Berufsbegleitende, zielgruppenspezifische Angebote zur Weiterbildung und Nachqualifizierung

ESF

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.0).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme umfasst die Entwicklung von berufsbegleitenden, modularisierten Weiterbildungsangeboten sowie zielgruppenspezifischen Fort- und Weiterbildungsangeboten z. B. für ältere Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler.

Förderziel

Unterstützung der beruflichen Weiterbildung unter Berücksichtigung der Qualifizierungsbedarfe.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

  • Bildungseinrichtungen, Weiterbildungseinrichtungen.
  • Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler mit Sitz im Freistaat (berufliche Anpassungsqualifizierung).
  • Beschäftigte in Thüringer Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler mit mittlerem Einkommen.
  • Kultureinrichtungen mit Bildungsauftrag.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Auch in der neuen Förderperiode ist es im Rahmen dieser Investitionspriorität von übergeordneter Bedeutung, betriebliche und arbeitsweltbezogene Maßnahmen zur Weiterbildung sowie zur Nachqualifizierung zu unterstützen. Notwendig sind berufsbegleitende modularisierte Weiterbildungsangebote sowie zielgruppenspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote z. B. für Ältere, die noch gezielter angesprochen werden sollen, und systematische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für sich entwickelnde neue Einsatzfelder. Gefördert werden sollen in diesem Zusammenhang die Thüringer Unternehmen und Bildungseinrichtungen als jeweilige Projektträger. Dazu sind durch die jeweiligen Träger gezielte Weiterbildungsangebote zu entwickeln und anzubieten, welche einerseits das vorhandene Beschäftigungspotenzial aktivieren und andererseits das langjährige Erfahrungswissen älterer Beschäftigter komplementieren und diese auf neue Rollen wie beispielsweise Mentoring oder Advisory-Funktionen vorbereiten. Besonders im Fokus stehen dabei Vorhaben, von deren Organisation die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Mehrzahl von Thüringer Unternehmen profitieren.

 

Hinsichtlich der Abgrenzung zur Förderung des Bundes ist festzustellen, dass sich dieser auf die überregionale Erforschung und Entwicklung von Konzepten, Methoden und Inhalten für die Weiterbildung und Qualifizierung konzentriert. Gefördert werden Vorhaben, in denen neue Konzepte und Modelle in enger Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, Praxis und Sozialpartnern entwickelt sowie modellhaft in der Arbeitswelt und an Arbeitsplätzen - in geeigneter Weise auch eingebettet in regionale Strategien zur Fachkräftesicherung - erprobt werden.

 

Mit dem Weiterbildungsscheck hingegen unterstützt der Freistaat Thüringen die individuelle, vom Arbeitgeber unabhängige Qualifizierung erwerbstätiger Frauen und Männer. Da sich diese Förderung ausschließlich auf Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 20.000€ pro Jahr richtet, ist eine klare Abgrenzung zur Förderung des Bundes gegeben.

 

Mit der Unterstützung der beruflichen Weiterbildung wird vorrangig das Ziel verfolgt, sowohl Frauen als auch Männern den gleichen Zugang zu beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen. Dem Ansatz der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter folgend kann die Unterstützung von Frauen auf ihrem Weg in Führungspositionen unterstützt werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass Maßnahmen zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Umweltbezogene Aspekte der Nachhaltigkeit werden durch umweltbezogene Themen in der Weiterbildung vermittelt.

Zielgruppe

  • Thüringer Arbeitnehmer (insbesondere Ältere).
  • Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler.

Auswahlverfahren

Anknüpfend an die Erfahrungen der vorangegangenen Förderperiode wird es Projektauswahlkriterien geben, die durch den Begleitausschuss gebilligt werden. Ein wesentliches Element der Auswahlkriterien sind die Förderrichtlinien. Durch dieses Verfahren sind sowohl eine hohe Transparenz der Auswahlentscheidung als auch eine Gleichbehandlung aller potenziellen Projektträger sichergestellt.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über dem Zuwendungsverfahren vorgeschaltete Wettbewerbsverfahren – z. B. Ideenwettbewerbe –, Projektideen auszuwählen. Die Bewertung der Projektideen erfolgt in diesen Fällen durch eine fachkundige Jury, die sich im Wesentlichen aus Vertretern des zuständigen Ministeriums, der Bewilligungsstelle sowie ggf. WISO-Partnern zusammensetzt. Zur Sicherstellung der Transparenz des Verfahrens wird die Zusammensetzung der Jury im jeweiligen Wettbewerbsverfahren bekannt gegeben. Das Berufen der Jury erfolgt durch die Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem die Fachaufsicht führenden Ministerium.

 

Im Rahmen dieser Investitionspriorität wird zusätzlich auf das Alter sowie die berufliche Qualifikation der Beschäftigten als Zielgruppe fokussiert, da vorrangige Ziele im Mobilisieren älterer Beschäftigter, der Nachqualifizierung von Geringqualifizierten sowie den Aufstiegschancen der Beschäftigten liegen.

Projektauswahlkriterien

Die Leitprinzipien für die Auswahl der Projekte werden allgemein bekannt gegeben. Wesentliche Auswahlkriterien sind u. a.:

  • Beitrag des Projektes zu einem spezifischen Ziel des Operationellen Programms.
  • Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Projektträgers.
  • Wirtschaftliche Angemessenheit der Projektausgaben.
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung.
  • Berücksichtigen der Querschnittsziele des Operationellen Programms.
  • Ältere und Geringqualifizierte als besondere Zielgruppen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 04.09.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ESF Thüringen

 

Auswahlkritierien (s. Priorität A, B & C.)

 

QualifizierungsentwicklerInnen
Maßnahmenwebseite

Förderrichtlinie 
Die 2017 veröffentlichten Änderungen an der Richtlinie finden Sie unter dem Link zu Dokumente & Downloads.

Dokumente & Downloads

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Beschreibung

Mit der breiten Partizipation aller relevanten Akteure, der Betonung von vernetzten Aktionen, der Schaffung einer regionalen Strategie als eigene spezifische Handlungsdirektive sowie dem Bottom-up-Prinzip bei der Entscheidungsfindung stellt der LEADER-typische Ansatz einen Mehrwert dar, der sich positiv bei der Zielerreichung in Bezug auf die verschiedenen relevanten Ziele der Strategie Europa 2020 in einem definierten räumlichen Kontext auswirken soll. Über den eigentlichen Förderaspekt hinaus trägt der Ansatz zur Entwicklung und Stärkung einer Zivilgesellschaft im ländlichen Raum bei und schafft so die operative Basis für die Nutzung des endogenen Potentials. Durch den regionalen Konsens in der Entwicklungszusammenarbeit können spezifische Prioritäten und neue Lösungen für den ländlichen Raum erarbeitet werden. Der Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Bei der Implementierung des LEADER-Ansatzes strebt Thüringen einen möglichst nahtlosen Übergang aus der vorangegangenen Förderperiode an. 

 

Die Maßnahme dient primär der Umsetzung der Priorität 6b in Art. 5 ELER-VO. Durch die Unterstützung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten fördert LEADER die Stärkung der regionalen Identität, die Steigerung der regionalen Wertschöpfung sowie der Lebensqualität, die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen einschl. der Schaffung von Arbeitsplätzen, und verbessert so die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete. Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen in der Förderperiode 2007–2013 im Bereich der ländlichen Entwicklung, bei der im Rahmen von LEADER auch Projekte des Schwerpunktes 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ auf der Basis der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung (CLLD) umgesetzt wurden, soll LEADER konsequent auf die Bereiche ländlicher Tourismus, kleine ländliche touristische Infrastrukturen und Zusammenarbeit zum Zweck der Vermarktung ländlicher Tourismusleistungen ausgeweitet werden. Damit wird eine verstärkte Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf die lokale Ebene übertragen. Daneben steht LEADER grundsätzlich für alle thematischen Ziele der ESI-VO und für alle Prioritäten der ELER-VO offen.

 

In seiner Gesamtheit ist LEADER insbesondere auch geeignet, zur Erreichung der Querschnittziele Innovation, Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.

 

Die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung (nachfolgend: regionale Entwicklungsstrategien) müssen die grundsätzlichen Ziele von der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007–2013 (FILET) berücksichtigen und auf die jeweilige Region und ihre ökonomischen, sozialen und ökologischen Gegebenheiten abgestimmt sein. Die Mindestinhalte ergeben sich aus den Vorgaben des Art. 33 ESI-VO. Ein multisektoraler Ansatz der regionalen Entwicklungsstrategien ist ausdrücklich gewünscht. Auch ist es gewünscht, im Rahmen der Strategie Projekte mit innovativem, experimentellem Charakter zu entwickeln. Der innovative, experimentelle Charakter ist gegeben, wenn es sich um für die Region neuartige oder alternative Lösungen zur Umsetzung der in den regionalen Entwicklungsstrategien definierten Ziele und Handlungsfelder handelt. Soweit zutreffend, sind die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse aus der vorangegangenen Förderperiode zu berücksichtigen. Die regionalen Entwicklungsstrategien müssen mit übergeordneten und ggf. auch lokalen Planungen und Konzepten Dritter abgestimmt sein. Dies erfolgt durch die Berücksichtigung dieser Planungen und Konzepte in der Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potentials für das Gebiet.

 

Die Auswahl der 15 regionalen Entwicklungsstrategien (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen") erfolgte in einem offenen, transparenten Verfahren im Rahmen eines Wettbewerbs. Für die Durchführung der regionalen Entwicklungsstrategie wird der jeweiligen Aktionsgruppe im Förderzeitraum ein Budget von 2,5 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Budgets ist von der Gebietsgröße, der Einwohnerzahl sowie einer Bewertung durch den Auswahlausschuss auf Basis der für das Auswahlverfahren definierten Qualitätskriterien für die Entwicklungsstrategie abhängig.

 

Neben der Qualität der Entwicklungsstrategie ist die Qualität der Organisation der lokalen Aktionsgruppen (LAG) von besonderer Bedeutung. Die Mitglieder der lokalen Aktionsgruppen müssen sich in einer rechtlich konstituierten Organisationsform zusammenfinden, deren Rechtsgrundlage (Satzung, Gesellschaftsvertrag, etc.) das ordnungsgemäße Funktionieren der lokalen Aktionsgruppe in administrativen und finanziellen Belangen gewährleistet. Die Aufgaben der lokalen Aktionsgruppen ergeben sich regelmäßig aus Art. 34 ESI-VO.

 

Mit dem Betrieb der lokalen Aktionsgruppen und der Sensibilisierung von lokalen Akteuren ist ein Regionalmanagement zu beauftragen. Die Personalausstattung des Regionalmanagements muss der Komplexität der Strategie und der Partnerschaft entsprechen. Zur Sicherstellung eines professionellen Regionalmanagements sind 1 bis 1,5 Vollzeitstellen vorzusehen. Besonderes Augenmerk wird auf die Kooperation und Vernetzung der lokalen Aktionsgruppen gelegt. Die lokalen Aktionsgruppen werden hierbei durch die Thüringer Vernetzungsstelle LEADER (THVS) unterstützt. Weiterhin bietet die THVS Schulungen zur Sicherstellung der Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen der lokalen Aktionsgruppen und des Regionalmanagements an. Die THVS wird aus der Technischen Hilfe des ELER finanziert.

 

Für den ESF gilt:

Im Rahmen des Operationellen Programms ESF sind alle Projekte auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Zielsetzung offen für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds – in diesem Zusammenhang beispielsweise LEADER.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit ESF.

Fördergebietseingrenzung

Die Fördergebietskulisse entspricht den Gebieten der 15 anerkannten regionalen Entwicklungsstrategien für 2014-2020 in Thüringen (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen").

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

Der LEADER in Thüringen

 

Infos und Downloads

 

Überblick über die 15 anerkannten LEADER-Regionen in Thüringen 2014-2020.

Ansprechpartner

Vorhaben und Netzwerke

Weiterbildungsscheck

Anpassungsqualifizierung

QualifizierungsentwicklerInnen

Berufliche Integrationsprojekte

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021