Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP AGRI) - Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen (OG)

ELER

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in Operationellen Gruppen (OG).

Förderziel

Da die land- und forstwirtschaftliche Produktion den Ausgangspunkt für die Tätigkeit einer OG darstellt und diese generell auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet ist, erfolgt eine primäre Zuordnung zum Schwerpunktbereich a der UP 2. Da das Förderangebot themenoffen ausgestaltet ist, können potenziell in allen UP sekundäre Effekte erreicht werden.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Begünstigte sind Operationelle Gruppen (OG) der EIP AGRI in Form von:

  • Juristischen Personen, ausgenommen Gebietskörperschaften.
  • Personengesellschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme ist im gesamten Programmgebiet möglich.

Art der Unterstützung

Zuschuss für Projektförderung als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden.

Beschreibung

Durch das Vorhaben soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in Operationellen Gruppen (OG) gefördert werden. Die Unterstützung beinhaltet die Kosten der Einrichtung und Tätigkeit (Betrieb) von OG der EIP AGRI. Sie werden von Interessengruppen der modernen Forschung (z. B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsanstalten) und Technologie (z. B. Wirtschaftsunternehmen) und den Interessengruppen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gegründet.

 

Die Aufrufe umfassen Themen bzw. Zielstellungen zu Bedarfen, die im Rahmen der SWOT zum EPLR identifiziert wurden: 

  • Verbesserung des ökologischen oder chemischen Zustandes von Grund- oder Oberflächenwasserkörpern.
  • Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
  • Senkung der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft.
  • Steigerung der Nutzungsdauer von Milchrindern.
  • Verbesserung des Risikomanagements in landwirtschaftlichen Betrieben.
  • Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft.
  • Verbesserung des Wassermanagements.
  • Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen.
  • Erhöhung der Anzahl von Lebensmitteln mit geographischen und geschützten Ursprungsbezeichnungen.
  • Verbesserung der Uferbepflanzung an kleinen Gewässern.
  • Minderung der Bodenerosion.
  • Erhöhung des Artenreichtums auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

 

Die Aufrufe sind aber auch offen für Vorschläge mit anderen Zielstellungen.

 

Verpflichtungen:

  • Sofern die beantragende OG keine eigenständige juristische Person oder eine Personengesellschaft ist:
    Die beteiligten Akteure sind verpflichtet sich zu einer OG in Form einer eigenständigen juristischen Person oder als eine Personengesellschaft zusammenzuschließen.
  • Die OG hat regelmäßig über ihre Arbeit zu berichten und veröffentlicht die Ergebnisse mindestens über das EIP-Netzwerk.
  • Im Fall eines Abbruchs/Einstellung der Zusammenarbeit oder des innovativen Projektes des Aktionsplans innerhalb der Laufzeit des Vorhabens besteht Mitteilungspflicht sowie eine Pflicht zur Dokumentation und Evaluierung der Ergebnisse. Darüber hinaus ist die Vorlage einer plausiblen Begründung für den Abbruch/Einstellung der Zusammenarbeit erforderlich. 
  • Die OG ist verpflichtet, mindestens einen Bestandteil des Aktionsplanes (Plan nach Art. 57 Abs. 1 ELER-VO) durchzuführen.

 

Förderfähige Kosten:

  • Sachkosten (z. B. Mieten, Leasing, Büroeinrichtung, Telefon, Öffentlichkeitsarbeit, Energie, Heizung) gem. Art. 35 (5c) ELER-VO.
  • Kosten für Vernetzungstätigkeiten und deren Anbahnung gem. Art. 35 (5c) ELER-VO.
  • Kosten für die Erstellung von Geschäftsplänen, Anpassung und Veränderung von Aktionsplänen gem. Art. 35 (5a) ELER-VO.
  • Kosten für Studien über das Tätigkeitsgebiet der OG gem. Art. 35 (5a) ELER-VO.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse (Programmgebiet Sachsen) ein.
  • OG umfasst mindestens zwei voneinander unabhängige Akteure.
  • Vorlage eines Aktionsplans, der eine Aktivität enthält, die auf Innovationen abzielt (ausgeschlossen sind investive Vorhaben, die negative Umweltauswirkungen haben oder Aktionspläne, die nur Forschungsvorhaben beinhalten).
  • Vorlage einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit innerhalb der OG sowie der Verfahren zur Sicherstellung der Transparenz und zur Vermeidung von Interessenskonflikten (Rechte und Pflichten der Beteiligten).
  • Beantragende OG ist eigenständige juristische Person oder eine Personengesellschaft bzw. Erklärung aller beteiligten Akteure, dass sich die OG als eigenständige juristische Person oder als eine Personengesellschaft zusammenschließen wird.
  • Erklärung, dass die OG über ihre Arbeit regelmäßig berichten wird und dass die Ergebnisse mindestens über das EIP-Netzwerk veröffentlicht werden.
  • Beantragte Kosten für die Einrichtung und Tätigkeit der OG überschreiten nicht 25% der im Aktionsplan veranschlagten Gesamtkosten des innovativen Projektes.

Auswahlverfahren

Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden für die Bewertung der Förderanträge nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien festgelegt.

 

Ein Aufruf für die Bildung von Operationellen Gruppen, verbunden mit der Option der Einreichung von Förderanträgen für die Einrichtung und Tätigkeit von Operationellen Gruppen, wird einschließlich Auswahlkriterien, Schwellenwert, Finanzmittelbudget und Stichtag zur Antragsabgabe öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Vorhabenauswahl erfolgt durch die Bewilligungsbehörde anhand der Auswahlkriterien und des Schwellenwerts. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt. Die Bewilligung der Anträge erfolgt auf Grundlage der festgelegten Auswahlkriterien. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekannt gegebenen Finanzmittelbudgets entsprechend dieser Rangfolge.

 

Förderanträge, die den Schwellenwert erreichen, aber im Rahmen des für den Aufruf zugewiesenen Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können, werden in die Vorhabensauswahl des nachfolgenden Aufrufs zu dessen Stichtag einbezogen, sofern ein weiterer Aufruf erfolgt und dieser mit dem vorherigen Aufruf hinsichtlich der Auswahlkriterien und der Schwellenwerte identisch ist. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Mit der erfolgreichen Auswahl sind auch die jeweiligen Aktionspläne gem. Art. 57 Absatz 1 ELER-VO der OG bestätigt, d. h. diese können für Teilprojekte der Aktionspläne weitere Förderanträge stellen.

 

Sofern OG im Zusammenhang mit dem Aufruf für die Bildung von Operationellen Gruppen keinen Förderantrag für die Einrichtung und Tätigkeit stellen, da sie ausschließlich eine Förderung für die Umsetzung der Teilprojekte des Aktionsplans anstreben, werden diese OG und ihre Aktionspläne nicht in das Auswahlverfahren für die Förderanträge für die Einrichtung und Tätigkeit der OG einbezogen, jedoch nach denselben Auswahlkriterien bewertet. Sofern diese den Schwellenwert überschreiten, sind auch die jeweiligen Aktionspläne dieser OG bestätigt, d. h. diese können für Teilprojekte der Aktionspläne Förderanträge stellen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.02.2020

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Beträge:

  • Untergrenze: 5.000 EUR Förderung je Gesamtvorhaben.
  • Max. 25% der Ausgaben des Gesamtvorhabens.

 

Höhe der Förderung:

  • 80%.
  • 100% bei besonders herausgehobenem öffentlichen Interesse.

Update förderfähige Kosten

In der bereitgestellten Förderrichtlinie gibt es Änderungen bei den förderfähigen Kosten.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021