LEADER – Mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung

ELER

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung für die laufenden Kosten und die Aktivierung.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Sächsische Lokale Aktionsgruppen (LAG).

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliches Gebiet des Landes Sachsen, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen.

Weitere Informationen können unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz" bzw. aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen auf Seite 523 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zuschuss als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind gem. Art. 67 Absatz 1a ESIF-VO, sowie indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gem. Art. 68 Absatz 1b ESIF-VO.

Beschreibung

Gefördert werden Kosten nach Art. 35 Abs. 1d und e ESIF-VO. Das sind insbesondere der laufende Betrieb der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) einschließlich Regionalmanagement und Kosten für das Entscheidungsgremium der LAG i. V. m. der Verwaltung der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie sowie Sensibilisierungsvorhaben durch die LAG.

 

Bei Interaktionen im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie zwischen Akteuren und Vorhaben des Fischerei- und Aquakultursektors gem. EMFF-VO, umfasst die Förderung auch die Betriebs- und Sensibilisierungskosten der FLAG. Hier nimmt die LAG auch die Funktion der lokalen FLAG wahr.

 

Verpflichtungen:

  • Die LAG hat jährlich einen Bericht zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie vorzulegen.
  • Mit Ablauf des Jahres 2018 ist eine Zwischenevaluierung zur LEADER-Entwicklungsstrategie vorzulegen.
  • Mit Ablauf des Jahres 2020 ist eine Abschlussevaluierung vorzulegen.
  • Vor einer Auszahlung weist die LAG nach, dass das Regionalmanagement mit den bewilligten bzw. mit mindestens zwei Personen, einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten, ausgestattet ist.

 

Förderfähige Kosten: 

  • Laufende Kosten wie Betriebs-, Personal-, Schulungs-, Finanz- und Netzwerkosten.
  • Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit.
  • Studien, sofern sie mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen des Programms und dessen Zielen verbunden sind.

 

Abschreibungen sind von der Unterstützung ausgeschlossen, soweit diese nicht in den indirekten Kosten nach Art. 68 Abs. 1b ESIF-VO enthalten sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
  • Erklärung und Begründung der LAG, dass das Vorhaben:
    • Den Zielen des EPLR 2014–2020 dient.
    • Den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie dient.
  • Plausible Begründung der LAG zu Notwendigkeit und Ausprägung des Vorhabens auf Grundlage der Vorhabenbeschreibung des Antragstellers.
  • Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen DMO bei touristischen Vorhaben.
  • Der Höchstsatz von 25% der im Rahmen der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben für die Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie und für Vorhaben der Sensibilisierung wird nicht überschritten.

Auswahlverfahren

Eine Vorhabenauswahl ist nicht erforderlich, da je Gebiet nur eine LAG genehmigt wird. Mit der Genehmigung der LEADER-Entwicklungsstrategie wird auch der darin enthaltene laufende Betrieb anerkannt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Beträge:

  • Untergrenze: 5.000 EUR Förderung je Vorhaben (kleine Projekte können zu einem Vorhaben zusammengefasst werden).
  • Keine Obergrenze.

 

Höhe der Förderung:

Die Höhe der Förderung wird von der LAG in der LEADER-Entwicklungsstrategie bestimmt.
Die Förderhöhe beträgt:

  • 80% für Vorhaben der LAG.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Stand: Juli 2021