Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Hessen 2014-2020 (genehmigt am: 27.10.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden unterschiedliche Interventionen im Bereich Berufsorientierung, Akquisition von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen sowie Beratung, Matching und Vermittlung in Ausbildung.
Förderziel
Ziel ist die Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der beruflichen Bildung durch Qualitätssicherung bei Berufsorientierung und Vermittlung in Ausbildung.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung
Zuwendungsempfänger
Unter anderem Schulen, Kammern, Gebietskörperschaften, Arbeitsagenturen, Bildungsträger.
Bitte betrachten Sie die Maßnahmenbeschreibung bzw. konkretisierende Dokumente (z. B. Förderrichtlinie) für weitere Hinweise auf potentielle Zuwendungsempfänger.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Gefördert werden unterschiedliche Interventionen im Bereich Berufsorientierung, Akquisition von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen sowie Beratung, Matching und Vermittlung in Ausbildung.
Für den Bereich Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen wird - wie in der letzten Förderperiode - eine Koordinierungsstelle die Koordination und fachliche Begleitung bei der Ausweitung der Strukturen zur „Qualifizierten berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)“ übernehmen. Damit kann die Beratungsqualität auf dem vorhandenen hohen Niveau weitergeführt und auf alle Landesteile ausgeweitet werden. Strategische Ansatzpunkte sind hierbei verbindliches Vorgehen bei Identifikation von Beratungsbedarf, Beratungsstandards, Fortbildungsangebote sowie Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit. Die jeweiligen Träger (Gebietskörperschaften, Kammern) sollen noch stärker als bisher in die Verantwortung für die regionalen Ansätze eingebunden werden. Die Kooperation mit den beteiligten Schulen soll verbindlicher geregelt werden. Das Konzept wird von einem Projektbeirat begleitet, in dem neben den Kammern, dem hessischen Schulamt, der Koordinierungsstelle auch die Regionaldirektion Hessen der Arbeitsagentur vertreten ist.
Zur Steigerung der Ausbildungsfähigkeit hessischer Kleinunternehmen sollen aus mehreren Modulen bestehende Unterstützungsmaßnahmen gefördert werden, die speziell an den Bedarfen von Kleinbetrieben ansetzen und deren Entscheidung für Ausbildungsbeteiligung und das Engagement für eine gute Ausbildungsqualität befördern sollen. Dazu können Informationen zur dualen Ausbildung für Kleinbetriebe, Beratung zur betrieblichen Entscheidungsfindung, Coaching-/Fortbildungsangebote für Ausbilder/Betriebsinhaber, Angebote des Konfliktmanagements und finanzielle Unterstützung für besondere Ausbildungskosten (z. B. Prüfungsvorbereitungskurse, Internatsunterbringung) gehören. Die Vermittlung und Auswahl von Ausbildungskandidaten gehört nicht zum Aufgabenspektrum dieses Ansatzes, wohl aber die Unterstützung des Betriebs dabei, vorhandene Angebote der Kammern, der Arbeitsagenturen und
z. B. der passgenauen Vermittler (Bundesprogramm) in Anspruch zu nehmen. An der Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen, die modellhaft erprobt werden sollen, werden die Sozialpartner beteiligt.
Die Nachqualifizierungsoffensive wird auf Strukturen, die in der letzten Förderperiode eingeführt wurden, aufsetzen und sie mit der Zielrichtung Nachqualifizierung modifizieren, um Transparenz, Zugänglichkeit und Qualität der Angebote zu erhöhen. Dazu gehört z. B. das Gütesiegel von "Weiterbildung Hessen e.V." für Bildungsträger, die hessische Weiterbildungsdatenbank, der Einsatz des Infomobils in Regionen ohne gut zugängliche Beratungsangebote und das Informations- und Organisationsmanagement des Qualifizierungs-Schecks. Die vorhandene Qualifizierungsberatung soll mit Hilfe der Förderung zu einer flächendeckenden Qualifizierungsberatungsstruktur in Hessen ausgebaut werden. Die Nachqualifizierungsoffensive benötigt schließlich die Entwicklung weiterer unterstützender Strukturen. Gefördert werden sollen daher beispielsweise eine umfangreiche Öffentlichkeitskampagne, kontinuierlich verfügbare Informationsangebote und Leistungen für fachliche Koordination, Qualitätsentwicklung sowie Kompetenzzentren für Spezialthemen der Nachqualifizierung. Bei der Gestaltung der Unterstützungsstrukturen werden besonders die erhöhte Weiterbildungsbeteiligung von Frauen und älteren Beschäftigten berücksichtigt.
Das ambitionierte Vorhaben Nachqualifizierungsoffensive soll von einem Steuerungskreis begleitet werden, dem Kammern, Sozialpartner, ein Dachverband der Bildungsträger und die Regionaldirektion Hessen der Arbeitsagentur angehören. Weitere Projekte, die im Einzelnen noch nicht geplant werden können, sollen bedarfsabhängig zur Unterstützung der Schwerpunktstrategien und Förderthemen umgesetzt werden.
Das Land Hessen lässt sich bei der Beteiligung von Partnern und Regionen an der Entwicklung und Umsetzung dieser Strategien zur Struktur- und Systemverbesserung in den hessenweiten Programmen „OloV“, „QuABB“ und der Nachqualifizierungsoffensive von folgenden Prinzipien leiten:
- Hessenweit wird eine verbindliche Dachstruktur durch Leitlinien, Standards und Strukturprinzipien eingeführt.
- Bei deren Erarbeitung und operativer Umsetzung werden die Sozialpartner, z. B. durch Steuerungskreise beteiligt.
- Die Umsetzung und Ausgestaltung auf Stadt- und Kreisebene liegt in regionaler Verantwortung.
Dies ermöglicht es, regionalen Trägern und Akteuren solche Formen der Umsetzung zu finden, die den Verhältnissen vor Ort am besten entsprechen. Durch dieses Regionalisierungsprinzip findet die hohe Differenzierung der Bevölkerungsentwicklung, des Arbeits- und Ausbildungsmarkts und der Lebensverhältnisse in hessischen Kreisen und Städten ihre angemessene Berücksichtigung. Ein Beispiel dafür ist die unterschiedliche demographische Entwicklung. Während Nordhessen Abwanderungsgebiet ist, nimmt im Rhein-Main-Gebiet die Bevölkerung zu. Je nach Umfang der Strukturintervention und der beteiligten Akteure gehört auch die Bildung und Unterstützung regionaler Steuerungsstrukturen und -gremien zu den geförderten Initiativen. Dies ist zum Beispiel bei der Strategie OloV mit 28 regionalen Steuerungsgruppen der Fall.
Um den Entscheidungsträgern und Interessenten auf Landes- wie auf Kreisebene Informationen zur Arbeitsmarktentwicklung, zum Ausbildungsmarkt und zur Aus- und Weiterbildungsberichterstattung frei zugänglich zur Verfügung stellen zu können, sollen entsprechende Maßnahmen zur Erstellung von Datengrundlagen gefördert werden. Damit verfügen alle Beteiligten über eine neutrale und gemeinsame Informationsbasis, mit deren Hilfe sie Analysen bis zur Kreisebene durchführen und ihre Planungsprozesse deutlich schärfen können.
Diese Datengrundlagen sollen durch die ESF-Förderung aktualisiert, fortgeschrieben und ggf. weiterentwickelt werden:
- Die Integrierte Ausbildungsberichterstattung für Hessen informiert über die Einmündung der Sekundarstufen I-Abgänger/innen in Ausbildung, Übergangssystem und schulischer Bildung.
- Das IAB-Betriebspanel (Teil Hessen) liefert repräsentative Ergebnisse, u. a. zur Beschäftigungsentwicklung und beruflichen Bildung in hessischen Betrieben.
- Das Informationssystem Weiterbildung ist ein Internetportal, das vielfältige Recherchemöglichkeiten zur Nutzung beruflicher Weiterbildung in Hessen bietet.
Anknüpfungspunkte für Umweltschutz bieten u. a. die Vermittlung von umweltrelevantem Wissen und die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten, die Umweltschutz und Nachhaltigkeit im jeweiligen fachlichen Kontext einbetten.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören Beschäftigte von KMU, besonders gering qualifizierte Beschäftigte sowie Frauen und ältere Arbeitskräfte, außerdem KMU sowie Entscheidungsträger und Interessierte auf Landes- wie auf Kreisebene.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Für die Förderung von Maßnahmen durch Mittel des ESF Hessen gelten neben den EU-Vorschriften zahlreiche nationale Vorschriften, insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz (HwVfG).
Von zentraler Bedeutung ist die Rahmenrichtlinie des ESF Hessen, in der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung festgelegt sind. Für die einzelnen Programme innerhalb der Investitionsprioritäten werden weitere Festlegungen in Form von Förderrichtlinien getroffen. Die Förderrichtlinien enthalten jeweils spezifische Regelungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, für das Verfahren der Antragstellung sowie der Bewilligung. Sie sind auf der Webseite des ESF Hessen veröffentlicht.
Auswahlverfahren
Hierzu macht das Operationelle Programm keine Angabe. Um weitere Hinweise zum Auswahlverfahren zu erhalten, ziehen Sie bitte die konkretisierenden Dokumente (z. B. Förderrichtlinie) heran.
Projektauswahlkriterien
Antragstellung:
Bei der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob die für eine Förderung notwendige ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit des Antragstellers gegeben sind. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Landeshaushaltsordnung. Dabei wird ein Fragebogen zur „Strukturqualität“ bei der Antragstellung eingeholt. Der Antragsteller muss über die notwendige Sachkunde verfügen, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen sowie den notwendigen Eigenanteil aufbringen.
Außerdem werden die Zulässigkeit des Antrags, die Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Vorschriften und nationalen Vorschriften sowie die Förderfähigkeit im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinien geprüft.
Bei der Projektauswahl werden die für das jeweilige Förderprogramm relevanten Kriterien, einschließlich der horizontalen Prinzipien, geprüft.
Förderentscheidung:
Zur Entscheidung herangezogen werden auch die bisherige Erfahrung des Antragstellers bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Erfolge bei vorangegangenen Maßnahmen. Es werden Qualität und Verfahren der Abrechnung des Trägers bei bisherigen Maßnahmen hinsichtlich der relevanten EU- und nationalen Vorschriften bewertet. Projekte, die die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes konzeptionell einbeziehen, werden bei der Förderung besonders berücksichtigt. Wenn qualitativ vergleichbare Projekte vorliegen, ist für die Förderentscheidung die Einbettung des Projekts in die regionale Strategie des Landes ausschlaggebend.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 18.05.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
Diese Maßnahmen sind in die hessische Strategie "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit (OloV)“ eingebettet. Die OloV-Qualitätsstandards legen ein hessenweit verbindliches Konzept für alle Akteure an den Schnittstellen des Übergangs von Schule/Beruf fest. Für die genannten Prozesse des Übergangsmanagements setzen diese Standards den Rahmen, der auf regionaler Ebene mit Praxisbeispielen, Projekten und passgenauen Variationen gefüllt wird. Ein ausgereiftes regionales Beteiligungssystem bindet alle relevanten Akteure in die Gestaltung von OloV-Prozessen ein. Schulkoordinatoren steuern auf Schulebene, in 28 regionalen Steuerungsgruppen gestalten die Akteure (u. a. Schulen, Kammern, Gebietskörperschaften, Arbeitsagenturen, Bildungsträger) die regionale Umsetzung. Zentrale Koordinations- und Unterstützungsleistungen werden von einer Koordinierungsstelle erbracht. Die landesweite Steuerung liegt bei einem "Unterausschuss OloV" des Landesausschusses für berufliche Bildung, in dem die Sozialpartner dauerhaft vertreten sind.