Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Umsetzung von Projekten zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von naturnahen und historischen Kulturlandschaften, Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung.
Förderziel
Die Projekte der Landschaftspflegeverbände zielen in erster Linie auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4.
Fördergegenstände
Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß der Landschaftspflege einer bestimmten Region widmen und als lokale Partnerschaften mit land- und forstwirtschaftlichen Landnutzern durch integrierte Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliche Räume im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Seite 203 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.
Beschreibung
Die Förderung von Projekten der Landschaftspflegeverbände umfasst Personal-, Sach- und Verwaltungskosten für die Planung und Umsetzung von Projekten zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von naturnahen und historischen Kulturlandschaften, für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Ziele und Maßnahmen der Landschaftspflege sowie für die Kompetenzentwicklung.
Dazu zählen insbesondere:
- Projekte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich der Planungskosten.
- Die Anlage von Lehrpfaden und sonstigen Besuchereinrichtungen.
- Druckerzeugnisse, Informationstafeln, Internetpräsentationen.
- Die Durchführung von Fachveranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit sowie die Präsentation auf Fachveranstaltungen.
Förderfähige Kosten:
- Personal- und anteilige Sachkosten (in Verbindung mit einem Projekt).
- Ausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und für Sensibilisierungsmaßnahmen.
- Investitionskosten zur Realisierung der o. g. Ziele.
Eigenleistungen, für die keine Rechnungen und Belege nachgewiesener Barzahlung erfolgt, sind nicht förderfähig.
Die Umsatzsteuer ist für alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts nicht förderfähig.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das Projekt muss in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.
Die für das Projekt erforderlichen behördlichen, insbesondere naturschutzrechtlichen Genehmigungen müssen mit dem Förderantrag vorgelegt werden.
Auswahlverfahren
Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 22.10.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100% der förderfähigen Ausgaben De-minimis (Förderprogramm).