Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP AGRI) - Pilotprojekte im Rahmen EIP AGRI

ELER

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden die Direktkosten innovativer Vorhaben (Pilotprojekte) von Operationellen Gruppen (OG) der EIP AGRI mit Aktionsplänen.

Förderziel

Da die land- und forstwirtschaftliche Produktion den Ausgangspunkt für die Tätigkeit einer OG darstellt und diese generell auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet ist, erfolgt eine primäre Zuordnung zum Schwerpunktbereich a der UP 2. Da das Förderangebot themenoffen ausgestaltet ist, können potenziell in allen UP sekundäre Effekte erreicht werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Operationelle Gruppen (OG) der Europäische Innovationspartnerschaft EIP AGRI und einzelne Mitglieder solcher OG:

  • Juristische Personen, ausgenommen Gebietskörperschaften.
  • Natürliche Personen.
  • Personengesellschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme ist im gesamten Programmgebiet möglich.

Art der Unterstützung

Zuschuss für Projektförderung als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden.

Beschreibung

Gefördert werden die Direktkosten innovativer Vorhaben (Pilotprojekte) von Operationellen Gruppen (OG) der Europäische Innovationspartnerschaft EIP AGRI mit Aktionsplänen. Pilotprojekte sind Projekte, bei denen Fragen der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit, des Marktpotenzials, der Wirksamkeit oder der technischen Optimierung erprobt werden. Als Pilotprojekte gelten im Rahmen der vorliegenden Richtlinie deshalb alle Projekte, in denen neue Erzeugnisse, Verfahren, Methoden, Prozesse oder Technologien für die sächsische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft entwickelt, getestet, angewendet oder erstmals an die natürlichen Gegebenheiten im Freistaat Sachsen angepasst und erprobt werden sollen.

 

Verpflichtungen:

  • Die Resultate des Pilotprojekts (z. B. Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Marktpotenzial oder technische Optimierung) sind zu dokumentieren und zu evaluieren. 
  • Die Ergebnisse des Pilotprojekts sind mindestens über das EIP-Netzwerk zu veröffentlichen.
  • Im Fall eines Abbruchs/Einstellung des Vorhabens innerhalb der Laufzeit besteht Mitteilungspflicht sowie eine Pflicht zur Dokumentation und Evaluierung der Ergebnisse. Darüber hinaus ist die Vorlage einer plausiblen Begründung für den Abbruch/Einstellung des Vorhabens erforderlich.

 

 

Förderfähige Kosten:

Direktkosten spezifischer Projekte im Zusammenhang mit der Durchführung des Plans nach Artikel 57, Abs. 1 ELER-VO gemäß Art. 35 Abs. 5d ELER-VO: 

  • Personalkosten, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens benötigt werden.
  • Sachkosten, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens benötigt werden.
  • Kosten für anwendungsorientierte Forschung, technisches Wissen und zu Marktpreisen von Dritten erworbene Patente.
  • Bei Investitionen: 
    • Errichtung, Erwerb einschließlich Leasing oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen.
    • Kauf oder Leasingkauf von neuen Maschinen und Anlagen.
    • Allgemeine Aufwendungen gem. Art. 45 Abs. 2c ELER-VO.

 

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren begrenzt.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse (Programmgebiet Sachsen) ein.
  • Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Pilotprojekt (vgl. Kap. 8.2.8.6).
  • Vorhaben ist Bestandteil des Aktionsplans der OG (ausgeschlossen sind investive Vorhaben, die negative Umweltauswirkungen haben oder Aktionspläne, die nur Forschungsvorhaben beinhalten).
  • Für das Vorhaben liegt ein positiver Beschluss der OG vor.
  • Vorlage einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit innerhalb der OG sowie der Verfahren zur Sicherstellung der Transparenz und zur Vermeidung von Interessenskonflikten (Rechte und Pflichten der Beteiligten).
  • Vorlage eines Geschäftsplans (vgl. Kap. 8.2.8.7).
  • Bei Einzelakteuren: Antragsteller ist Mitglied der OG.
  • Erklärung des Antragstellers, dass im Ergebnis der Umsetzung des Pilotprojekts die Resultate (z. B. Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Marktpotenzial oder technische Optimierung) dokumentiert und evaluiert werden.
  • Erklärung des Antragstellers, dass er die Ergebnisse des geförderten Vorhabens mindestens über das EIP-Netzwerk veröffentlichen wird.

Auswahlverfahren

Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden für die Bewertung der Förderanträge nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien festgelegt.

 

Ein Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen einschließlich Auswahlkriterien, Schwellenwert, Finanzmittelbudget und Stichtag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Vorhabenauswahl erfolgt durch die Bewilligungsbehörde anhand der Auswahlkriterien und des Schwellenwerts. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekannt gegebenen Finanzmittelbudgets entsprechend dieser Rangfolge.

 

Förderanträge, die den Schwellenwert erreichen, aber im Rahmen des für den Aufruf zugewiesenen Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können, werden in die Vorhabenauswahl des nachfolgenden Aufrufs zu dessen Stichtag einbezogen, sofern ein weiterer Aufruf erfolgt und dieser mit dem vorherigen Aufruf hinsichtlich der Auswahlkriterien und der Schwellenwerte identisch ist. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.02.2020

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Beträge:

  • Untergrenze: 5.000 EUR Förderung je Gesamtvorhaben.

 

Höhe der Förderung:

  • 80%.
  • 60% bei Investitionen.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021