Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die besitzübergreifende Zusammenarbeit für private Waldbesitzer.
Förderziel
Die Unterstützung im Rahmen dieser Teilmaßnahme wird primär dem Schwerpunktbereich c der UP 5 zugeordnet. Darüber hinaus lassen sich sekundäre Effekte in den Schwerpunktbereichen 2a, 4a und 5e erwarten. Gleichwohl die horizontale UP 1 nicht primär programmiert ist, unterstützen die im Rahmen dieser Maßnahme programmierten Vorhaben den Schwerpunktbereich b dieser UP.
Fördergegenstände
Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
- Private Waldbesitzer, sofern sie als Mitglied einer Gemeinschaft privater Waldbesitzer stellvertretend sämtliche Verpflichtungen, die sich aus dem Förderverfahren ergeben, für die Gemeinschaft übernehmen.
- Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse soweit Flächen privater Waldbesitzer betroffen sind.
- Weitere Gemeinschaften privater Waldbesitzer.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme ist im gesamten Programmgebiet möglich.
Art der Unterstützung
Zuschuss für Projektförderung als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden.
Beschreibung
Waldbewirtschaftungspläne bilden für Waldbesitzer und deren Zusammenschlüsse eine wesentliche Grundlage zur Sicherung einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung. Bislang werden im Freistaat Sachsen für den Staats- und Körperschaftswald i. d. R. zehnjährige Betriebspläne aufgestellt (§ 22 SächsWaldG). Für den Privatwald, der im Freistaat Sachsen den größten Anteil ausmacht, gibt es keine derartige gesetzliche Grundlage. Insbesondere das private Waldeigentum ist aber gekennzeichnet durch eine vielfältige und sehr differenzierte Betriebsgrößenstruktur. Im Privatwald bewirtschaften über 90% der Waldeigentümer Waldflächen mit einer Größe von bis zu 5 ha. Auf diese Betriebsgrößenklasse entfallen etwa 32,3% der Privatwaldfläche. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist zu erwarten, dass die sich aus der ohnehin schon kleinteiligen Eigentums- und Besitzstruktur ergebenden Bewirtschaftungshemmnisse teilweise durchaus verstärken. Gleichzeitig erfordern die gesellschaftlichen Entwicklungen, dass Wälder aller Eigentumsarten und -größen im Rahmen der jeweiligen Leistungsfähigkeit ordnungsgemäß bewirtschaftet werden und ihre multifunktionalen Wirkungen entfalten können. Die Waldbewirtschaftungspläne sind die Grundlage für eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung gemäß §§ 16 ff. SächsWaldG. Über die Mindestanforderungen an einen Waldbewirtschaftungsplan wird gewährleistet, dass die Förderung zu einer Verbesserung der Umweltqualität führt. Damit wird sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen bei der Umsetzung dieser Pläne keine negativen Umweltauswirkungen haben.
Die Förderkonditionen sind durch die Kombination aus Fördersatz und Bagatellgrenze darauf ausgerichtet, dass sich insbesondere kleine Waldbesitzer zusammenschließen, welches der forstpolitischen Zielsetzung, resultierend aus dem Bedarf B05, entspricht. Die Waldbewirtschaftungspläne sollen über das gesamte Territorium des Freistaates Sachsen als ein wirkungsvolles Instrument zur Überwindung von Bewirtschaftungshindernissen unterstützt werden und so eine Initialwirkung entfalten. Es wird eingeschätzt, dass 1.500–2.000 Waldbesitzer mit insgesamt 4.000–5.000 ha Waldfläche die Förderung in Anspruch nehmen. Die Herausforderung besteht in der bedarfsgerechten Entwicklung innovativer Instrumente, um die Versorgung mit und die stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien wie dem Rohstoff Holz zu erleichtern. Die Zusammenarbeit von Waldbesitzern u. a. über Waldbewirtschaftungspläne ist dabei ein Schlüsselelement. Die besitzübergreifende Zusammenarbeit und die marktgerechte Verbesserung der kleinteiligen Besitzstruktur ist im Kleinprivatwald eine Möglichkeit und Voraussetzung für den Zugang zu Wissen, innovativen Technologien und dem Markt.
Gefördert wird die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die besitzübergreifende Zusammenarbeit für private Waldbesitzer.
Verpflichtungen:
- Die Zusammenarbeit ist mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen, die mindestens folgende Angaben enthalten:
- Zweck, Gegenstand und Zeitdauer der Zusammenarbeit.
- Name, Anschrift und ggf. Vertretungsbefugnis der beteiligten Waldbesitzer.
- Ein Verzeichnis aller von der Planung betroffenen Waldflächen.
- Anhand geeigneter Unterlagen ist zu belegen, dass mittelfristig die sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für eine besitzübergreifende Zusammenarbeit gegeben sind. Bei Forstbetriebsgemeinschaften genügen als Nachweis die Satzung und das Mitgliederverzeichnis, wenn die o. g. Angaben enthalten sind.
Förderfähige Kosten:
Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen, einschließlich Zustandserfassung (Inventur), mittelfristige besitzübergreifende Planung und (körperliche) Herstellung des Plan- und Kartenwerks.
Die Förderung ist auf einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren begrenzt.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
- Planung betrifft mindestens zwei Waldbesitzer.
- Aus der Vorhabenbeschreibung geht hervor, dass der Waldbewirtschaftungsplan entsprechend des vom SMUL vorgegebenen Leistungsbildes erarbeitet wird (vgl. Kap. 8.2.8.7 des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen).
Auswahlverfahren
1. Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden für die Bewertung
der Förderanträge nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien
festgelegt.
2. Ein Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen einschließlich Auswahlkriterien,
Schwellenwert, Finanzmittelbudget und Stichtag wird öffentlich bekannt
gemacht.
3. Die Vorhabenauswahl erfolgt durch die Bewilligungsbehörde anhand der
Auswahlkriterien und des Schwellenwerts. Vorhaben, die besonders
umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt. Alle bis zu dem jeweiligen
Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit
anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine
Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekannt gegebenen
Finanzmittelbudgets entsprechend dieser Rangfolge.
4. Förderanträge, die den Schwellenwert erreichen, aber im Rahmen des für den
Aufruf zugewiesenen Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können,
werden in die Vorhabenauswahl des nachfolgenden Aufrufs zu dessen Stichtag
einbezogen, sofern ein weiterer Aufruf erfolgt und dieser mit dem vorherigen
Aufruf hinsichtlich der Auswahlkriterien und der Schwellenwerte identisch ist.
5. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung
ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 16.09.2020
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Beträge:
- Untergrenze: 2.000 EUR Förderung je Vorhaben.
- Keine Obergrenze.
- Höhe der Förderung:
- 80%.
- In Abhängigkeit von der Betriebsgröße der beteiligten Waldbesitzer wird die Förderung differenziert gekappt (Kappungsgrenzen):
- Bei Waldbesitzern mit einer Betriebsfläche bis 50 Hektar beträgt der Zuschuss maximal 50 EUR pro Hektar.
- Bei Waldbesitzern mit einer Betriebsfläche über 50 Hektar beträgt der Zuschuss maximal 3 EUR pro Hektar.