Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben im Wald.
Förderziel
Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben dienen primär dem Schwerpunktbereich a der UP 4. Entsprechend unterstützte Vorhaben tragen dabei insbesondere zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt bei. Über die Verjüngung mit Baumarten der natürlichen gebietsheimischen Waldgesellschaften soll ein günstiger Erhaltungszustand der Wald-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie und anderer wertvoller Waldbiotope gesichert oder entwickelt werden.
Weitere sekundäre Effekte ergeben sich bei Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben im Schwerpunktbereich e der UP 5 sowie im Schwerpunktbereich b der UP 4. Der Wald ist eine wichtige Kohlenstoffsenke. Der unterstützte Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten sowie die Bodenschutzkalkung zielen dabei insbesondere auf die Förderung der Kohlenstoffbindung und tragen damit primär zum Schwerpunktbereich e der UP 5 bei.
Fördergegenstände
Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
- Natürliche Personen.
- Personengesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung ist im gesamten Programmgebiet möglich. Bei dem Vorhaben Bodenschutzkalkung erfolgt die Festlegung der Bodenschutzkalkungsfläche entsprechend dem „Leitfaden Forstliche Bodenschutzkalkung in Sachsen“ und anhand der aktuellen Datenbasis des forstlichen Umweltmonitorings und forstlicher Waldzustandsdaten.
Art der Unterstützung
Zuschuss für Investitionsförderung als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden. Für bestimmte Kostenpositionen und Vorhabentypen kann die Förderung auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten gewährt werden (vgl. Kap. 8.2.4.3 des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen).
Beschreibung
Stabile Waldökosysteme sind zum einen eine wesentliche Voraussetzung, um auf gegenwärtige (z. B. Stoffeinträge, Bodenzustand) und zukünftige (z. B. Klimawandel) Einflussfaktoren reagieren zu können, zum anderen steigern sie den ökologischen und öffentlichen Wert des Waldes. In sächsischen Wäldern dominieren derzeit noch strukturarme Nadelbaumreinbestände, die nicht der natürlichen Baumartenausstattung entsprechen. Dadurch sind diese Waldökosysteme nur bedingt stabil bzw. elastisch, um auf die angeführten aktuellen und zukünftigen Einflussfaktoren angemessen reagieren zu können. Daher besteht ein Bedarf, den Umbau von Wäldern und die Wiederaufforstung hin zu Waldbeständen, die sich der potenziell natürlichen Vegetation annähern und damit auch zum Erhalt und zur Wiederherstellung gefährdeter Arten und Lebensräume beitragen, zu unterstützen. Daher soll sowohl der Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten als auch die Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten unterstützt werden.
Bei den sächsischen Waldböden ist eine deutlich ausgeprägte Versauerung durch Stickstoffverbindungen und Säurebildner festzustellen. Dies führt zu starken Beeinträchtigungen v. a. des Wurzelsystems der Waldbäume und somit zu einer erhöhten Instabilität der Waldbestände. Der ökologische Waldumbau und die Entwicklung von naturnäheren, stabileren und anpassungsfähigeren Waldökosystemen mit dem natürlichen Arteninventar werden durch die immissionsbedingte Bodenversauerung erheblich erschwert. Ziel der Bodenschutzkalkung ist es, einen ursprünglichen „vorindustriellen“ Bodenzustand wiederherzustellen und die Zerstörung des natürlichen Bodengefüges (Tonminerale) und die Freisetzung toxischer Substanzen (z. B. Aluminium-Ionen) durch extrem saure Bodenlösung zu verhindern. Düngungseffekte und Ertragssteigerungen über das natürliche Potential der Standorte hinaus sind nicht Ziel der Bodenschutzkalkung. Damit besteht auch in der kommenden Förderperiode 2014–2020 weiterer Bedarf zur Verbesserung der Waldböden.
Die Kalkungskulisse umfasst im Freistaat Sachsen eine Fläche von ca. 172.000 ha. Dies entspricht etwa einem Drittel der sächsischen Waldfläche. Es wird davon ausgegangen, dass jährlich für ca. 10.000 ha Wald eine Bodenschutzkalkung durchgeführt wird.
Zur Sicherung von Artvorkommen, Lebensräumen und Ökosystemen im Wald bedarf es häufig Maßnahmen, die nicht der forstwirtschaftlichen Produktion dienen, sondern ausschließlich auf die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen im Wald ausgerichtet sind. Während beispielsweise bei den FFH-Lebensraumtypen der Wälder im Freistaat Sachsen insgesamt günstige Erhaltungszustände dominieren, sind insbesondere bei den Lebensraumtypen Auwälder und Moorwälder schlechte Erhaltungszustände in deutlich höherem Umfang festzustellen. Zahlreiche der im Freistaat Sachsen gefährdeten Arten benötigen zudem als Lebensraum oder Teillebensraum naturnahe Ökosysteme im Wald. Aus diesen Gründen besteht in der Förderperiode 2014–2020 ein Bedarf zur Unterstützung von Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben im Wald. Die Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme tragen dabei im besonderen Maße zum Erhalt und zur Neuschaffung Grüner Infrastrukturen und zur Bereitstellung und Verbesserung von Ökosystemdienstleistungen bei.
Gefördert werden Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben im Wald. Biotopgestaltungsvorhaben umfassen dabei insbesondere die Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Mooren und Gewässern sowie Managementeingriffe zum Erhalt von Biotopen (z. B. Herstellung lichter Bereiche, Entnahme naturschutzfachlich unerwünschter Mischbaumarten). Artenschutzvorhaben umfassen insbesondere Vorhaben zur Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensstätten geschützter und/oder gefährdeter Arten (z. B. Freistellen von Habitatbäumen, Anbringung von Nisthilfen) sowie bestandsunterstützende Vorhaben (einschließlich Ex-Situ-Vermehrung, Wiederausbringung gefährdeter Arten etc.). Im Rahmen dieser Vorhaben sind nur Investitionen förderfähig, die in der Regel während der Laufzeit des Programms maximal ein- bis zweimal durchgeführt werden.
Förderfähige Kosten sind Kosten und Aufwendungen für:
- Biotopgestaltungsvorhaben.
- Artenschutzvorhaben.
Die Förderung von Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben kann auch Kosten für Planung, Management, Projektorganisation und Projektsteuerung, Erfolgskontrolle sowie für die Miete von Technik oder Ausrüstungsgegenständen, die zur Umsetzung der Vorhaben erforderlich sind, beinhalten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen zählen unter den Bedingungen des Art. 69 ESIF-VO zu den förderfähigen Ausgaben. Es sind nur Kosten (einschließlich Personalkosten und indirekter Kosten) förderfähig, die sich auf das Vorhaben beziehen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
- Das Vorhaben liegt im Wald bzw. die vorrangige Zielstellung des Vorhabens liegt im Wald (vgl. Kap. 8.2.4.7).
- Das Vorhaben ist für die Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der natürlichen Biologischen Vielfalt zweckmäßig.
- Im Fall der Nutzung oder Umgestaltung von Flächen oder sonstigem unbeweglichen Vermögen, das sich nicht im Eigentum des Antragstellers befindet, ist ein Nachweis der Flächenverfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeit des sonstigen unbeweglichen Vermögens (z. B. durch Eigentümerzustimmungen, Kaufverträge, Grundbucheinträge) zu erbringen, sofern nicht im begründeten Ausnahmefall die Flächenverfügbarkeit im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie als Bestandteil des Fördervorhabens ermittelt werden soll.
Auswahlverfahren
- Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden für die Bewertung der Förderanträge nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien festgelegt.
- Ein Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen einschließlich Auswahlkriterien, Schwellenwert, Finanzmittelbudget und Stichtag wird öffentlich bekannt gemacht.
- Die Vorhabenauswahl erfolgt durch die Bewilligungsbehörde anhand der Auswahlkriterien und des Schwellenwerts. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekannt gegebenen Finanzmittelbudgets entsprechend dieser Rangfolge.
- Förderanträge, die den Schwellenwert erreichen, aber im Rahmen des für den Aufruf zugewiesenen Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können, werden in die Vorhabenauswahl des nachfolgenden Aufrufs zu dessen Stichtag einbezogen, sofern ein weiterer Aufruf erfolgt und dieser mit dem vorherigen Aufruf hinsichtlich der Auswahlkriterien und der Schwellenwerte identisch ist.
- Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 18.03.2020
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Beträge:
- Untergrenze: 500 EUR Förderung je Vorhaben.
- Keine Obergrenze.
Höhe der Förderung:
- 80%.
- 90% bei Vorhaben, die sich auf Arten, Lebensraumtypen oder Biotope mit der Einstufung in Stufe 3 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen beziehen.
- 100% bei Vorhaben, die sich auf Arten, Lebensraumtypen oder Biotope mit der Einstufung in Stufe 2 oder Stufe 1 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen beziehen.
- 100% bei kommunalen Begünstigten.
- Bei Vorhabentypen, die auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten gefördert werden, werden bei der Festlegung der standardisierten Zuwendungsbeträge je Einheit abhängig vom Vorhabentyp 80% oder 90% der ermittelten standardisierten Einheitskosten zugrunde gelegt.
Die Liste von Arten, Lebensraumtypen und Biotoptypen zur Einstufung der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen wird im Internet öffentlich bekannt gemacht.