Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Studien zur Dokumentation von Artvorkommen sowie Vorhaben der naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Förderziel
Die Vorhaben im Bereich Naturschutz dienen primär dem Schwerpunktbereich a der UP 4. Durch die angebotenen Vorhaben werden zum einen wichtige fachliche Grundlagen für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biologischen Vielfalt geschaffen, zum anderen wird das Bewusstsein für derartige Zielstellungen und Vorhaben gefördert. Die Vorhaben tragen daher in besonderem Maße zur Erreichung der Ziele des Programms im Bereich der biologischen Vielfalt und hierbei insbesondere zu den Zielen im Bereich von Natura 2000 und zur Umsetzung des Einzelziels 1 der EU-Biodiversitätsstrategie bei.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung
Zuwendungsempfänger
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
- Natürliche Personen.
- Personengesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Für die Sicherung der Biologischen Vielfalt als Basisdienstleistung im ländlichen Raum bedarf es eines Verbunds von Biotopen, welcher die Mobilität von Arten und den genetischen Austausch von Teilpopulationen ermöglicht. Darüber hinaus verfügen zahlreiche Arten über Teillebensräume sowohl im Siedlungsbereich als auch im Bereich des Offenlands oder des Waldes. Die Erhaltungszustände dieser Arten können nur erfolgreich gesichert werden, wenn Gefährdungen und Beeinträchtigungen unabhängig von ihrer jeweiligen räumlichen Lage bekämpft bzw. vermieden werden. Daher müssen Fachplanungen des Naturschutzes und Studien zur Dokumentation von Artvorkommen die Ökosysteme und Biotope sowie die Lebensräume und Teillebensräume von Arten unabhängig von ihrer Lage in einem bestimmten Gemeindegebiet berücksichtigen, um die Sicherung der Biologischen Vielfalt als Basisdienstleistung für den ländlichen Raum gewährleisten zu können.
Die Förderung von Plänen des Schutzes und der Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturschutzwert (Code 7.1) sowie die Förderung von Studien zur Dokumentation von Artvorkommen (Code 7.6) sollen daher im gesamten Programmgebiet gewährt werden, sofern das Planungsvorhaben bzw. die Dokumentation von Artvorkommen Biotop- bzw. Lebensraumtypen oder Arten betrifft, die auch außerhalb der Gemeindegebiete der Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Gemeinden mit mehr als 60.000 Einwohnern vorkommen und somit die zu erwartende Wirkung der Planung bzw. der Studie zur Dokumentation von Artvorkommen nicht auf diese Gemeindegebiete begrenzt ist.
Vorhaben der naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit vermitteln Informationen über Ziele und Anforderungen des Naturschutzes, steigern das Umweltbewusstsein und erhöhen die Akzeptanz für Vorhaben zur Sicherung der Biologischen Vielfalt. Die räumliche Wirkung dieser Vorhaben (z. B. durch Identifizierung mit den Zielen des Naturschutzes, naturschutzkonformes Verhalten bei Freizeitaktivitäten oder konkretes Engagement für Umweltbelange) tritt dabei häufig unabhängig vom Erfüllungsort des jeweiligen Vorhabens (z. B. bei Durchführung eines Umweltbildungsprojekts, Gestaltung eines Internetauftritts oder Erstellung einer Informationsbroschüre) auf. Vorhaben der naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (Code 7.6) sollen daher im gesamten Programmgebiet gefördert werden, sofern die zu erwartende Wirkung des geförderten Vorhabens nicht auf die Gemeindegebiete der Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Gemeinden mit mehr als 60.000 Einwohnern begrenzt ist.
Art der Unterstützung
Zuschuss für Projektförderung als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden. Für bestimmte Kostenpositionen und Vorhabentypen kann die Förderung auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten gewährt werden. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums aus dem Kapitel 8.2.3.3 entnommen werden.
Beschreibung
Studien zur Dokumentation von Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten können helfen, den Erhaltungszustand von Arten, Artvorkommen und Artengesellschaften einschließlich Lebensraumtypen sowie Habitatqualitäten zu beurteilen, Gefährdungspotenziale einzuschätzen und Handlungserfordernisse im Hinblick auf die Erhaltung der Arten zu identifizieren. Um zu gewährleisten, dass die Studien zur Dokumentation von Artvorkommen praktische Relevanz im Hinblick auf die Sicherung der Arten entfalten, sollen sie nur gefördert werden, wenn sie als Bestandteil der Betreuung von Artvorkommen bzw. Artengesellschaften (d. h. regelmäßige schutzorientierte Beobachtung der Vorkommen im Bedarfsfall mit Durchführung praktischer Artenhilfsmaßnahmen oder Sensibilisierungsmaßnahmen) durchgeführt werden.
Sensibilisierungsvorhaben (z. B. Information von Erholungssuchenden im Umfeld von Lebensstätten) sowie Vorhaben zur Verbesserung der Habitateigenschaften (z. B. Sicherung von Nistkästen, Entfernen von Unrat aus Nestern etc.), die im Zusammenhang mit der Dokumentation der Artvorkommen umgesetzt werden, sollen ebenfalls Bestandteil der Förderung sein. Hierdurch kann die Förderung von Studien zur Dokumentation von Artvorkommen, neben dem erhöhten Erkenntnisgewinn über Erhaltungszustände und Handlungsbedarfe gleichzeitig unmittelbare Wirkung für den Schutz der Arten und Artengesellschaften entfalten.
Im Hinblick auf den Schutz von Arten und den Erhalt und/oder die Wiederherstellung von Lebensräumen ist zudem eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung im Allgemeinen sowie bei den Flächeneigentümern und Flächennutzern im Besonderen eine wesentliche Voraussetzung. Gründe für eine fehlende Akzeptanz sind vor allem im Mangel an Informationen und Verständnis für ökologische Zusammenhänge sowie einer fehlenden Sensibilisierung für Naturschutzziele und -vorhaben zu sehen. Um hierbei langfristig eine größere Akzeptanz zu schaffen, aber auch um die fachliche Wirkung und damit den Erfolg bestimmter naturschutzbezogener Vorhaben öffentlichkeitswirksam zu präsentieren, besteht in der Förderperiode 2014–2020 der Bedarf, die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Naturschutz zu unterstützen.
Gefördert werden Studien zur Dokumentation von Artvorkommen sowie Vorhaben der naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Studien zur Dokumentation von Artvorkommen betreffen insbesondere die Erfassung von Arten, Artvorkommen, Artengesellschaften einschließlich Lebensraumtypen und Habitatqualitäten (u. a. an Niststätten geschützter Vogelarten, an Fledermausquartieren oder auf Amphibienwanderrouten oder Arten und Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung in Natura 2000 Gebieten), Artbestimmungen, die Feststellung von Beeinträchtigungen und Handlungsbedarfen sowie die Dokumentation von Erfassungsergebnissen.
Studien zur Erfassung von Artvorkommen werden nur gefördert, wenn sie als Bestandteil der Betreuung von Artvorkommen bzw. Artengesellschaften durchgeführt werden. Sensibilisierungsvorhaben sowie Tätigkeiten zur Verbesserung der Habitateigenschaften, die im Zusammenhang mit der Dokumentation der Artvorkommen umgesetzt werden, können ebenfalls Bestandteil der Förderung sein. In Abhängigkeit vom fachlichen Bedarf werden die Arten bzw. Artvorkommen sowie die Inhalte und Aufgaben, für die Förderanträge eingereicht werden können, durch das SMUL festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.
Vorhaben der naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit betreffen insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung von Broschüren, Faltblättern und Fachpublikationen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Schulungen, die Errichtung und Unterhaltung von Kontaktstellen und Kontaktbüros zur Information der Öffentlichkeit (insbesondere hinsichtlich Arten bzw. spezifischen Projekten mit besonderem Konfliktpotenzial), Ausstellungen, Informationsvorhaben über Erzeugnisse aus naturschutzgerechten Landnutzungsweisen, Aufklärungs- und Informationsvorhaben für Besucher und Touristen in Schutzgebieten sowie Aufgaben des Konfliktmanagements sowie der Moderation und Begleitung von Kommunikationsprozessen im Zusammenhang mit der Sicherung der Biologischen Vielfalt.
Förderfähige Kosten sind Kosten und Aufwendungen für:
- Studien zur Dokumentation von Artvorkommen.
- Vorhaben der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Die Förderung von Studien zur Dokumentation von Artvorkommen kann auch Kosten für Planung, Management, Projektorganisation und Projektsteuerung sowie für den Erwerb oder die Miete von erforderlicher Technik oder Ausrüstungsgegenständen beinhalten. Kosten und Aufwendungen zur Sensibilisierung für Artvorkommen sowie für die Verbesserung von Habitateigenschaften, die im Zusammenhang mit der Dokumentation von Artvorkommen umgesetzt werden, können als Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins bzw. als Investitionen für die Erhaltung des natürlichen Erbes ebenfalls Bestandteil der Förderung sein. Die Förderung von Vorhaben der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit kann auch Kosten für Planung, Management, Projektorganisation und Projektsteuerung sowie für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und sonstigem unbeweglichem Vermögen und für den Erwerb oder die Miete von erforderlicher Technik oder Ausrüstungsgegenständen beinhalten. Der Erwerb gebrauchter Technik und Ausstattung ist für Vorhaben der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit unter den in Kap. 8.1 genannten Voraussetzungen förderfähig. Unentgeltliche Arbeitsleistungen zählen unter den Bedingungen des Art. 69 ESIF-VO zu den förderfähigen Ausgaben. Für den Erwerb von Grundstücken kann in ordnungsgemäß begründeten Einzelfällen eine Überschreitung von 10% der förderfähigen Gesamtausgaben für das betroffene Vorhaben gem. Art. 69 Abs. 3b ESIF-VO zugelassen werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
- Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Studie zur Dokumentation von Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten oder Artengesellschaften oder um Öffentlichkeits- und/oder Bildungsarbeit mit Naturschutzbezug.
- Das Vorhaben ist für Ziele des Naturschutzes zweckmäßig.
- Im Fall von Studien zur Dokumentation von Artvorkommen:
- Die Studie zur Dokumentation von Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten oder Artengesellschaften wird als Bestandteil der Betreuung von Artvorkommen bzw. Artengesellschaften durchgeführt.
- Die Studie zur Dokumentation von Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten oder Artengesellschaften bezieht sich auf Arten bzw. Artvorkommen sowie Inhalte und Aufgaben, die durch das SMUL als förderfähig festgelegt und öffentlich bekannt gemacht worden sind.
- Im Fall von Investitionen, die zu einer dauerhaften Änderung der Nutzung von Flächen oder Gebäuden führen:
Vorhaben steht zu einschlägigen LEADER-Entwicklungsstrategie bzw. Plänen für die Entwicklung von Gemeinden und Dörfern in ländlichen Gebieten und deren Basisdienstleistungen, die der LEADER-Entwicklungsstrategie entsprechen müssen, nicht im Widerspruch (Art. 20 Abs. 3 ELER-VO). - Im Fall der Nutzung oder Umgestaltung von Flächen oder sonstigem unbeweglichen Vermögen, das sich nicht im Eigentum des Antragstellers befindet, ist ein Nachweis der Flächenverfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeit des sonstigen unbeweglichen Vermögens (z. B. durch Eigentümerzustimmungen, Kaufverträge, Grundbucheinträge) zu erbringen, sofern nicht im begründeten Ausnahmefall die Flächenverfügbarkeit im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie als Bestandteil des Fördervorhabens ermittelt werden soll.
Auswahlverfahren
Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden für die Bewertung der Förderanträge nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien festgelegt. Ein Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen einschließlich Auswahlkriterien, Schwellenwert, Finanzmittelbudget und Stichtag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Vorhabenauswahl erfolgt durch die Bewilligungsbehörde anhand der Auswahlkriterien und des Schwellenwerts. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekannt gegebenen Finanzmittelbudgets entsprechend dieser Rangfolge. Förderanträge, die den Schwellenwert erreichen, aber im Rahmen des für den Aufruf zugewiesenen Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können, werden in die Vorhabenauswahl des nachfolgenden Aufrufs zu dessen Stichtag einbezogen, sofern ein weiterer Aufruf erfolgt und dieser mit dem vorherigen Aufruf hinsichtlich der Auswahlkriterien und der Schwellenwerte identisch ist. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 15.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Beträge:
- Untergrenze: 500 EUR Förderung je Vorhaben.
- Keine Obergrenze.
Höhe der Förderung:
- 80%.
- 90% bei Vorhaben, die sich auf Arten, Lebensraumtypen oder Biotope mit der Einstufung in Stufe 3 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen beziehen.
- 100% bei Vorhaben, die sich auf Arten, Lebensraumtypen oder Biotope mit der Einstufung in Stufe 2 oder Stufe 1 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen beziehen.
- 100% bei kommunalen Begünstigten.
- Bei dem Vorhabentyp, der auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten gefördert wird, werden bei der Festlegung des standardisierten Zuwendungsbetrags je Einheit 90% der ermittelten standardisierten Einheitskosten zugrunde gelegt.
Die Liste von Arten, Lebensraumtypen und Biotoptypen zur Einstufung der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen wird im Internet öffentlich bekannt gemacht.