Europäische Innovationspartnerschaft Land- und Forstwirtschaft

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.

Förderziel

Das Ziel der Aktionen sollte in der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sowie in der Erschließung zusätzlicher Wertschöpfungspotenziale in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft liegen. Hierzu soll der technische Fortschritt beschleunigt und dessen Anwendung in der Praxis verbreitert werden.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • Operationelle Gruppen (OG).
  • Mitglied(er) einer Operationellen Gruppe.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Land Mecklenburg-Vorpommern.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Unterstützt wird die Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“.

 

Operationelle Gruppen sind konkret handelnde Einheiten. Sie werden von Interessengruppen wie Land- und Forstwirten, Forschern, Beratern sowie Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors gegründet. Die operationellen Gruppen der EIP legen interne Verfahren fest, die sicherstellen, dass ihre Tätigkeit und ihre Entscheidungsfindung transparent sind und dass Interessenkonflikte vermieden werden. Ebenso legen sie einen Aktionsplan vor, der Aktivitäten enthält, die auf Innovationen abzielen.

 

Dabei ist pro Operationeller Gruppe nur jeweils eine Aktion/ein Projekt vorgesehen. Als innovative Projekte gelten alle Projekte, in denen neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse oder Technologien für die Land- oder Forstwirtschaft entwickelt, getestet und/oder angewendet werden sollen, sowie alle Projekte, in denen bestehende Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse oder Technologien in Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft erstmals unter den spezifischen Gegebenheiten bzw. Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern angepasst und erprobt bzw. getestet werden sollen.

 

Zwischen Forschung und land- bzw. forstwirtschaftlicher Praxis sollen Lücken geschlossen und interaktive Innovationen generiert werden. Gefördert werden die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit einer bestätigten OG, die eng mit einem Projekt im Zusammenhang stehen. Dafür arbeiten Beteiligte aus Wissenschaft und Forschung mit  Anwendern aus der Praxis in OGn zusammen, um innovative Ansätze gemeinsam zu entwickeln.

 

Eine Operationelle Gruppe (OG) ist ein Zusammenschluss von Land- oder Forstwirten, Forschern, Beratern sowie Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors, um entsprechend ihren Interessenschwerpunkten gemeinsam innovative Projekte durchzuführen und nachfolgende Bedingungen erfüllt:

  • Die OG umfasst mindestens zwei unabhängige Partner, von denen mindestens einer aus den Bereichen Land- oder Forstwirtschaft ist.
  • Mindestens 50% der Partner der OG haben ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Partner innerhalb der OG schließen einen Kooperationsvertrag, in dem sie sich zur gemeinsamen Durchführung bestimmter Aufgaben verpflichten und ihr Verhältnis zueinander im Rahmen des Vorhabens definieren.
  • Die OG reicht einen Geschäftsplan ein. Dieser Plan beschreibt die Art der Innovation und skizziert den Arbeits- und Finanzplan im vorgesehenen Zeitraum. Die Laufzeit eines Vorhabens beträgt üblicherweise bis zu drei Jahre.
  • Im Geschäftsplan werden außerdem die zu erwartenden Ergebnisse und ihr Beitrag zur Erreichung der EIP-Querschnittsziele dargestellt.
  • Der Nutzen des Vorhabens für Mecklenburg-Vorpommern ist darzustellen.

 

Förderfähige Kosten:

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Art. 35, Abs. 5 kommen für eine Förderung im Rahmen dieser Maßnahme folgende Kosten in Betracht:

  • Personal und Sachkosten, als laufende Kosten der Zusammenarbeit gemäß Art.35, Abs. 5c.
  • Direktkosten zur Umsetzung spezifischer Projekte gemäß Art. 35, Abs. 5d.

 

Nähere Informationen zu der Maßnahme (siehe auch Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum ab S. 505):

Die Betriebsstruktur in der Ernährungswirtschaft des Landes ist durch relativ kleine Betriebe ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung gekennzeichnet. Sie erfordert ein enges Zusammenwirken von angewandter Wissenschaft, innovativer Produktion und ergebnisorientierter Primärerzeugung. Dafür soll die EIP zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten. Um die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und des Ertrags nachhaltig zu gestalten, müssen die natürlichen Ressourcen den kundenorientierten und ökologischen Anforderungen entsprechend gut bewirtschaftet werden. Das Land hat ausgehend von seiner reichen naturräumlichen Ausstattung und der über Jahre hinweg positiven Entwicklung des ökologischen Landbaus gute Voraussetzungen dem zunehmenden Wunsch des Verbrauchers nach Produkten die unter definierten ökologischen Rahmenbedingungen in relativer Nähe zu den Märkten produziert werden nachzukommen. Trotz einer positiven Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Flächen sind die Erzeugung ökologischer Produkte und deren Vermarktung nicht in dem gewünschten Umfang vorangekommen. Im Zuge der Förderung der Zusammenarbeit soll EIP zu einer aktiveren vertikalen und horizontalen Kommunikation ökologischer Wertschöpfungsketten beitragen.

 

Es sollen Beiträge zu folgenden Themen geleistet werden:

  • Die Förderung eines ressourceneffizienten, wirtschaftlich lebensfähigen, produktiven, wettbewerbsfähigen, emissionsarmen, klimafreundlichen und -resistenten Agrar- und Forstsektors mit einem Hinarbeiten auf agrarökologische Produktionssysteme, der in Harmonie mit den wesentlichen natürlichen Ressourcen funktioniert, von denen die Land- und Forstwirtschaft abhängt.
  • Ein Beitrag zu einer sicheren, stetigen und nachhaltigen Versorgung mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Biomaterialien, was sowohl bestehende als auch neue Produkte betrifft.
  • Die Verbesserung der Prozesse zur Bewahrung der Umwelt, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen.
  • Ein Brückenschlag zwischen Spitzenforschung und -technologie sowie den Landwirten, Waldbewirtschaftern, ländlichen Gemeinden, Unternehmen, NRO und Beratungsdiensten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die OG umfasst mindestens zwei unabhängige Partner, von denen mindestens einer aus den Bereichen Land- oder Forstwirtschaft ist.
  • Mindestens 50% der Partner der OG haben ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bestimmungen des Art. 70 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden berücksichtigt.
  • Die Partner innerhalb der OG schließen einen Kooperationsvertrag, in dem sie sich zur gemeinsamen Durchführung bestimmter Aufgaben verpflichten und ihr Verhältnis zueinander im Rahmen des Vorhabens definieren.
  • Die OG reicht einen Geschäftsplan ein. Dieser Plan beschreibt die Art der Innovation und skizziert den Arbeits- und Finanzplan im vorgesehenen Zeitraum. Die Laufzeit eines Vorhabens beträgt üblicherweise bis zu drei Jahre.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 26.10.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der förderfähigen Ausgaben.

Update förderfähige Kosten

In der bereitgestellten Förderrichtlinie gibt es Änderungen bei den förderfähigen Kosten.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021