Regional abgestimmte Interventionen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit

ESF

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Hessen 2014-2020 (genehmigt am: 27.10.2014).

Kurzbeschreibung

Begleitung, Beratung und Qualifikation zur Integration von Langzeitarbeitslosen insbesondere in zukunftsträchtige Berufsfelder sowie zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Migranten/-innen.

Förderziel

Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Integration von benachteiligten Personen in den (regionalen) Arbeitsmarkt.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben

Zuwendungsempfänger

Akteure des Arbeitsmarktes sowie Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten. Bitte betrachten Sie die Maßnahmenbeschreibung bzw. konkretisierende Dokumente (z. B. Förderrichtlinie) für weitere Hinweise auf potentielle Zuwendungsempfänger.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit, aber siehe nähere Beschreibung des regionalisierten Förderansatzes unter "Sonstiges".

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Gefördert werden z. B.:

  • Maßnahmen und Qualifizierungsleistungen für Zielgruppen mit einem besonderen Förderbedarf.
  • Angebote zur Verbesserung und/oder zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Klientel des SGB II und SGB XII.
  • Qualifizierungsangebote zur beruflichen Integration oder spezielle Maßnahmen zur Nachqualifizierung von Langzeitarbeitslosen mit nicht mehr zeitgemäßen Qualifikationsprofilen sowie für un- und angelernte Erwerbstätige und Nichterwerbstätige oder erforderliche qualifizierende Angebote der Unterstützung zur Bewältigung persönlicher gesundheitlicher und sozialer Probleme.
  • Berücksichtigung zukunftsträchtiger Beschäftigungsmöglichkeiten, z. B. in Erziehungs- und Pflegeberufen, präventive Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
  • Förderung gezielter Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und spezifische Angebote für Migrantinnen und Migranten.
  • Spezifische Fördermaßnahmen für die Gruppe der Strafgefangenen, z. B. berufliche (modulare) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Strafvollzug, Maßnahmen des Übergangsmanagements für Strafentlassene, z. B. Bedarfsermittlung, Beratung und Information, psychosoziale Unterstützung.

 

Um der Vielfalt der Problemlagen Rechnung zu tragen und neue Ansätze zu erproben, werden auch modellhafte und innovative Projekte von Akteuren des Arbeitsmarktes sowie von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten gefördert. Die Modellprojekte sollen Brücken bauen zwischen Langzeitarbeitslosen einerseits und dem Fachkräftemangel andererseits. Langzeitarbeitslose sollen dabei nicht unter dem Aspekt möglicher Defizite betrachtet, sondern als Potenzial angesehen werden. Die Modellprojekte sollen belegen, dass aus Langzeitarbeitslosen – mit der notwendigen Unterstützung durch Begleitung, Beratung und Qualifikation – Fachkräfte werden können, deren Einsatz und Know-how auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Ein Schwerpunkt kann dabei auf Maßnahmen liegen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen wie Erzieherin/Erzieher, Altenpflegerin/Altenpfleger oder Altenpflegehelferin/ Altenpflegehelfer vorbereiten oder die das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung durch Beratung und Begleitung unterstützen.

 

Anknüpfungspunkte für übergeordnete Ziele wie den Umwelt- und Klimaschutz in Projekten können u. a. die Vermittlung von umweltrelevantem Wissen und die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten, die Umweltschutz und Nachhaltigkeit im jeweiligen fachlichen Kontext einbetten, bieten.
Die regionalisierten Modellprojekte werden mit den zuständigen Stellen, z. B. bei der Arbeitsverwaltung, betroffenen Kreisen bzw. kreisfreien Städten sowie gegebenenfalls den Kammern abgestimmt. Sie sollen mit den anderen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten in der Region ein kohärentes Gesamtkonzept ergeben. Besonders erwünscht sind Kooperationen mit Unternehmen der freien Wirtschaft sowie regionale Partnerschaften, die über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus reichen. Die Modellprojekte sollen innovative Ansätze entwickeln und erproben und weisen hinsichtlich Konzeption und Zielgruppenfokus eine besondere Vielfalt auf. Die Modellprojekte zeichnen sich im Gegensatz zur Regelförderung dadurch aus, dass sie neue Akteure, wie z. B. Unternehmen und Hochschulen, in die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten für Menschen mit multiplen Problemlagen einbeziehen. Zudem sollen sie neue inhaltliche und methodische Ansätze entwickeln, die im Anschluss von den Akteuren der Regelförderung übernommen werden sollen.

 

Die Zielgruppen sollen mit unterschiedlichen Maßnahmentypen angesprochen werden, z. B. Beratungsangebote, Coaching, Arbeitserprobung, Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von fachlichen und sozialen Kompetenzen, Bewerbertraining, Kompetenzmessungen bzw. Potenzialanalysen usw. Die Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend dadurch aus, dass in der Regel Beschäftigungsanteile mit Qualifizierungsbausteinen kombiniert werden und die Teilnehmenden durch eine sozialpädagogische Fachkraft begleitet werden. Hinsichtlich Methodik/Didaktik kommen innovative Methoden zum Einsatz. Es ist zu vermuten, dass zu stark verschulte Einheiten wenig motivierend auf die Teilnehmenden wirken. Es kommt daher auf eine zielgerichtete Verknüpfung von Arbeits- und Lerneinheiten an.

 

Ferner soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker durch unterstützende Angebote erleichtert werden. Mit einem auf den regionalen Arbeitsmarkt zugeschnittenen Ansatz sollen auch Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zum beruflichen Wiedereinstieg von Frauen gefördert werden, indem bei der Qualifizierung individuell an der spezifischen Erwerbsbiografie der einzelnen Frau angesetzt, bestehende Kontakte anderer Weiterbildungseinrichtungen und der Bundesagentur für Arbeit genutzt sowie der Wiedereinstieg über Vernetzungen zu regionalen Unternehmen unterstützt wird.

Zielgruppe

Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene, darunter explizit jene Personen mit multiplen Problemlagen, d. h. Menschen, die aufgrund struktureller oder qualifikatorischer Merkmale auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind. Hierunter fallen z. B. Ältere, Frauen, darunter insbesondere Alleinerziehende, Wiedereinsteigerinnen, sowie Personen mit Migrationshintergrund.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Für die Förderung von Maßnahmen durch Mittel des ESF Hessen gelten neben den EU-Vorschriften zahlreiche nationale Vorschriften, insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz (HwVfG).

 

Von zentraler Bedeutung ist die Rahmenrichtlinie des ESF Hessen, in der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung festgelegt sind. Für die einzelnen Programme innerhalb der Investitionsprioritäten werden weitere Festlegungen in Form von Förderrichtlinien getroffen. Die Förderrichtlinien enthalten jeweils spezifische Regelungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, für das Verfahren der Antragstellung sowie der Bewilligung. Sie sind auf der Webseite des ESF Hessen veröffentlicht.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch die Gebietskörperschaften gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Die anschließende Bewilligung wird an den durchführenden Träger erteilt und zentral von der zwischengeschalteten Stelle administriert.

Projektauswahlkriterien

Antragstellung:

Bei der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob die für eine Förderung notwendige ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit des Antragstellers gegeben sind. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Landeshaushaltsordnung; dabei wird ein Fragebogen zur „Strukturqualität“ bei der Antragstellung eingeholt. Der Antragsteller muss über die notwendige Sachkunde verfügen, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen sowie den notwendigen Eigenanteil aufbringen.

Außerdem werden die Zulässigkeit des Antrags, die Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Vorschriften und nationalen Vorschriften sowie die Förderfähigkeit im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinien geprüft. Bei der Projektauswahl werden die für das jeweilige Förderprogramm relevanten Kriterien, einschließlich der horizontalen Prinzipien, geprüft.

 

 

Förderentscheidung:

Zur Entscheidung herangezogen werden auch die bisherige Erfahrung des Antragstellers bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Erfolge bei vorangegangenen Maßnahmen. Es werden Qualität und Verfahren der Abrechnung des Trägers bei bisherigen Maßnahmen hinsichtlich der relevanten EU- und nationalen Vorschriften bewertet. Projekte, die die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes konzeptionell einbeziehen, werden bei der Förderung besonders berücksichtigt. Wenn qualitativ vergleichbare Projekte vorliegen, ist für die Förderentscheidung die Einbettung des Projekts in die regionale Strategie des Landes ausschlaggebend.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 10.12.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

Der Förderansatz ist in doppelter Weise regionalisiert, denn zum einen wird das Mittelvolumen entsprechend der regionalen Problemintensität am Arbeitsmarkt zugeteilt, zum anderen wird der Einsatz des zuvor errechneten Mittelvolumens in jährlich abgeschlossenen regionalspezifischen Zielvereinbarungen zwischen der programmverantwortlichen Stelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und den 26 Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Diese Ziele werden von beiden Partnern als verbindlich erklärt.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

In Übereinstimmung mit der Strategie „EUROPA 2020“ sollen in Hessen die breit angelegten strategischen Ziele zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums u. a. durch die Maßnahme „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - LEADER“ verfolgt werden.

 

Eine Übersicht über die in der Förderperiode 2014-2020 anerkannten 24 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bzw. deren LEADER-Fördergebiete erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Von den LEADER-Regionen 2014-2020 wird gefordert, dass der Beitrag der Entwicklungsstrategie zu den übergeordneten Zielen der ländlichen Entwicklung in Hessen und den Querschnittsthemen Innovation, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen sowie demografischer Wandel dargestellt wird. Vorhaben, die zu einer Verschlechterung der Situation der Umwelt und des Klimas führen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

In Ergänzung zu dem „LEADER-Planungsbudget“ auf der Grundlage der ELER-Verordnung können die Regionen Aussagen zu EFRE oder ESF finanzierten Vorhaben treffen. In diesen Fällen können entsprechende Vorhaben bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen grundsätzlich über Mittel der Strukturfonds (EFRE, ESF) gefördert werden. Hierzu werden entsprechende Absprachen mit den jeweiligen Verwaltungsbehörden getroffen. Die Auswahl dieser Projekte orientiert sich jedoch an den hierfür festzusetzenden Verfahren und obliegt somit nicht den jeweiligen LAG.

 

Zielsetzung der Umsetzung der Teilmaßnahmen 19.2 und 19.3 sind Projektförderungen, die es den anerkannten LAGen ermöglichen, durch eine effiziente Projektauswahl einen möglichst hohen Zielerreichungsgrad bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) zu erreichen. Hierbei wird angestrebt, durch die gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen weitergehende Potenziale zu nutzen und einen gewissen Mehrwert für die beteiligten Partner zu generieren.

 

Hessen hat in der Förderperiode 2007-2013 nur den neu anerkannten LAGen eine Anschubfinanzierung zu den laufenden Kosten gewährt. Hierdurch wurden die Handlungsspielräume teilweise begrenzt. Insbesondere zum Ende der Förderperiode waren bei einigen LAG die monetären Handlungsspielräume für das Regionalmanagement nicht ausreichend gesichert. Nunmehr wird entsprechend der Teilmaßnahme 19.4 größere Vorsorge im Sinne einer kontinuierlichen und finanziell abgesicherten Begleitung des LEADER-Prozesses getroffen.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit EFRE, ESF

Fördergebietseingrenzung

Nähere Informationen zu den 24 hessischen LEADER-Fördergebieten 2014-2020 erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Die Gebietskulisse ist prinzipiell der ländliche Raum des Landes Hessen. Für die Teilmaßnahme 19.3 (Kooperationen) können in besonderen Fällen auch Gebietskulissen außerhalb des Programmgebiets gefördert werden, soweit die Kooperationen positive Wirkungen für die Umsetzung der LEADER-Strategie entfalten. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Hessen ab Seite 223ff. entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum LEADER-Ansatz 2014-2020 in Hessen, inkl. Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete.

Ansprechpartner

IdeA-Impulse der Arbeitsmarktpolitik

Qualifizierung Strafgefangener

Übergangsmanagement für Strafentlassene

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021