Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.0).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme umfasst die Entwicklung von berufsbegleitenden, modularisierten Weiterbildungsangeboten sowie zielgruppenspezifischen Fort- und Weiterbildungsangeboten z. B. für ältere Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler.
Förderziel
Unterstützung der beruflichen Weiterbildung unter Berücksichtigung der Qualifizierungsbedarfe.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
- Bildungseinrichtungen, Weiterbildungseinrichtungen.
- Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler mit Sitz im Freistaat (berufliche Anpassungsqualifizierung).
- Beschäftigte in Thüringer Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler mit mittlerem Einkommen.
- Kultureinrichtungen mit Bildungsauftrag.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Auch in der neuen Förderperiode ist es im Rahmen dieser Investitionspriorität von übergeordneter Bedeutung, betriebliche und arbeitsweltbezogene Maßnahmen zur Weiterbildung sowie zur Nachqualifizierung zu unterstützen. Notwendig sind berufsbegleitende modularisierte Weiterbildungsangebote sowie zielgruppenspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote z. B. für Ältere, die noch gezielter angesprochen werden sollen, und systematische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für sich entwickelnde neue Einsatzfelder. Gefördert werden sollen in diesem Zusammenhang die Thüringer Unternehmen und Bildungseinrichtungen als jeweilige Projektträger. Dazu sind durch die jeweiligen Träger gezielte Weiterbildungsangebote zu entwickeln und anzubieten, welche einerseits das vorhandene Beschäftigungspotenzial aktivieren und andererseits das langjährige Erfahrungswissen älterer Beschäftigter komplementieren und diese auf neue Rollen wie beispielsweise Mentoring oder Advisory-Funktionen vorbereiten. Besonders im Fokus stehen dabei Vorhaben, von deren Organisation die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Mehrzahl von Thüringer Unternehmen profitieren.
Hinsichtlich der Abgrenzung zur Förderung des Bundes ist festzustellen, dass sich dieser auf die überregionale Erforschung und Entwicklung von Konzepten, Methoden und Inhalten für die Weiterbildung und Qualifizierung konzentriert. Gefördert werden Vorhaben, in denen neue Konzepte und Modelle in enger Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, Praxis und Sozialpartnern entwickelt sowie modellhaft in der Arbeitswelt und an Arbeitsplätzen - in geeigneter Weise auch eingebettet in regionale Strategien zur Fachkräftesicherung - erprobt werden.
Mit dem Weiterbildungsscheck hingegen unterstützt der Freistaat Thüringen die individuelle, vom Arbeitgeber unabhängige Qualifizierung erwerbstätiger Frauen und Männer. Da sich diese Förderung ausschließlich auf Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 20.000€ pro Jahr richtet, ist eine klare Abgrenzung zur Förderung des Bundes gegeben.
Mit der Unterstützung der beruflichen Weiterbildung wird vorrangig das Ziel verfolgt, sowohl Frauen als auch Männern den gleichen Zugang zu beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen. Dem Ansatz der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter folgend kann die Unterstützung von Frauen auf ihrem Weg in Führungspositionen unterstützt werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass Maßnahmen zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Umweltbezogene Aspekte der Nachhaltigkeit werden durch umweltbezogene Themen in der Weiterbildung vermittelt.
Zielgruppe
- Thüringer Arbeitnehmer (insbesondere Ältere).
- Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler.
Auswahlverfahren
Anknüpfend an die Erfahrungen der vorangegangenen Förderperiode wird es Projektauswahlkriterien geben, die durch den Begleitausschuss gebilligt werden. Ein wesentliches Element der Auswahlkriterien sind die Förderrichtlinien. Durch dieses Verfahren sind sowohl eine hohe Transparenz der Auswahlentscheidung als auch eine Gleichbehandlung aller potenziellen Projektträger sichergestellt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über dem Zuwendungsverfahren vorgeschaltete Wettbewerbsverfahren – z. B. Ideenwettbewerbe –, Projektideen auszuwählen. Die Bewertung der Projektideen erfolgt in diesen Fällen durch eine fachkundige Jury, die sich im Wesentlichen aus Vertretern des zuständigen Ministeriums, der Bewilligungsstelle sowie ggf. WISO-Partnern zusammensetzt. Zur Sicherstellung der Transparenz des Verfahrens wird die Zusammensetzung der Jury im jeweiligen Wettbewerbsverfahren bekannt gegeben. Das Berufen der Jury erfolgt durch die Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem die Fachaufsicht führenden Ministerium.
Im Rahmen dieser Investitionspriorität wird zusätzlich auf das Alter sowie die berufliche Qualifikation der Beschäftigten als Zielgruppe fokussiert, da vorrangige Ziele im Mobilisieren älterer Beschäftigter, der Nachqualifizierung von Geringqualifizierten sowie den Aufstiegschancen der Beschäftigten liegen.
Projektauswahlkriterien
Die Leitprinzipien für die Auswahl der Projekte werden allgemein bekannt gegeben. Wesentliche Auswahlkriterien sind u. a.:
- Beitrag des Projektes zu einem spezifischen Ziel des Operationellen Programms.
- Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Projektträgers.
- Wirtschaftliche Angemessenheit der Projektausgaben.
- Gesicherte Gesamtfinanzierung.
- Berücksichtigen der Querschnittsziele des Operationellen Programms.
- Ältere und Geringqualifizierte als besondere Zielgruppen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 04.09.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2021