Arbeitslose qualifizieren

ESF

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Die Förderung umfasst neben abschlussbezogenen Maßnahmen für An- und Ungelernte auch finanzielle Bildungsanreize in Form einer "Bildungs- und Lernprämie", Modellvorhaben z. B. zu Umschulungen sowie Konzeptentwicklungen für besonders innovative Vorhaben.

Förderziel

Ziel ist die Erhöhung der beruflichen Qualifikation und Integration für an- und ungelernte SGB II-Empfänger.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.

 

Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss bzw. finanzielle Bildungsanreize in Form einer "Bildungs- und Lernprämie".

Beschreibung

Im Mittelpunkt dieses spezifischen Ziels stehen Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote, die sich an Arbeitslose mit und ohne Anspruchsberechtigung richten und die berufliche Integration und Qualifizierung von An- und Ungelernten fördern.
Für die Zielgruppe sollen insbesondere modulare abschlussbezogene Maßnahmen erprobt werden, um in überschaubaren Zeitintervallen zertifizierte Teilerfolge erreichen zu können. Im Vergleich mit Qualifizierungsangeboten, die sich an Beschäftigte mit und ohne qualifizierte Abschlüsse richten, müssen jene für an- und ungelernte Arbeitslose andere didaktische Konzepte nutzen und ggf. Begleit- und Unterstützungsangebote bereithalten. Der ESF-Einsatz erfolgt hier als Ergänzung der Bildungsangebote der Jobcenter. Umgesetzt werden sollen insbesondere zwei größere Maßnahmenpakete, für die ein Großteil der zugewiesenen ESF-Mittel verwendet werden soll. Darüber hinaus werden Mittel für Modellvorhaben und zu einem geringen Teil für Konzeptentwicklungen reserviert. Insgesamt ist eine enge Abstimmung mit dem Jobcenter erforderlich, die einen Großteil der Kofinanzierung für die Zielgruppe einbringen.

 

Folgende zentrale Maßnahmen sollen gefördert werden:

 

a) Abschlussbezogene Maßnahmen für An- und Ungelernte
    In diesem spezifischen Ziel sollen insbesondere abschlussbezogene
    Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für An- und Ungelernte
    gefördert werden. Die Maßnahmen sollen sich im Schwerpunkt an die
    Zielgruppe der SGB II-Empfangenden über 25 Jahre richten, darunter
    insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Eltern
    und Frauen. Ein Zugang für Nicht-Leistungsbeziehende (insbesondere Frauen)
    soll ermöglicht werden. Maßnahmen der Förderung zur Verbesserung der
    Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsloser, die mit Qualifizierung verbunden werden,
    werden in Fonds B erfasst. Höherschwellige Angebote für Akademiker/innen
    werden im Rahmen der Angebote von der Agentur für Arbeit und Jobcentern
    gefördert und können ohne ergänzende EU-Förderung mit sog.
    Bildungsgutscheinen realisiert werden.
    Die Maßnahmen sollen modularisiert aufgebaut werden und Teilabschlüsse
    ermöglichen. Darüber hinaus sollen neue Lernformen, wie beispielsweise
    praxisbezogenes Lernen, angeboten werden. Die branchenspezifischen
    Schwerpunkte der Maßnahmen sollen bedarfsgerecht mit den Jobcentern, den
    Tarifpartnern und den Kammern abgestimmt werden; hier sind z. B. die
    Logistikbranche, der Gesundheitsbereich, der Pflegebereich, der
    Handwerksbereich sowie der Baubereich von besonderer Relevanz.
    Zu den geplanten Maßnahmen gehören auch Kompetenzfeststellungen und
    Nachqualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose ohne qualifizierten Abschluss.
    Eine enge Kooperation und Abstimmung mit anderen Angeboten (z. B. lokalen
    Förderzentren) ist für die Angebotsstruktur von hoher Bedeutung.

 

b) Finanzieller Bildungsanreiz
    Es ist geplant, bei längeren abschlussbezogenen Qualifizierungs- und
    Umschulungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose im SGB II-Bezug für
    besondere Aufwendungen in Verbindung mit der Qualifizierung finanzielle
    Anreize in Form einer "Bildungs- und Leistungsprämie" zu gewähren. Es erfolgt
    hier im Unterschied zum Weiterbildungsscheck keine Beteiligung an den Kosten
    der Weiterbildung, da diese durch die Jobcenter finanziert werden. Zu den
    Mehraufwendungen zählen beispielsweise Lernmittel, Mehraufwand für
    Hygieneartikel und Garderobe, Mehraufwand für Fahrten zu Lerngruppen (nicht
    zur Maßnahme, da diese durch das Jobcenter finanziert wird) sowie
    Mehraufwand für Verpflegung während der Kursteilnahme. Die Prämie soll an
    Teilergebnisse (Module) geknüpft werden.
    Die Nachrangigkeit gegenüber Bundesförderungen ist dabei zu beachten.

 

c) Modellvorhaben
    Ein Teil des Budgets ist für die Förderung von besonderen Modellvorhaben
    reserviert. So ist z. B. geplant, modellhaft für an- und ungelernte Nicht-
    Leistungsbeziehende gesondert Umschulungsmaßnahmen inkl. der Förderung
    von Unterhaltsgeld zu konzipieren, um auch diesen Personenkreis in die
    Fachkräftegewinnung einzubeziehen. Das Unterhaltsgeld könnte aus
    Landesmitteln gefördert werden.

 

d) Konzeptentwicklung
    Für Konzeptentwicklungen sollen in der Förderperiode 2014-2020 nur noch in
    Einzelfällen Förderungen bei besonders innovativen Vorhaben von hohem
    landespolitischen Interesse erfolgen.

Zielgruppe

Die Maßnahmen sollen sich im Schwerpunkt an die Zielgruppe der an- und ungelernten SGB II-Empfangenden über 25 Jahre richten, darunter insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Eltern und Frauen. Ein Zugang für Nicht-Leistungsbeziehende (insbesondere Frauen) soll ermöglicht werden.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen.

 

Die Weiterentwicklung und Anpassung von Beratungsangeboten soll im Verhandlungsverfahren erfolgen, während neue Ansätze mit Wettbewerbsaufrufen gefördert werden können. Dabei ist die begrenzte, fachlich erfahrene und von öffentlichen Mitteln abhängige Anbieterlandschaft ausschlaggebend. Wettbewerbsbenachteiligungen werden bei diesen Verfahren vermieden.

Projektauswahlkriterien

Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 08.12.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE - ggf. auch unter Beteiligung des ESF - vorgesehen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des EFRE über die Möglichkeiten zur Umsetzung von fondsübergreifenden Fördermaßnahmen oder kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner.

 

Grundlage für den Einsatz der EFRE-Mittel in der Maßnahme "Maßnahmen der Stadterneuerung zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Quartiers" sind integrierte Entwicklungskonzepte (IEK), in deren Rahmen themenübergreifend, gebietsbezogen Handlungsansätze umgesetzt werden, indem bauliche, funktionale und infrastrukturelle Aufwertungen mit sozio-ökonomisch ausgerichteten Instrumenten und Maßnahmen im Bereich der Sozial-, Bildungs-, Umwelt-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderungspolitik entwickelt werden. Die IEK beinhalten einen umfassenden und langfristig angelegten Beteiligungsprozess, der nicht nur die fachübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts gewährleistet, sondern im Rahmen von Workshops, Informationsveranstaltungen und runden Tischen auch die aktive Mitarbeit der lokalen Bevölkerung sowie der im Quartier verankerten Einrichtungen, Akteure und Stadtteilpolitik/Beiräte umfasst.

 

Erstes Kriterium für die Auswahl der Stadtgebiete ist die Ausprägung des Benachteiligungsgrades im Sozialraummonitoring. Zudem muss gewährleistet sein, dass ausreichend Anknüpfungspunkte für die Förderung der lokalen Ökonomie im Quartier vorhanden sind. Eine weitere Bedingung bei der Auswahl der Gebiete ist deshalb der Fokus auf gewachsene, funktionsgemischte Gemenge- und Quartierslagen mit einer ausreichend großen zentralörtlichen Bedeutung sowie einer kritischen Masse an kleingewerblichen Betriebsstrukturen.

 

Integrierte Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden zudem auch in "Projekten zur Umsetzung der integrierten Konzepte" umgesetzt, wobei der thematische Schwerpunkt entsprechend der Prioritätsachse auf der Senkung der CO2-Emissionen liegt.

 

Städte als dicht bebaute, funktionsgemischte und verkehrlich stark beanspruchte und vernetzte Siedlungsräume sind prädestiniert für die Entwicklung und Umsetzung ortsspezifischer und thematisch integrierter Konzepte, in denen verschiedene Handlungsfelder zur CO2-Reduktion mit einem ganzheitlichen Blick auf verschiedene Nutzungen, Energieverbraucher, technische Infrastrukturen und Mobilitätserfordernisse zusammengedacht werden können. Die konzeptionelle Grundlage für die Förderung im spezifischen Ziel 6 sind auch hier integrierte Entwicklungskonzepte, in denen die Handlungsfelder energetische Gebäudesanierung, Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme, technische Infrastrukturen, Flächengestaltung sowie Verkehr, Mobilität und Logistik miteinander verknüpft und mit einem Fokus auf die jeweils ortsspezifischen Gegebenheiten, Bedarfe und Nutzer/Akteure umgesetzt werden können.

 

Der ESF im Land Bremen kann einen Beitrag zu einer positiven Entwicklung benachteiligter Quartiere und Stadtteile leisten. Ziel der ESF-Förderung ist es daher, den unterschiedlichen Problemlagen in den Städten Bremen und Bremerhaven und innerhalb ihrer Stadtteile Rechnung zu tragen und einer Verstärkung der Disparitäten entgegenzuwirken bzw. zu einer Verringerung der bestehenden Unterschiede zwischen den Stadtteilen und zwischen den beiden Städten Bremen und Bremerhaven beizutragen. Letzteres kann durch eine Stärkung der Ressourcen in den benachteiligten Stadtteilen sowie durch die Unterstützung des Einzelnen mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen. Um die Bedeutung dieses Ziels zu unterstreichen, wurde bereits in der ESF-Förderperiode 2007–2013 ein entsprechendes Querschnittsziel für die Umsetzung der Programme formuliert. Die zukünftigen ESF-Interventionen sollen weiterhin in diesem Sinne umgesetzt werden, das Querschnittsziel wird auch in der neuen Förderperiode 2014–2020 gelten. Eine besondere Rolle spielt die sozialräumliche Dimension. Hier ist zum einen die Berücksichtigung der sozialräumlichen und sozialintegrativen Ausrichtung in den zentralen Programmen (Beschäftigungsförderung, offene arbeitsorientierte Beratung bzw. Stadtteilberatung, LOS) geplant. Zum anderen soll eine Verknüpfung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Mitteln anderer relevanter Programme (z. B. EFRE) erfolgen.

Fonds

Im Rahmen der IEK wird zudem auch der Einsatz weiterer Förderansätze geplant, z. B. aus dem Bereich der Städtebauförderung oder des Sozialfonds (ESF).

Fördergebietseingrenzung

Die Förderung konzentriert sich auf solche Quartiere, die besonders stark von Armut, Ausgrenzung und den Folgen der sozialräumlichen Polarisierung betroffen sind. Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.

Update Beschreibung

Die Förderrichtlinie liefert Ihnen weitere spezifische Informationen.

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Ansprechpartner

Grundbildung/ Berufsbildungsreife

Unterstützungsleistungen

Vorschaltmaßnahmen

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021