Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Hessen 2014-2020 (genehmigt am: 27.10.2014).
Kurzbeschreibung
Begleitung, Beratung und Qualifikation zur Integration von Langzeitarbeitslosen insbesondere in zukunftsträchtige Berufsfelder sowie zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Migranten/-innen.
Förderziel
Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Integration von benachteiligten Personen in den (regionalen) Arbeitsmarkt.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Akteure des Arbeitsmarktes sowie Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten. Bitte betrachten Sie die Maßnahmenbeschreibung bzw. konkretisierende Dokumente (z. B. Förderrichtlinie) für weitere Hinweise auf potentielle Zuwendungsempfänger.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit, aber siehe nähere Beschreibung des regionalisierten Förderansatzes unter "Sonstiges".
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Gefördert werden z. B.:
- Maßnahmen und Qualifizierungsleistungen für Zielgruppen mit einem besonderen Förderbedarf.
- Angebote zur Verbesserung und/oder zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Klientel des SGB II und SGB XII.
- Qualifizierungsangebote zur beruflichen Integration oder spezielle Maßnahmen zur Nachqualifizierung von Langzeitarbeitslosen mit nicht mehr zeitgemäßen Qualifikationsprofilen sowie für un- und angelernte Erwerbstätige und Nichterwerbstätige oder erforderliche qualifizierende Angebote der Unterstützung zur Bewältigung persönlicher gesundheitlicher und sozialer Probleme.
- Berücksichtigung zukunftsträchtiger Beschäftigungsmöglichkeiten, z. B. in Erziehungs- und Pflegeberufen, präventive Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
- Förderung gezielter Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und spezifische Angebote für Migrantinnen und Migranten.
- Spezifische Fördermaßnahmen für die Gruppe der Strafgefangenen, z. B. berufliche (modulare) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Strafvollzug, Maßnahmen des Übergangsmanagements für Strafentlassene, z. B. Bedarfsermittlung, Beratung und Information, psychosoziale Unterstützung.
Um der Vielfalt der Problemlagen Rechnung zu tragen und neue Ansätze zu erproben, werden auch modellhafte und innovative Projekte von Akteuren des Arbeitsmarktes sowie von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten gefördert. Die Modellprojekte sollen Brücken bauen zwischen Langzeitarbeitslosen einerseits und dem Fachkräftemangel andererseits. Langzeitarbeitslose sollen dabei nicht unter dem Aspekt möglicher Defizite betrachtet, sondern als Potenzial angesehen werden. Die Modellprojekte sollen belegen, dass aus Langzeitarbeitslosen – mit der notwendigen Unterstützung durch Begleitung, Beratung und Qualifikation – Fachkräfte werden können, deren Einsatz und Know-how auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Ein Schwerpunkt kann dabei auf Maßnahmen liegen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen wie Erzieherin/Erzieher, Altenpflegerin/Altenpfleger oder Altenpflegehelferin/ Altenpflegehelfer vorbereiten oder die das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung durch Beratung und Begleitung unterstützen.
Anknüpfungspunkte für übergeordnete Ziele wie den Umwelt- und Klimaschutz in Projekten können u. a. die Vermittlung von umweltrelevantem Wissen und die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten, die Umweltschutz und Nachhaltigkeit im jeweiligen fachlichen Kontext einbetten, bieten.
Die regionalisierten Modellprojekte werden mit den zuständigen Stellen, z. B. bei der Arbeitsverwaltung, betroffenen Kreisen bzw. kreisfreien Städten sowie gegebenenfalls den Kammern abgestimmt. Sie sollen mit den anderen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten in der Region ein kohärentes Gesamtkonzept ergeben. Besonders erwünscht sind Kooperationen mit Unternehmen der freien Wirtschaft sowie regionale Partnerschaften, die über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus reichen. Die Modellprojekte sollen innovative Ansätze entwickeln und erproben und weisen hinsichtlich Konzeption und Zielgruppenfokus eine besondere Vielfalt auf. Die Modellprojekte zeichnen sich im Gegensatz zur Regelförderung dadurch aus, dass sie neue Akteure, wie z. B. Unternehmen und Hochschulen, in die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten für Menschen mit multiplen Problemlagen einbeziehen. Zudem sollen sie neue inhaltliche und methodische Ansätze entwickeln, die im Anschluss von den Akteuren der Regelförderung übernommen werden sollen.
Die Zielgruppen sollen mit unterschiedlichen Maßnahmentypen angesprochen werden, z. B. Beratungsangebote, Coaching, Arbeitserprobung, Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von fachlichen und sozialen Kompetenzen, Bewerbertraining, Kompetenzmessungen bzw. Potenzialanalysen usw. Die Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend dadurch aus, dass in der Regel Beschäftigungsanteile mit Qualifizierungsbausteinen kombiniert werden und die Teilnehmenden durch eine sozialpädagogische Fachkraft begleitet werden. Hinsichtlich Methodik/Didaktik kommen innovative Methoden zum Einsatz. Es ist zu vermuten, dass zu stark verschulte Einheiten wenig motivierend auf die Teilnehmenden wirken. Es kommt daher auf eine zielgerichtete Verknüpfung von Arbeits- und Lerneinheiten an.
Ferner soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker durch unterstützende Angebote erleichtert werden. Mit einem auf den regionalen Arbeitsmarkt zugeschnittenen Ansatz sollen auch Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zum beruflichen Wiedereinstieg von Frauen gefördert werden, indem bei der Qualifizierung individuell an der spezifischen Erwerbsbiografie der einzelnen Frau angesetzt, bestehende Kontakte anderer Weiterbildungseinrichtungen und der Bundesagentur für Arbeit genutzt sowie der Wiedereinstieg über Vernetzungen zu regionalen Unternehmen unterstützt wird.
Zielgruppe
Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene, darunter explizit jene Personen mit multiplen Problemlagen, d. h. Menschen, die aufgrund struktureller oder qualifikatorischer Merkmale auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind. Hierunter fallen z. B. Ältere, Frauen, darunter insbesondere Alleinerziehende, Wiedereinsteigerinnen, sowie Personen mit Migrationshintergrund.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Für die Förderung von Maßnahmen durch Mittel des ESF Hessen gelten neben den EU-Vorschriften zahlreiche nationale Vorschriften, insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz (HwVfG).
Von zentraler Bedeutung ist die Rahmenrichtlinie des ESF Hessen, in der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung festgelegt sind. Für die einzelnen Programme innerhalb der Investitionsprioritäten werden weitere Festlegungen in Form von Förderrichtlinien getroffen. Die Förderrichtlinien enthalten jeweils spezifische Regelungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, für das Verfahren der Antragstellung sowie der Bewilligung. Sie sind auf der Webseite des ESF Hessen veröffentlicht.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch die Gebietskörperschaften gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Die anschließende Bewilligung wird an den durchführenden Träger erteilt und zentral von der zwischengeschalteten Stelle administriert.
Projektauswahlkriterien
Antragstellung:
Bei der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob die für eine Förderung notwendige ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit des Antragstellers gegeben sind. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Landeshaushaltsordnung; dabei wird ein Fragebogen zur „Strukturqualität“ bei der Antragstellung eingeholt. Der Antragsteller muss über die notwendige Sachkunde verfügen, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen sowie den notwendigen Eigenanteil aufbringen.
Außerdem werden die Zulässigkeit des Antrags, die Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Vorschriften und nationalen Vorschriften sowie die Förderfähigkeit im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinien geprüft. Bei der Projektauswahl werden die für das jeweilige Förderprogramm relevanten Kriterien, einschließlich der horizontalen Prinzipien, geprüft.
Förderentscheidung:
Zur Entscheidung herangezogen werden auch die bisherige Erfahrung des Antragstellers bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Erfolge bei vorangegangenen Maßnahmen. Es werden Qualität und Verfahren der Abrechnung des Trägers bei bisherigen Maßnahmen hinsichtlich der relevanten EU- und nationalen Vorschriften bewertet. Projekte, die die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes konzeptionell einbeziehen, werden bei der Förderung besonders berücksichtigt. Wenn qualitativ vergleichbare Projekte vorliegen, ist für die Förderentscheidung die Einbettung des Projekts in die regionale Strategie des Landes ausschlaggebend.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 10.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
Der Förderansatz ist in doppelter Weise regionalisiert, denn zum einen wird das Mittelvolumen entsprechend der regionalen Problemintensität am Arbeitsmarkt zugeteilt, zum anderen wird der Einsatz des zuvor errechneten Mittelvolumens in jährlich abgeschlossenen regionalspezifischen Zielvereinbarungen zwischen der programmverantwortlichen Stelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und den 26 Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Diese Ziele werden von beiden Partnern als verbindlich erklärt.