Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Lokale Gemeinschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Gebiet des Landes Sachsen, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen auf Seite 523 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Zuschuss als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind gem. Art. 67 Absatz 1a ESIF-VO, sowie indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gem. Art. 68 Absatz 1b ESIF-VO.
Beschreibung
Das Förderangebot umfasst den Aufbau von Kapazitäten, die Schulung und die Vernetzung zur Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie gem. Art. 35 Abs. 1a ESIF-VO. Ein gesondertes LEADER-Start-up-Kit gem. Art. 43 ELER-VO sowie die Unterstützung kleiner Pilotprojekte nach Art. 35 Abs. 1a v ESIF-VO werden nicht angeboten.
Verpflichtungen:
Die lokale Gemeinschaft nimmt am Bewerbungsverfahren zur Auswahl zur Anerkennung der LEADER-Entwicklungsstrategie teil.
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Schulungsmaßnahmen für lokale Interessensgruppen.
- Kosten für Studien über das betreffende Gebiet.
- Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der LEADER-Entwicklungsstrategie, einschließlich Beratungskosten und Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konsultation von Interessengruppen zur Vorbereitung der Strategie.
- Administrative Kosten (Betriebs- und Personalkosten) einer Organisation, die vorbereitende Unterstützung während der Vorbereitungsphase beantragt.
Nicht förderfähig sind Kosten für ein LEADER-Start-up-Kit gem. Art. 43 ELER-VO sowie Kosten für die Unterstützung kleiner Pilotprojekte nach Art. 35 Abs. 1a v ESIF-VO.
Abschreibungen sind von der Unterstützung ausgeschlossen, soweit diese nicht in den indirekten Kosten nach Art. 68 Abs. 1b ESIF-VO enthalten sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
- Lokale Gemeinschaft ist noch nicht für die Förderperiode 2014–2020 genehmigt.
- Erklärung und Begründung des Antragstellers, dass das Vorhaben den Zielen des ELER und des EPLR 2014–2020 dient.
Auswahlverfahren
Die Vorgaben des Art. 49 ELER-VO gelten nicht für die LEADER-Maßnahmen. Zusätzlich zu den Förderkriterien werden keine Auswahlkriterien definiert. Alle Anträge können gem. Art. 33 Abs. 4 ESIF-VO bis zum 31.12.2017 unterstützt werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Beträge:
- Untergrenze: 500 EUR Förderung je Vorhaben.
- Keine Obergrenze.
Höhe der Förderung:
- 80%.