Landschaftspflege

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Umsetzung von Projekten zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von naturnahen und historischen Kulturlandschaften, Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung.

Förderziel

Die Projekte der Landschaftspflegeverbände zielen in erster Linie auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß der Landschaftspflege einer bestimmten Region widmen und als lokale Partnerschaften mit land- und forstwirtschaftlichen Landnutzern durch integrierte Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Räume im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Seite 203 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Die Förderung von Projekten der Landschaftspflegeverbände umfasst Personal-, Sach- und Verwaltungskosten für die Planung und Umsetzung von Projekten zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von naturnahen und historischen Kulturlandschaften, für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Ziele und Maßnahmen der Landschaftspflege sowie für die Kompetenzentwicklung.

 

Dazu zählen insbesondere:

  • Projekte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich der Planungskosten.
  • Die Anlage von Lehrpfaden und sonstigen Besuchereinrichtungen.
  • Druckerzeugnisse, Informationstafeln, Internetpräsentationen.
  • Die Durchführung von Fachveranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit sowie die Präsentation auf Fachveranstaltungen.

 

Förderfähige Kosten:

  • Personal- und anteilige Sachkosten (in Verbindung mit einem Projekt).
  • Ausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und für Sensibilisierungsmaßnahmen.
  • Investitionskosten zur Realisierung der o. g. Ziele.

 

Eigenleistungen, für die keine Rechnungen und Belege nachgewiesener Barzahlung erfolgt, sind nicht förderfähig.

Die Umsatzsteuer ist für alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts nicht förderfähig.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Das Projekt muss in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.

Die für das Projekt erforderlichen behördlichen, insbesondere naturschutzrechtlichen Genehmigungen müssen mit dem Förderantrag vorgelegt werden.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 22.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der förderfähigen Ausgaben De-minimis (Förderprogramm).

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
  • Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009).
  • Verordnung (EU) NR. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen.
  • Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009; §§ 31, 32 Abs. 5).
  • Naturschutzausführungsgesetz (Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 23. Februar 2010; § 5 Nr. 3).
  • Vogelschutzgebietslandesverordnung M-V (Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2011).

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021