Studien Moorschutz

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Studien im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.

Förderziel

ELER-Priorität 4 mit dem Schwerpunktbereich a (Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt) sowie ELER-Priorität 5 mit dem Schwerpunktbereich e (Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Land- und Forstwirtschaft).

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Natürliche und juristische Personen sowie die Landesforstanstalt.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Räume im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Mecklenburg-Vorpommern auf Seite 346 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Gefördert werden Studien im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.

 

Für maximal zehn besonders komplexe Maßnahmen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren (Renaturierungsvorhaben) sollen Studien, die der Ermittlung der Machbarkeit des jeweiligen Vorhabens dienen, erstellt werden.

Die Studien sollen unter anderem Gutachten, Prüfungen der Flächenverfügbarkeit, sowie alle sonstigen vorbereitenden Schritte einschließlich der erforderlichen Zulassungen (insbesondere Planfeststellung bzw. Plangenehmigung) beinhalten. Sie sind auf eine Verbesserung des Erhaltungszustandes von Arten und Lebensräumen nach Anhang I und II der Richtlinie 92/43/EWG oder Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG sowie sonstiger Gebiete von hohem Naturwert ausgerichtet, sofern sie sich auf ein Moor oder einen Feuchtlebensraum unter Einschluss der von der geplanten Maßnahme potentiell betroffenen Flächen beziehen.

 

Die Studien müssen sich auf konkrete Projekte beziehen. Die Förderung von Studien war in der letzten Förderperiode in diesem Bereich nicht vorgesehen. Die Erfahrungen aus dieser Förderperiode haben das Erfordernis separater Planungen bei wenigen komplexen Projekten aufgezeigt. Sehr komplexe Projekte, die sich regelmäßig auf größere Flächen (mehrere hundert ha) beziehen, sind ohne vorbereitende Studien angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen (u. a. Flächenkonkurrenz, hydrologisch komplexe Verhältnisse im Flachland, Vielzahl der Betroffenen) im Rahmen einer Förderperiode kaum umzusetzen.

Für die anschließende Realisierung sollen die konkret geplanten Vorhaben umgesetzt werden. Hierzu kommen neben dem ELER auch andere Finanzierungsinstrumente (u. a. LIFE+) in Betracht.

Eine rechtliche Verpflichtung des Zuwendungsempfängers besteht nicht, die Vorhaben werden auf freiwilliger Basis umgesetzt.

 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für

  • Verfahrenskosten einschließlich der projektbezogenen Aufwendungen des Vorhabenträgers mit entsprechendem Nachweis.
  • Allgemeine Kosten nach Art. 45 Buchstabe c Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 im Zusammenhang mit den unter den Buchstaben a und b genannten Ausgaben, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen und Beratung sowie für Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
  • Kosten der Flächensicherung (u. a. Ermittelung Flächenbetroffenheit und Flächenverfügbarkeit, Abschluss von Vorverträgen bezüglich des Erwerbs betroffener Grundstücke).
  • Maßnahmen zur projektbegleitenden Akzeptanzsteigerung.
  • Druckerzeugnisse, Informationstafeln, Internetpräsentationen.
  • Die Durchführung von Fachveranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit sowie die Präsentation auf Fachveranstaltungen.
  • Projektbezogene Untersuchungen und Dokumentationen.

 

Bei integrierten Projekten erfolgt bei der nachfolgenden Umsetzung des Projektes (gesondertes Projekt) entweder eine Förderung nach EPLR oder über LIFE, eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. Die Teilprojekte werden klar getrennt.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Vorhaben muss mit den Zielen NATURA 2000 und der Biodiversitätsstrategie des Landes, der Raumordnung und Landesplanung bzw. der Gutachtlichen Landschaftsplanung im Einklang stehen.
  • Vorliegen eines komplexen Vorhabens und eines Nachweises, dass dieses dem Konzept zum Schutz und zur Erhaltung der Moore Mecklenburg-Vorpommern entspricht.
  • Die zuwendungsfähigen Kosten müssen 50.000 EUR übersteigen.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 23.02.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der förderfähigen Kosten.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. Nr. L 206 S. 7).
  • Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Abl. L 20 S. 7).
  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542).
  • Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V).
  • Konzept zum Schutz und zur Erhaltung der Moore Mecklenburg-Vorpommern.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021