LEADER – Unterstützung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)

ELER

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Lokale Gemeinschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliches Gebiet des Landes Sachsen, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen auf Seite 523 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zuschuss als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind gem. Art. 67 Absatz 1a ESIF-VO, sowie indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gem. Art. 68 Absatz 1b ESIF-VO.

Beschreibung

Das Förderangebot umfasst den Aufbau von Kapazitäten, die Schulung und die Vernetzung zur Vorbereitung einer lokalen Entwicklungsstrategie gem. Art. 35 Abs. 1a ESIF-VO. Ein gesondertes LEADER-Start-up-Kit gem. Art. 43 ELER-VO sowie die Unterstützung kleiner Pilotprojekte nach Art. 35 Abs. 1a v ESIF-VO werden nicht angeboten.

 

Verpflichtungen:

Die lokale Gemeinschaft nimmt am Bewerbungsverfahren zur Auswahl zur Anerkennung der LEADER-Entwicklungsstrategie teil.

 

Förderfähige Kosten:

  • Kosten für Schulungsmaßnahmen für lokale Interessensgruppen.
  • Kosten für Studien über das betreffende Gebiet.
  • Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der LEADER-Entwicklungsstrategie, einschließlich Beratungskosten und Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konsultation von Interessengruppen zur Vorbereitung der Strategie.
  • Administrative Kosten (Betriebs- und Personalkosten) einer Organisation, die vorbereitende Unterstützung während der Vorbereitungsphase beantragt.

 

Nicht förderfähig sind Kosten für ein LEADER-Start-up-Kit gem. Art. 43 ELER-VO sowie Kosten für die Unterstützung kleiner Pilotprojekte nach Art. 35 Abs. 1a v ESIF-VO.

Abschreibungen sind von der Unterstützung ausgeschlossen, soweit diese nicht in den indirekten Kosten nach Art. 68 Abs. 1b ESIF-VO enthalten sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
  • Lokale Gemeinschaft ist noch nicht für die Förderperiode 2014–2020 genehmigt.
  • Erklärung und Begründung des Antragstellers, dass das Vorhaben den Zielen des ELER und des EPLR 2014–2020 dient.

Auswahlverfahren

Die Vorgaben des Art. 49 ELER-VO gelten nicht für die LEADER-Maßnahmen. Zusätzlich zu den Förderkriterien werden keine Auswahlkriterien definiert. Alle Anträge können gem. Art. 33 Abs. 4 ESIF-VO bis zum 31.12.2017 unterstützt werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Beträge:

  • Untergrenze: 500 EUR Förderung je Vorhaben.
  • Keine Obergrenze.

 

Höhe der Förderung:

  • 80%.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Stand: Juli 2021