Forstwirtschaftliche Maßnahmen - Kalamitätsvorsorge durch Laubholzunterbau & Waldbrandvorsorgemaßnahmen

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Vorbeugung von Waldschäden durch Waldbrände, Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse sowie Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen.

Förderziel

Die Maßnahme trägt insbesondere zum Schwerpunktbereich 4a Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000 Gebieten und in Gebieten mit hohem Naturwert im Wald bei. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder entstehen oder wiederhergestellt sowie das Betriebsrisiko reduziert.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Zu a. und b.:
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer forstwirtschaftlicher Flächen sowie die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

 

(Die Teilmaßnahmen richten sich teils mit weiteren Vorhaben - c bis i - an die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und das Land Mecklenburg-Vorpommern als potenzielle Zuwendungsempfänger, wie Sie bei Interesse im Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum ab S. 387 nachlesen können.)

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Land Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Mecklenburg-Vorpommern ab Seite 387 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Gefördert werden die oben genannten Zuwendungsempfänger bei der Vorbeugung von Waldschäden durch Waldbrände, Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.

 

a. Laubholzunterbau mit standortgerechten Baumarten in
    kalamitätsgefährdeten Wäldern.

b. Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen, Anlage von
    Wasserentnahmestellen, Anlage und Modernisierung von kurzen
    unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen.

 

Entsprechend eines standörtlich begründeten Zielwaldmodells verfolgt Mecklenburg-Vorpommern langfristig (in 100 Jahren) den Anteil des Nadelholzes zugunsten standortgerechter Laubbäume um ca. 20% zu reduzieren. Heimische Laubbaumarten wie insbesondere Buche, Eiche und Edellaubbäume sollen ihren Anteil am Waldaufbau deutlich vergrößern. Damit einhergehend soll auch der Anteil gemischter und mehrschichtiger Bestände erhöht werden. Um die Ziele des notwendigen Waldumbaus zu erreichen, ist die Einbeziehung aller Waldbesitzarten notwendig. Daher ist auch die Landesforstanstalt als Zuwendungsempfänger einbezogen. Sie ist Eigentümer von 35 Prozent der Waldfläche im Land. Maßnahmen des ökologischen Waldumbaus im Privat- und Kommunalwald werden im Rahmen der Nationalen Rahmenregelung mit nationalen Mitteln finanziert.

 

Die großflächig vorkommenden Kiefernbestände unterliegen zahlreichen Gefährdungen, so insbesondere durch Insekten und Waldbrände. Deshalb ist es notwendig, die vorkommenden Kiefernreinbestände derart zu verändern, dass diese gegenüber Schadfaktoren widerstandsfähiger werden. Daher werden solche Bestände vorrangig für einen Unterbau mit Laubbäumen vorgesehen. Der Laubholzunterstand dient in erster Linie der Reduktion der Gefahr von Gradationen der sogenannten Kieferngroßschädlinge. Zu diesen gehören Kiefernspanner, Nonne, aber auch Kiefernspinner, Forleule und Kiefernbuschhornblattwespe. Der Unterbau hat als zweite Bestandsschicht eine ökologisch dienende Funktion. Da die unterständige Bestandsschicht aus Laubholz besteht, bietet diese den Antagonisten der Kiefernfraßgesellschaften ein gutes Nahrungshabitat und steigert deren Abundanz. Gleichzeitig verschlechtern sich die kleinklimatischen Bedingungen für die Kieferngroßschädlinge und die natürlichen Gegenspieler werden gestärkt. Des Weiteren findet durch die Laubstreu eine Aufwertung der Humusschicht statt. Dies führt langfristig zu einer Verbesserung des Standortes und weiterführend zu einer günstigeren Nährstoffversorgung der Bäume. Dieses wirkt sich positiv auf die Gesamtvitalität des Bestände aus. Letztlich nimmt auch langfristig die Waldbrandgefahr ab, da mit dem Unterbau ein brandhemmendes Bestandsinnenklima gefördert wird (höhere Luftfeuchtigkeit, geringere Temperatur, weniger Vergrasung). Diese langfristigen Zielstellungen zum Waldumbau erfordern gerade unter dem Blickwinkel der avisierten Auswirkungen des Klimawandels weiterhin eine mittel- bis langfristige Begleitung durch Maßnahmen des Wald- und Waldbrandschutzes.

 

Entgegen der bisherigen Praxis wurde in 2014 das Risiko auf Basis der forstbehördlichen Organisationseinheit „Forstrevier“ ausgewiesen. Dies wurde erforderlich, da mit der letzten Kreisstrukturreform sehr große Landkreise entstanden sind, die alle sowohl Gebiete mit hohem und mittlerem als auch Gebiete mit geringem Waldbrandrisiko enthalten. Eine Ausweisung auf Landkreisebene ist somit nicht mehr praktikabel. Gleichwohl wird die Waldbrandstatistik (EFIS) weiterhin über die mit der Brandmeldung übermittelten Gemeindekennziffer registriert, so dass der Bezug in diese Verwaltungsebene jederzeit möglich bleibt. Die Ausweisung auf Forstrevierebene ermöglicht die Integration lokaler Gefährdungsgebiete, die bisher außerhalb der auf Landkreise bezogenen Gebietskulisse lagen und andererseits fallen Gebiete aus der bisherigen Kulisse heraus, die lokal ein geringes Risiko aufweisen. Hier sollen weiterhin v. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Waldbrandfrüherkennung und -alarmierung sowie klassische Vorsorgemaßnahmen wie die jährliche Anlage von Wundstreifensystemen, die Neuanlage und Grundinstandsetzung (Verbesserung) von Löschwasserentnahmestellen im Wald einschließlich eines entsprechenden Wegenetzes durchgeführt werden.

 

Auch zukünftig ist die Vollfinanzierung der Waldbrand- und Kalamitätsvorsorgemaßnahmen sowie der anderen vorbeugenden Aktionen im Sinne der Daseinsvorsorge zum Schutz der ökonomischen und ökologischen Grundlagen des ländlichen Raums gerechtfertigt. Waldbrandvorsorgemaßnahmen richten sich nach den Plänen des Landes zum Schutz der Wälder vor Bränden gemäß europäischer Leitlinien.

 

Maßnahmen der privaten und kommunalen Waldbesitzer bedürfen der Zustimmung der Forstbehörden des Landes. Der Ausbau der Erholungsinfrastruktur im Wald dient insbesondere der Steigerung des Freizeitwertes der Wälder und damit des Erhalts und dem Ausbau der Attraktivität der ländlichen Räume als Erholungsraum.

 

Weitere Informationen zu der Teilmaßnahme erhalten Sie in dem Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum ab S. 387.

 

Förderfähige Kosten:

  • Kosten für die Errichtung einer schützenden Infrastruktur. Im Falle von Waldbrandwundstreifen auch Erhaltungskosten.
  • Kosten für die Beschaffung von Saat- und Pflanzgut einschließlich Kulturvorbereitung, Pflanzung, Schutz der Kultur vor Wild, Nachbesserung und Sicherung der Investition.
  • Kosten für die Errichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Schädlingen, Waldbränden und Krankheiten einschließlich Kommunikationsausrüstungen.

 

Die Umsatzsteuer ist für alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts nicht förderfähig.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind die Wartung, Unterhaltung und Ersatzbeschaffung der kameragestützten Waldbrandüberwachungssysteme und Einrichtungen sowie die Unterhaltung von Waldwegen und Wasserentnahmestellen. Nicht als Wartung und Ersatzbeschaffung gelten Investitionen zur wesentlichen Verbesserung des technischen Standards der Waldbrandüberwachung sowie die Grundinstandsetzung der Trägersysteme. Gleiches gilt für Grundinstandsetzungen ansonsten unbrauchbarer Wasserentnahmestellen, die verlandet oder versandet sind (Saugstellen oder Brunnen).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Forstbetriebe mit einer Größe von über 100 ha müssen gemäß § 11 Landeswaldgesetz ein Forsteinrichtungswerk (= Betriebsplan) nachweisen.
  • Die geförderten Flächen liegen in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Zu den Vorhaben a. und b.:

  • Zu a.:
    • Der Laubholzunterbau zum Zwecke des stabilitätsverbessernden Einbringens einer ökologisch dienenden Laubholzschicht in einschichtige Nadelholzreinbestände erfolgt ausschließlich in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten.
    • Es müssen auf Grundlage von Ergebnissen der Standortkartierung standortgerechte Baumarten sowie Saat- oder Pflanzgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten verwendet werden.
  • Zu b.:
    • Der Zuschuss wird ausschließlich in Gebieten mit hohem und mittlerem Waldbrandrisiko gewährt. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Teilnahme am europäischen forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik (EFIS).

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 22.10.2015

Ende der Maßnahme: 30.06.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • a. & b.: 100%.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ELER Mecklenburg-Vorpommern

 

Förderrichtlinie (gilt für beide Teilmaßnahmen)

 

Auswahlkriterien

 

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderenRechtsvorschriften:

  • Waldbrandschutzplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Bundeswaldgesetz
  • Landeswaldgesetz
  • Pflanzenschutzgesetz
  • Brandschutzgesetz
  • Katastrophenschutzgesetz

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021