Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte Naturschutz / Investiver Naturschutz - Konzepte

ELER

Nordrhein-Westfalen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten der Belange des Naturschutzes einschließlich Voruntersuchungen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert.

Förderziel

Schwerpunktbereich 4a sowie die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie NRW und der Zielsetzung des PAF.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Gemeinden und Gemeindeverbände.

Förderfähige Gebietskulisse

Gebietskulisse Ländlicher Raum. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalen ab Seite 149 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Gefördert wird die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten der Belange des Naturschutzes einschließlich Voruntersuchungen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert.

 

Die Maßnahme wird seit der letzten Förderperiode angeboten. Die Planungen sind wirksame und vielfach notwendige Voraussetzungen, um durch weitergehende konkrete Fördermaßnahmen im Planungsgebiet die Biodiversitätsstrategie NRW umzusetzen und die Zielsetzung des PAF zu unterstützen.

 

Insgesamt sind im Land Nordrhein-Westfalen 518 FFH-Gebiete mit einer Fläche von 184.618 ha und 28 Vogelschutzgebiete auf 165.147 ha gemeldet. Circa 40% der Natura-2000-Gebiete werden landwirtschaftlich genutzt. Hinzu kommen weitere Gebiete mit hohem Naturwert, insbesondere weitere als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen.

 

Im Prioritären Aktionsrahmen für Natura 2000 hat NRW FFH-Lebensräume des Grünlandes, der Heiden sowie der Wälder, sowie die FFH- und Vogel-Arten der naturnahen Wälder und der extensiv genutzten Agrarlandschft (z. B. Wiesenvögel) als Schwerpunkte für das Management aufgenommen. Die wichtigsten Beeinträchtigungsursachen in der Agrarlandschaft sind die Nutzungsintensivierung einerseits und die Aufgabe extensiver Nutzung andererseits. In naturnahen Wäldern sind standortsfremde Baumarten, geringe Alt- und Totholzanteile und Immissionen Hauptbeeinträchtigungsfaktoren.

 

Die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten für Belange des Naturschutzes einschließlich Voruntersuchungen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert ist damit Voraussetzung und zentraler Bestandteil zur Erfüllung der Natura 2000-Verpflichtung und der Umsetzung des PAF.

 

Förderfähige Kosten:

  • Bemessungsgrundlage der Förderung sind die als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben der Maßnahme.

 

Nicht zuwendungsfähig sind Personaleinsatz und Sachmittel von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Maßnahme erfolgt im Natura-2000-Gebiet oder im Gebiet mit hohem Naturschutzwert in NRW.
  • Die Maßnahme dient der Umsetzung Natura-2000.

Auswahlverfahren

Anträge können laufend gestellt werden. Die Auswahlkriterien werden nach der naturschutzfachlichen Bedeutung der Maßnahme/des Planungsgebietes und nach Schutzgebietskategorien und Priorisierung der Maßnahmen festgelegt.

Das Ranking-Verfahren wird mit einem Punktesystem hinterlegt.

Ein Schwellenwert ist wegen der hohen Bedeutung für den Naturschutz nicht vorgesehen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 29.07.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Der Fördersatz (öffentliche Begünstigte) beträgt 100%.
  • Bagatellgrenze der Förderung: 12.500€.

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Düsseldorf

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Münster

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021