Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Unterstützung der konkreten Durchführung von transnationalen Kooperationsvorhaben.
Förderziel
Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunktbereich b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und damit auf das Thematisches Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ gerichtet. Daneben kann die Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung in Abhängigkeit des Inhalts der jeweiligen Strategie alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds berühren.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
- Natürliche Personen und Personengesellschaften.
- Juristische Personen des privaten Rechts.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer.
Förderfähige Gebietskulisse
Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und damit der LEADER-Fördergebiete erhalten Sie hier.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.
Beschreibung
Unterstützung der konkreten Durchführung von transnationalen Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung. Die Zusammenarbeit darf sich dabei nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern beinhaltet die Durchführung eines gemeinsamen Projekts.
Förderfähige Kosten:
- Ausgaben für Investitionen gemäß Art. 45 (2) lit. a bis c der VO (EU) 1305/2013.
- Ausgaben für immaterielle Investitionen gemäß Art. 45 (2) lit. d der VO (EU) 1305/2013.
- Reisekosten einschließlich Übernachtungskosten zu den Durchführungsorten des Kooperationsvorhabens in den Partnerregionen, die im Zusammenhang mit der Vorhabensdurchführung anfallen (auf Grundlage des Landesreisekostengesetzes).
- Mehrwertsteuer ist bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften sowie bei juristischen Personen des privaten Rechts nicht förderfähig.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Vorhaben trägt zur Umsetzung der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung bei.
- Das Vorhaben wurde von einer LAG zur Mitfinanzierung aus ihrem Budget ausgewählt.
Auswahlverfahren
Gemäß der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung und Art. 34 Abs. 3 lit. b VO (EU) Nr. 1303/2013.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 06.11.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Wird von der LAG vorgeschlagen und im REK festgelegt (Art. 34 Abs. 3f VO (EU) Nr. 1303/2013), jedoch maximal 90% der förderfähigen Kosten.