Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten der Belange des Naturschutzes einschließlich Voruntersuchungen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert.
Förderziel
Schwerpunktbereich 4a sowie die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie NRW und der Zielsetzung des PAF.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Gemeinden und Gemeindeverbände.
Förderfähige Gebietskulisse
Gebietskulisse Ländlicher Raum. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalen ab Seite 149 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Gefördert wird die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten der Belange des Naturschutzes einschließlich Voruntersuchungen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert.
Die Maßnahme wird seit der letzten Förderperiode angeboten. Die Planungen sind wirksame und vielfach notwendige Voraussetzungen, um durch weitergehende konkrete Fördermaßnahmen im Planungsgebiet die Biodiversitätsstrategie NRW umzusetzen und die Zielsetzung des PAF zu unterstützen.
Insgesamt sind im Land Nordrhein-Westfalen 518 FFH-Gebiete mit einer Fläche von 184.618 ha und 28 Vogelschutzgebiete auf 165.147 ha gemeldet. Circa 40% der Natura-2000-Gebiete werden landwirtschaftlich genutzt. Hinzu kommen weitere Gebiete mit hohem Naturwert, insbesondere weitere als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen.
Im Prioritären Aktionsrahmen für Natura 2000 hat NRW FFH-Lebensräume des Grünlandes, der Heiden sowie der Wälder, sowie die FFH- und Vogel-Arten der naturnahen Wälder und der extensiv genutzten Agrarlandschft (z. B. Wiesenvögel) als Schwerpunkte für das Management aufgenommen. Die wichtigsten Beeinträchtigungsursachen in der Agrarlandschaft sind die Nutzungsintensivierung einerseits und die Aufgabe extensiver Nutzung andererseits. In naturnahen Wäldern sind standortsfremde Baumarten, geringe Alt- und Totholzanteile und Immissionen Hauptbeeinträchtigungsfaktoren.
Die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten für Belange des Naturschutzes einschließlich Voruntersuchungen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert ist damit Voraussetzung und zentraler Bestandteil zur Erfüllung der Natura 2000-Verpflichtung und der Umsetzung des PAF.
Förderfähige Kosten:
- Bemessungsgrundlage der Förderung sind die als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben der Maßnahme.
Nicht zuwendungsfähig sind Personaleinsatz und Sachmittel von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Maßnahme erfolgt im Natura-2000-Gebiet oder im Gebiet mit hohem Naturschutzwert in NRW.
- Die Maßnahme dient der Umsetzung Natura-2000.
Auswahlverfahren
Anträge können laufend gestellt werden. Die Auswahlkriterien werden nach der naturschutzfachlichen Bedeutung der Maßnahme/des Planungsgebietes und nach Schutzgebietskategorien und Priorisierung der Maßnahmen festgelegt.
Das Ranking-Verfahren wird mit einem Punktesystem hinterlegt.
Ein Schwellenwert ist wegen der hohen Bedeutung für den Naturschutz nicht vorgesehen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 29.07.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2020
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der Fördersatz (öffentliche Begünstigte) beträgt 100%.
- Bagatellgrenze der Förderung: 12.500€.