LEADER – Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG)

ELER

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der lokalen Aktionsgruppe.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Bei der Vorbereitung von Kooperationsvorhaben:

  • Sächsische Lokale Aktionsgruppe (LAG).

 

Bei der Durchführung von Kooperationsvorhaben:

  • Natürliche Personen.
  • Personengesellschaften.
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
  • Die LAG selbst.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliches Gebiet des Landes Sachsen, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen.

Weitere Informationen können unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz" bzw. aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen auf Seite 523 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zuschuss als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind gem. Art. 67 Absatz 1a ESIF-VO, sowie indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gem. Art. 68 Absatz 1b ESIF-VO.

Beschreibung

Gefördert wird die Vorbereitung sowie die Durchführung gebietsübergreifender und transnationaler Kooperationsvorhaben gem. Art. 35 Abs. 1c ESIF-VO i. V. m. Art. 44 Abs. 1a und b ELER-VO. Entsprechende Kooperationsvorhaben bedienen einen Entwicklungsbedarf aus den LES, der ohne eine Kooperation mit Partnern außerhalb des LEADER-Gebietes nicht befriedigt werden kann.

 

Kooperationspartner können sein: 

  • LAG.
  • Eine Gruppe aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern in einem ländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie innerhalb oder außerhalb der EU umsetzt.
  • Eine Gruppe aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern in einem nichtländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie umsetzt.

 

Förderfähige Kosten:

  • Laufende Kosten wie Betriebs-, Personal-, Schulungskosten.
  • Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit.
  • Finanz- und Netzwerkosten.
  • Studien, sofern sie mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen des Programms und dessen Zielen verbunden sind.

 

Zusätzlich für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben nach Art. 35 Abs. 1c ESIF-VO i. V. m. Art. 44 Abs. 1a ELER-VO sind förderfähige Kosten:

  • Errichtung, Erwerb, einschließlich Leasing, oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen.
  • Materialkosten im Zusammenhang mit Eigenleistungen.
  • Kauf oder Leasingkauf neuer Maschinen und Anlagen.
  • Allgemeine Kosten etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen und Beratung sowie für Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, einschließlich Durchführbarkeitsstudien.
  • Immaterielle Investitionen, d. h. Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware und Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Marken.
  • Kosten der Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau einer NGA-Breitbandversorgung.

 

Abschreibungen sind von der Unterstützung ausgeschlossen, soweit diese nicht in den indirekten Kosten nach Art. 68 Abs. 1b ESIF-VO enthalten sind.

Für Vorhaben, für die eine Maßnahme außerhalb von LEADER im EPLR 2014–2020 programmiert ist, gelten statt dessen die jeweils programmierten förderfähigen Kosten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Bei der Vorbereitung von Kooperationsvorhaben: 

  • Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
  • Erklärung zur angestrebten Kooperation von mindestens zwei Partnern bei der vorbereitenden Unterstützung.
  • Dokumentation der Anwendung der Auswahlkriterien.
  • Erklärung und Begründung der LAG, dass das Vorhaben den Zielen des EPLR 2014–2020 und den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie dient und einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen des EPLR 2014–2020 aufweist.
  • Begründung der LAG zur Festlegung der Höhe der Finanzmittel gem. Art. 34 Abs. 3f ESIF-VO.
  • Plausible Begründung der LAG zu Notwendigkeit und Ausprägung des Vorhabens auf Grundlage der Vorhabenbeschreibung des Antragstellers.
  • Beschreibung des mit der Kooperation beabsichtigten Vorhabens.
  • Nachweis oder Erklärung des Partners, dass er eine andere LAG oder eine Gruppe aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern in einem ländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie innerhalb oder außerhalb der EU umsetzt, oder eine Gruppe aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern in einem nichtländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie umsetzt, ist.

 

Bei der Durchführung von Kooperationsvorhaben:

  • Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
  • Vorlage der Kooperationsvereinbarung.
  • Positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens, sofern die LAG selbst Antragsteller ist, reicht die Dokumentation der Anwendung der Auswahlkriterien.
  • Erklärung und Begründung der LAG, dass das Vorhaben den Zielen des EPLR 2014–2020 und den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie dient und einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen des EPLR 2014–2020 aufweist.
  • Begründung der LAG zur Festlegung der Höhe der Finanzmittel gem. Art. 34 Abs. 3f ESIF-VO.
  • Beschreibung des mit der Kooperation beabsichtigten Vorhabens.
  • Plausible Begründung der LAG zu Notwendigkeit und Ausprägung des Vorhabens auf Grundlage der Vorhabenbeschreibung des Antragstellers.
  • Vorlage eines Geschäftsplans für wirtschaftlich betriebene Einrichtungen (vgl. Kap. 8.2.9.7), bei Unternehmensneugründungen einschließlich einer Stellungnahme einer zuständigen Kammer oder eines Fachverbandes zur Plausibilität des Geschäftsplanes.
  • Bei baulichen Investitionen: Nachweis des Grundeigentums oder der Erbbauberechtigung, bei Straßen- und Wegebauvorhaben ist der Nachweis der dauerhaften rechtlichen Sicherung durch öffentliche Widmung sowie bei Leitungsnetzen und Beschilderungen der Nachweis der allgemeinen Verfügungsberechtigung ausreichend. Ist der Erwerb von Grundstücken Bestandteil des Vorhabens, hat der Nachweis der Eigentumsübertragung bis zur ersten Auszahlung zu erfolgen.
  • Stellungnahme des jeweiligen Planungsträgers für Vorhaben, für die eine öffentliche Bedarfsplanung erfolgt.
  • Bestätigung der zuständigen Fachstelle zur Bestandssicherheit bei öffentlichen Bildungseinrichtungen.
  • Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen DMO bei touristischen Vorhaben.
  • Für Vorhaben, für die eine Maßnahme außerhalb von LEADER im EPLR 2014–2020 programmiert ist, werden die Konditionen dieser Standardmaßnahme eingehalten.
  • Nachweis oder Erklärung des Partners, dass er eine andere LAG oder eine Gruppe aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern in einem ländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie innerhalb oder außerhalb der EU umsetzt, oder eine Gruppe aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern in einem nichtländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie umsetzt, ist.

Auswahlverfahren

Die Vorgaben des Art. 49 ELER-VO gelten nicht für LEADER-Maßnahmen. Nach Art. 34 ESIF-VO erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die LAG und die Auswahl der Vorhaben durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die LAG legt die lokalen Auswahlkriterien in der LEADER-Entwicklungsstrategie fest. Die Auswahl der Vorhaben und deren Bewertung muss dokumentiert werden. Das Verfahren hat nichtdiskriminierenden, transparenten und objektiven Kriterien gem. Art. 34 ESIF-VO zu genügen. Das Verfahren, die Auswahlkriterien und das Ergebnis müssen mindestens auf einer Internetseite der LAG öffentlich gemacht werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Beträge:

  • Untergrenze: 500 EUR Förderung je Vorhaben (kleine Projekte können zu einem Vorhaben zusammengefasst werden).
  • Keine Obergrenze.

 

Höhe der Förderung:

Die Höhe der Förderung wird von der LAG in der LEADER-Entwicklungsstrategie bestimmt.
Die Förderhöhe beträgt:

  • Bis zu 100% bei kommunalen Begünstigten.
  • Bis zu 100% für andere Begünstigte.
  • Bis zu 80% für Vorhaben der LAG.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ELER Sachsen

 

Der LEADER in Sachsen

 

Maßnahmenwebseite

Hier finden Sie weitere wichtige Dokumente und Downloads.

 

Förderrichtlinie

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften: 

  • Ggf. eigene sächsische Genehmigung für landwirtschaftliche Nachnutzungen von Flächen nach Abriss auf Grundlage von Art. 107 Abs. 3c Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
  • Verordnung (EU) Nr. 1408/2013.
  • NGA-Rahmenregelung des Bundes (für Breitband).
  • ESIF-Verordnung.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Stand: Juli 2021