Studien zur Umsetzung von Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins in Natura 2000-Gebieten

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung von Studien und Förderung des Umweltbewusstseins in Natura-2000-Gebieten.

Förderziel

ELER-Priorität 4 mit dem Schwerpunktbereich a (Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt in Natura-2000-Gebieten durch planerische Vorbereitung der entsprechenden Maßnahmen).

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung

Zuwendungsempfänger

  • Land MV.
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
  • Landesforstanstalt.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Räume im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Seite 346 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Förderung von Studien im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes von Gebieten mit hohem Naturwert einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte, sowie Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins in Natura-2000-Gebieten.

 

Innerhalb der Natura-2000-Gebieten sollen Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen und Arten für die konkrete Umsetzung vorbereitet werden, sofern dies aufgrund ihrer Komplexität oder sonstiger Hindernisse erforderlich ist. Hierzu sind insbesondere Fragen der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit und der technischen Machbarkeit zu klären. Weiterhin sind die Kosten für die Umsetzung zu ermitteln. Sofern erforderlich, soll eine Genehmigungsplanung durchgeführt werden. Vorrangig sollen Studien für vorabgestimmte Maßnahmen aus der Managementplanung gefördert werden. Diese müssen sich auf konkrete Projekte beziehen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins in Natura-2000-Gebieten durchgeführt werden.

 

Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Leistungen:

  • Leistungen zur Erstellung erforderlicher Gutachten zur Vorbereitung von Genehmigungsverfahren für Managementmaßnahmen.
  • Erforderliche Machbarkeitsstudien und Projektvorbereitung zur Umsetzung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen.
  • Begleitende Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz der Maßnahmen in der Öffentlichkeit (z. B. Informationstafeln, Flyer, Broschüren, Informations-Apps, etc.).
  • Sensibilisierungsmaßnahmen, Gebietsbetreuung (z. B. Initiierung und Umsetzung „freiwilliger Vereinbarungen“, Aufklärung durch „Schutzgebiets-Manager“, Entwicklung von Navigations-Apps mit störungsempfindlichen Bereichen).
  • Bauvorhaben in oder in Zusammenhang mit Ausstellungs- oder anderen Gebäuden sowie Vorhaben zur Herstellung von Ausstellungen und Einrichtungen der Umweltbildung.
  • Bau und Ausbau von Wegen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden begleitenden Infrastruktureinrichtungen, die deren Erreichbarkeit dienen oder deren Nutzung erleichtern oder begünstigen oder die der Besucherlenkung oder Besucherinformation im Sinne der Schutzzweckrealisierung dienen.

 

Förderfähige Kosten:

  • Personal- und anteilige Sachkosten.
  • Kosten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Investitionskosten, einschließlich Architekten- und Ingenieurkosten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Schutz- und Bewirtschaftungspläne müssen den Vorgaben in den Erlassen zur Umsetzung der Managementplanung entsprechen.

Die Gewährung der Zuweisung setzt bei investiven Vorhaben zusätzlich voraus, dass das jeweilige Vorhaben der Umsetzung des Nationalparkplanes, des Naturparkplanes bzw. des Rahmenkonzeptes für das Biosphärenreservat dient sowie einen Mehrwert für die Natura 2000-Gebiete darstellt.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 23.02.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der förderfähigen Kosten.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
  • Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009).
  • Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009; §§ 31, 32 Abs. 5).
  • Naturschutzausführungsgesetz (Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 23. Februar 2010; § 5 Nr. 3).
  • Vogelschutzgebietslandesverordnung M-V (Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2011).

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021