Lokale Entwicklung LEADER - Durchführung von transnationalen Kooperationsvorhaben

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Unterstützung der konkreten Durchführung von transnationalen Kooperationsvorhaben.

Förderziel

Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunktbereich b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und damit auf das Thematisches Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ gerichtet. Daneben kann die Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung in Abhängigkeit des Inhalts der jeweiligen Strategie alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds berühren.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • Natürliche Personen und Personengesellschaften.
  • Juristische Personen des privaten Rechts.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer.

Förderfähige Gebietskulisse

Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und damit der LEADER-Fördergebiete erhalten Sie hier.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Unterstützung der konkreten Durchführung von transnationalen Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung. Die Zusammenarbeit darf sich dabei nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern beinhaltet die Durchführung eines gemeinsamen Projekts.

 

Förderfähige Kosten:

  • Ausgaben für Investitionen gemäß Art. 45 (2) lit. a bis c der VO (EU) 1305/2013.
  • Ausgaben für immaterielle Investitionen gemäß Art. 45 (2) lit. d der VO (EU) 1305/2013.
  • Reisekosten einschließlich Übernachtungskosten zu den Durchführungsorten des Kooperationsvorhabens in den Partnerregionen, die im Zusammenhang mit der Vorhabensdurchführung anfallen (auf Grundlage des Landesreisekostengesetzes).
  • Mehrwertsteuer ist bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften sowie bei juristischen Personen des privaten Rechts nicht förderfähig.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Vorhaben trägt zur Umsetzung der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung bei. 
  • Das Vorhaben wurde von einer LAG zur Mitfinanzierung aus ihrem Budget ausgewählt.

Auswahlverfahren

Gemäß der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung und Art. 34 Abs. 3 lit. b VO (EU) Nr. 1303/2013.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 06.11.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Wird von der LAG vorgeschlagen und im REK festgelegt (Art. 34 Abs. 3f VO (EU) Nr. 1303/2013), jedoch maximal 90% der förderfähigen Kosten.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (kurz CLLD; hier im Weiteren "LEADER") gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) 1303/2013 werden im Land Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich über den ELER unterstützt. Dies schließt nicht aus, dass Vorhaben, die mit Mitteln der anderen ESI-Fonds finanziert werden, zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung beitragen können, soweit diese Vorhaben auf der Grundlage der Programme zu den anderen ESI-Fonds für eine Mitfinanzierung ausgewählt werden.

 

LEADER ist ein zweckmäßiges Instrument zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung im Land. Dies wird mit der Halbzeitbewertung zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2007 bis 2013 bestätigt, in der es hierzu u. a. heißt: „Durch die LEADER-Förderung ist im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns flächendeckend eine kontinuierliche Zusammenarbeit auf regionaler Ebene etabliert worden. Dies ist nicht zuletzt deshalb positiv hervorzuheben, da eine solche Zusammenarbeit ohne externe Anreize sonst nur selten zustande kommt.“ In dieser Feststellung kommt auch zum Ausdruck, dass sich die flächendeckende Anwendung des Leaderprinzips seit 2007 (ausgenommen sind die Gebiete der Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar) als ein Element der Unterstützung der ländlichen Entwicklung bewährt hat.

 

Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) erhalten Sie als Link unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

 

Für die Durchführung von LEADER ist der Einsatz von ca. 80 Mio. Euro aus dem ELER vorgesehen. Dies entspricht rd. 8,4 Prozent der dem Land zur Verfügung stehenden ELER-Mittel. Weiterhin stellt das Land hierzu 3 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt bereit, die vor allem dazu dienen, bei Vorhaben zur Umsetzung der Strategien privater Träger die nationale öffentliche Kofinanzierung zu den ELER-Mitteln zu sichern. Damit wird die finanzielle Ausstattung von LEADER hinsichtlich der ELER-Mittel und der nationalen öffentlichen Kofinanzierung gegenüber dem Programmzeitraum 2007 bis 2013 verbessert. Informationen zur Berechnung der Anteile der einzelnen Lokalen Aktionsgruppen zur Umsetzung der vom oben genannten Ausschuss ausgewählten Strategien am Gesamtbudget sind ebenso wie Informationen zur Festlegung der Durchführungsaufgaben dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Mecklenburg-Vorpommern ab Seite 567 zu entnehmen.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Ländliche Räume in Mecklenburg-Vorpommern außer der Hansestadt Wismar. Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und damit der LEADER-Fördergebiete erhalten Sie als Link unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Das Gebiet einer lokalen Entwicklungsstrategie darf nicht weniger als 10.000 Einwohner und nicht mehr als 150.000 Einwohner aufweisen. Die Anwendung des Leaderprinzips hat sich seit 2007 (ausgenommen sind die Gebiete der Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar) als ein Element der Unterstützung der ländlichen Entwicklung bewährt. Daher ist im Rahmen dieses Programms keine Veränderung der Gebietskulisse, in der Lokale Aktionsgruppen Strategien für lokale Entwicklung durchführen können, vorgesehen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

LEADER 2014-2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Stand: Juli 2021