Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Unterstützung von Aktionen, die der Vorbereitung einer gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit einer Lokalen Aktionsgruppe dienen.
Förderziel
Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunktbereich b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und damit auf das Thematisches Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ gerichtet. Daneben kann die Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung in Abhängigkeit des Inhalts der jeweiligen Strategie alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds berühren.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
- Natürliche Personen und Personengesellschaften.
- Juristische Personen des privaten Rechts.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer.
Förderfähige Gebietskulisse
Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und damit der LEADER-Fördergebiete erhalten Sie hier.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.
Beschreibung
Unterstützung von Aktionen, die der Vorbereitung einer gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit einer Lokalen Aktionsgruppe aus Mecklenburg-Vorpommern mit einer anderen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder einer Gruppe gemäß Art. 44 (2) VO (EU) 1305/2013 dienen.
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Sensibilisierungsvorhaben in Gebieten anderen Lokaler Aktionsgruppen oder Gruppen gemäß Art. 44 (2) VO (EU) 1305/2013, die der Findung von Partnern für eine gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit dienen.
- Reisekosten einschließlich Übernachtungskosten zu potenziellen Partnern (auf Grundlage des Landesreisekostengesetzes).
- Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher.
- Kosten für Machbarkeitsstudien zu geplanten Vorhaben der gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit.
- Beratungskosten.
- Mehrwertsteuer ist bei Vorhaben natürlicher Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten Rechts nicht förderfähig.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) weist nach, dass die Aktion für die Vorbereitung einer gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit der Durchführung eines konkreten geplanten Vorhabens dient, das zur Umsetzung der jeweiligen Strategie für die lokale Entwicklung beiträgt. Das Vorhaben wurde von einer LAG zur Mitfinanzierung aus ihrem Budget ausgewählt.
Auswahlverfahren
Gemäß der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung und Art. 34 Abs. 3 lit. b VO (EU) Nr. 1303/2013.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 06.11.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Wird von der LAG vorgeschlagen und im REK festgelegt (Art. 34 Abs. 3f VO (EU) Nr. 1303/2013), jedoch maximal 90% der förderfähigen Kosten und nicht mehr als 10.000 Euro je Kooperationsprojekt.