Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung für die laufenden Kosten und die Aktivierung der Lokalen Aktionsgruppen.
Förderziel
Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunktbereich b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und damit auf das Thematisches Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ gerichtet. Daneben kann die Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung in Abhängigkeit des Inhalts der jeweiligen Strategie alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds berühren.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
- Für die Durchführung des Regionalmanagements und Evaluierungsmaßnahmen:
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer).
- Für Sensibilisierungsvorhaben und Schulungsvorhaben:
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer).
- Natürliche Personen sowie Personengesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und damit der LEADER-Fördergebiete erhalten Sie hier.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.
Beschreibung
Für die Verwaltung der Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung richten die Lokale Aktionsgruppen (LAGn) ein Regionalmanagement ein. Aufgabe des LEADER-Regionalmanagements ist insbesondere die umsetzungsorientierte Initiierung, Begleitung und Koordinierung der regionalen Entwicklungsprozesse durch qualifiziertes Personal auf der Grundlage der Strategie für lokale Entwicklung. Hierzu gehören auch die Moderation zwischen den Akteuren der LAG, den Antragstellern, der Verwaltungsbehörde und der Bewilligungsbehörde, die Beratung der Antragsteller, die Vorbereitung der Projektbeurteilung durch das Entscheidungsgremium der LAG, die Durchführung bzw. Vorbereitung von Sensibilisierungsmaßnahmen, die Teilnahme an überregionalen Informations- und Schulungsveranstaltungen, insbesondere des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der deutschen Vernetzungsstelle oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leader Aktionsgruppen in Deutschland, sowie die Unterstützung des LAG-Monitorings und der Evaluation der Strategieumsetzung.
Die LAG legen in ihren Strategien fest, ob sie für die Durchführung der Aufgaben des Regionalmanagements selbst Personal beschäftigen, eine Stelle außerhalb der öffentlichen Verwaltung mit der Durchführung der Managementaufgaben beauftragen oder mit einer öffentlichen Verwaltung eine Partnerschaft eingehen, in deren Rahmen die öffentliche Verwaltung die Aufgaben des Arbeitgebers für die LAG übernimmt. Im Falle der Übernahme der Aufgaben des Arbeitgebers für das mit den Aufgaben des Regionalmanagements betraute Personal durch eine öffentliche Verwaltung sind die Stellen für eine Besetzung öffentlich auszuschreiben, es sei denn, das Personal wurde bereits für den Zeitraum 2007-2013 für die Durchführung eines LEADER-Regionalmanagements auf der Grundlage eines öffentlichen Stellenbesetzungsverfahrens angestellt und die LAG beschließt die Fortbeschäftigung dieses Personals.
Soweit für die Umsetzungsbegleitung der Strategie für lokale Entwicklung erforderlich, können Schulungsmaßnahmen aus dem jeweiligen LAG-Budget unterstützt werden, soweit es sich nicht um reguläre Berufsausbildungsgänge oder Studiengänge handelt.
Die LAGn führen nach der Auswahl und Genehmigung ihrer Strategie für lokale Entwicklung gemäß Art. 33 (3) der VO (EU) 1303/2013 fortlaufend Maßnahmen zur Bekanntmachung der Strategien, des Umsetzungsstandes der Strategien oder zur Information über die Beteiligung an der Strategieumsetzung einschließlich der Möglichkeiten der Partizipation an den Fördermöglichkeiten durch. Die Maßnahmen können auch LAG-übergreifend durchgeführt werden, so dass der Austausch zwischen den Regionen und ihre Vernetzung insbesondere an den Regionsgrenzen unterstützt wird und regionsübergreifend agierende Akteure besser eingebunden werden können.
Die LAGn werden in Abhängigkeit der Festlegungen in ihrer jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung fortlaufend oder zu bestimmten Zeitpunkten stattfindende Evaluierungen vornehmen. Die Vergabe von Leistungen an Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung zum Zweck der Evaluierung ist Bestandteil der laufenden Kosten der LAG zur Verwaltung der Umsetzung der Strategien.
Förderfähige Kosten:
- Personal- und Sachkosten für die Einrichtung und Durchführung des Regionalmanagements; die Förderung für Sachkosten kann als Pauschalsatz bis zur Höhe von 15 Prozent der direkten Personalkosten gewährt werden. Die konkrete Höhe des Pauschalsatzes wird von der LAG festgelegt.
- Reisekosten einschließlich Übernachtungskosten, die zur Wahrnehmung der Aufgaben der lokalen Aktionsgruppen und des Regionalmanagements anfallen (auf Grundlage des Landesreisekostengesetzes).
- Schulungskosten für das mit der Durchführung des Regionalmanagements befasste Personal sowie für Mitglieder der lokalen Aktionsgruppe, soweit die Schulungen für die Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung erforderlich sind und nicht der Durchführung eines konkreten Vorhabens dienen.
- Kosten für Sensibilisierungsaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit.
- Kosten für die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Evaluierung der Strategie für lokale Entwicklung.
- Mehrwertsteuer ist bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften sowie bei juristischen Personen des privaten Rechts nicht förderfähig.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Ausgaben dienen der Verwaltung der Umsetzung einer Strategie für lokale Entwicklung oder der Sensibilisierung für eine Strategie für lokale Entwicklung, die gemäß Art. 33 (3) der VO (EU) Nr. 1303/2013 ausgewählt und genehmigt wurde.
Auswahlverfahren
Gemäß der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung und Art. 34 Abs. 3 lit. b VO (EU) Nr. 1303/2013.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 06.11.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100% der förderfähigen Kosten.
- Der Gesamtbetrag darf 25% des Budgets der LAG nicht überschreiten.