Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Vorbereitende Unterstützung, bestehend aus Kapazitätsaufbau, Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie zur lokalen Entwicklung gemäß Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
Förderziel
Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunktbereich b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und damit auf das Thematische Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ gerichtet. Daneben kann die Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung in Abhängigkeit des Inhalts der jeweiligen Strategie alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds berühren.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Natürliche Personen und Personengesellschaften.
- Juristische Personen des privaten Rechts.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliche Räume in Mecklenburg-Vorpommern außer der Hansestadt Wismar. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Mecklenburg-Vorpommern ab Seite 523 entnommen werden.
Das Gebiet einer lokalen Entwicklungsstrategie darf nicht weniger als 10.000 Einwohner und nicht mehr als 150.000 Einwohner aufweisen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.
Beschreibung
Vorbereitende Unterstützung, bestehend aus Kapazitätsaufbau, Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie zur lokalen Entwicklung gemäß Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Schulungsmaßnahmen für lokale Interessengruppen.
- Kosten für Studien über das betreffende Gebiet.
- Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung, einschließlich Beratungskosten und Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konsultation von Interessengruppen zur Vorbereitung der Strategie.
- Administrative Kosten (Betriebs- und Personalkosten) einer Organisation, die vorbereitende Unterstützung während der Vorbereitungsphase beantragt.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 10.000€.
Die Mehrwertsteuer ist nicht zuschussfähig, es sei denn, sie wird im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer nicht rückerstattet. Bei natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts sowie bei Personengesellschaften wird die Mehrwertsteuer generell nicht gefördert.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
- Vorlage eines Konzeptes.
Auswahlverfahren
Die Vorgaben des Art. 49 ELER-VO gelten nicht für die LEADER-Maßnahmen. Zusätzlich zu den Förderkriterien werden keine Auswahlkriterien definiert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 06.11.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 75% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 10.000 Euro für die Vorbereitung derselben Strategie für lokale Entwicklung.