Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung für die laufenden Kosten und die Aktivierung.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Sächsische Lokale Aktionsgruppen (LAG).
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Gebiet des Landes Sachsen, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen.
Weitere Informationen können unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz" bzw. aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen auf Seite 523 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Zuschuss als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind gem. Art. 67 Absatz 1a ESIF-VO, sowie indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gem. Art. 68 Absatz 1b ESIF-VO.
Beschreibung
Gefördert werden Kosten nach Art. 35 Abs. 1d und e ESIF-VO. Das sind insbesondere der laufende Betrieb der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) einschließlich Regionalmanagement und Kosten für das Entscheidungsgremium der LAG i. V. m. der Verwaltung der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie sowie Sensibilisierungsvorhaben durch die LAG.
Bei Interaktionen im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie zwischen Akteuren und Vorhaben des Fischerei- und Aquakultursektors gem. EMFF-VO, umfasst die Förderung auch die Betriebs- und Sensibilisierungskosten der FLAG. Hier nimmt die LAG auch die Funktion der lokalen FLAG wahr.
Verpflichtungen:
- Die LAG hat jährlich einen Bericht zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie vorzulegen.
- Mit Ablauf des Jahres 2018 ist eine Zwischenevaluierung zur LEADER-Entwicklungsstrategie vorzulegen.
- Mit Ablauf des Jahres 2020 ist eine Abschlussevaluierung vorzulegen.
- Vor einer Auszahlung weist die LAG nach, dass das Regionalmanagement mit den bewilligten bzw. mit mindestens zwei Personen, einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten, ausgestattet ist.
Förderfähige Kosten:
- Laufende Kosten wie Betriebs-, Personal-, Schulungs-, Finanz- und Netzwerkosten.
- Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit.
- Studien, sofern sie mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen des Programms und dessen Zielen verbunden sind.
Abschreibungen sind von der Unterstützung ausgeschlossen, soweit diese nicht in den indirekten Kosten nach Art. 68 Abs. 1b ESIF-VO enthalten sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
- Erklärung und Begründung der LAG, dass das Vorhaben:
- Den Zielen des EPLR 2014–2020 dient.
- Den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie dient.
- Plausible Begründung der LAG zu Notwendigkeit und Ausprägung des Vorhabens auf Grundlage der Vorhabenbeschreibung des Antragstellers.
- Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen DMO bei touristischen Vorhaben.
- Der Höchstsatz von 25% der im Rahmen der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben für die Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie und für Vorhaben der Sensibilisierung wird nicht überschritten.
Auswahlverfahren
Eine Vorhabenauswahl ist nicht erforderlich, da je Gebiet nur eine LAG genehmigt wird. Mit der Genehmigung der LEADER-Entwicklungsstrategie wird auch der darin enthaltene laufende Betrieb anerkannt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Beträge:
- Untergrenze: 5.000 EUR Förderung je Vorhaben (kleine Projekte können zu einem Vorhaben zusammengefasst werden).
- Keine Obergrenze.
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Förderung wird von der LAG in der LEADER-Entwicklungsstrategie bestimmt.
Die Förderhöhe beträgt:
- 80% für Vorhaben der LAG.