Machbarkeitsstudien zur regenerativen Energieversorgung und -einsparung

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Machbarkeitsstudien für Bioenergiedörfer.

Förderziel

Priorität 5c „Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien“. Die Maßnahmen dienen der effizienten Vorbereitung und Umsetzung von optimalen Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Kommunen und Gemeindeverbände.

Förderfähige Gebietskulisse

Ämter und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

In den Machbarkeitsstudien für Bioenergiedörfer soll folgendes geprüft werden:

  • Potenziale, Ressourcen und Verfügbarkeit in der Kommune.
  • Technische und wirtschaftliche Machbarkeit (z. B. Kostenrahmen, Finanzierung).
  • Optimierung der zeitlichen und rechtlichen Umsetzung sowie Organisation.

 

Die Entwicklung und Aktualisierung lokaler Planungsunterlagen enthält die konkreten Vorgaben und Kalkulationen für die Investition und den Bau der Maßnahme, Infrastruktur oder Wärmeversorgungsanlage.

 

Förderfähige Kosten:

  • Nachgewiesene Kosten Dritter für die Studie.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeindevertreterbeschluss.
  • Nachweis der Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Aktionsplan Klimaschutz des Landes.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 25.11.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der förderfähigen Kosten.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021