Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Die Förderung umfasst neben abschlussbezogenen Maßnahmen für An- und Ungelernte auch finanzielle Bildungsanreize in Form einer "Bildungs- und Lernprämie", Modellvorhaben z. B. zu Umschulungen sowie Konzeptentwicklungen für besonders innovative Vorhaben.
Förderziel
Ziel ist die Erhöhung der beruflichen Qualifikation und Integration für an- und ungelernte SGB II-Empfänger.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.
Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss bzw. finanzielle Bildungsanreize in Form einer "Bildungs- und Lernprämie".
Beschreibung
Im Mittelpunkt dieses spezifischen Ziels stehen Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote, die sich an Arbeitslose mit und ohne Anspruchsberechtigung richten und die berufliche Integration und Qualifizierung von An- und Ungelernten fördern.
Für die Zielgruppe sollen insbesondere modulare abschlussbezogene Maßnahmen erprobt werden, um in überschaubaren Zeitintervallen zertifizierte Teilerfolge erreichen zu können. Im Vergleich mit Qualifizierungsangeboten, die sich an Beschäftigte mit und ohne qualifizierte Abschlüsse richten, müssen jene für an- und ungelernte Arbeitslose andere didaktische Konzepte nutzen und ggf. Begleit- und Unterstützungsangebote bereithalten. Der ESF-Einsatz erfolgt hier als Ergänzung der Bildungsangebote der Jobcenter. Umgesetzt werden sollen insbesondere zwei größere Maßnahmenpakete, für die ein Großteil der zugewiesenen ESF-Mittel verwendet werden soll. Darüber hinaus werden Mittel für Modellvorhaben und zu einem geringen Teil für Konzeptentwicklungen reserviert. Insgesamt ist eine enge Abstimmung mit dem Jobcenter erforderlich, die einen Großteil der Kofinanzierung für die Zielgruppe einbringen.
Folgende zentrale Maßnahmen sollen gefördert werden:
a) Abschlussbezogene Maßnahmen für An- und Ungelernte
In diesem spezifischen Ziel sollen insbesondere abschlussbezogene
Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für An- und Ungelernte
gefördert werden. Die Maßnahmen sollen sich im Schwerpunkt an die
Zielgruppe der SGB II-Empfangenden über 25 Jahre richten, darunter
insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Eltern
und Frauen. Ein Zugang für Nicht-Leistungsbeziehende (insbesondere Frauen)
soll ermöglicht werden. Maßnahmen der Förderung zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsloser, die mit Qualifizierung verbunden werden,
werden in Fonds B erfasst. Höherschwellige Angebote für Akademiker/innen
werden im Rahmen der Angebote von der Agentur für Arbeit und Jobcentern
gefördert und können ohne ergänzende EU-Förderung mit sog.
Bildungsgutscheinen realisiert werden.
Die Maßnahmen sollen modularisiert aufgebaut werden und Teilabschlüsse
ermöglichen. Darüber hinaus sollen neue Lernformen, wie beispielsweise
praxisbezogenes Lernen, angeboten werden. Die branchenspezifischen
Schwerpunkte der Maßnahmen sollen bedarfsgerecht mit den Jobcentern, den
Tarifpartnern und den Kammern abgestimmt werden; hier sind z. B. die
Logistikbranche, der Gesundheitsbereich, der Pflegebereich, der
Handwerksbereich sowie der Baubereich von besonderer Relevanz.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören auch Kompetenzfeststellungen und
Nachqualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose ohne qualifizierten Abschluss.
Eine enge Kooperation und Abstimmung mit anderen Angeboten (z. B. lokalen
Förderzentren) ist für die Angebotsstruktur von hoher Bedeutung.
b) Finanzieller Bildungsanreiz
Es ist geplant, bei längeren abschlussbezogenen Qualifizierungs- und
Umschulungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose im SGB II-Bezug für
besondere Aufwendungen in Verbindung mit der Qualifizierung finanzielle
Anreize in Form einer "Bildungs- und Leistungsprämie" zu gewähren. Es erfolgt
hier im Unterschied zum Weiterbildungsscheck keine Beteiligung an den Kosten
der Weiterbildung, da diese durch die Jobcenter finanziert werden. Zu den
Mehraufwendungen zählen beispielsweise Lernmittel, Mehraufwand für
Hygieneartikel und Garderobe, Mehraufwand für Fahrten zu Lerngruppen (nicht
zur Maßnahme, da diese durch das Jobcenter finanziert wird) sowie
Mehraufwand für Verpflegung während der Kursteilnahme. Die Prämie soll an
Teilergebnisse (Module) geknüpft werden.
Die Nachrangigkeit gegenüber Bundesförderungen ist dabei zu beachten.
c) Modellvorhaben
Ein Teil des Budgets ist für die Förderung von besonderen Modellvorhaben
reserviert. So ist z. B. geplant, modellhaft für an- und ungelernte Nicht-
Leistungsbeziehende gesondert Umschulungsmaßnahmen inkl. der Förderung
von Unterhaltsgeld zu konzipieren, um auch diesen Personenkreis in die
Fachkräftegewinnung einzubeziehen. Das Unterhaltsgeld könnte aus
Landesmitteln gefördert werden.
d) Konzeptentwicklung
Für Konzeptentwicklungen sollen in der Förderperiode 2014-2020 nur noch in
Einzelfällen Förderungen bei besonders innovativen Vorhaben von hohem
landespolitischen Interesse erfolgen.
Zielgruppe
Die Maßnahmen sollen sich im Schwerpunkt an die Zielgruppe der an- und ungelernten SGB II-Empfangenden über 25 Jahre richten, darunter insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Eltern und Frauen. Ein Zugang für Nicht-Leistungsbeziehende (insbesondere Frauen) soll ermöglicht werden.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen.
Die Weiterentwicklung und Anpassung von Beratungsangeboten soll im Verhandlungsverfahren erfolgen, während neue Ansätze mit Wettbewerbsaufrufen gefördert werden können. Dabei ist die begrenzte, fachlich erfahrene und von öffentlichen Mitteln abhängige Anbieterlandschaft ausschlaggebend. Wettbewerbsbenachteiligungen werden bei diesen Verfahren vermieden.
Projektauswahlkriterien
Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 08.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2022