Regenerative Energieversorgung für Kommunen

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Zuwendungen zur erneuerbaren Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum.

Förderziel

Investitionen in die Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen im Bereich der erneuerbaren Energie fallen unter die Priorität 5c „Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien“. Die Maßnahmen dienen der effizienten Vorbereitung und Umsetzung von optimalen Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum. (Schritte: Befähigung, Potenzialermittlung, Planung, Umsetzung.)

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen

Zuwendungsempfänger

Gemeinden und Gemeindeverbände.

Förderfähige Gebietskulisse

Ämter und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Gewährung von Zuwendungen zur erneuerbaren Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum. Gefördert werden Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen in Gemeinden bis 10.000 Einwohner dienen.

 

Dies sind:
1. Investive Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme-
    und Kälteerzeugung
, insbesondere:

    •  Biomassenutzung (Holzpellets, Holzscheitheizanlagen).
    •  Sonnenenergienutzung (Solarthermie).
    •  Wärmepumpen.

2. Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse
    zur Wärmeerzeugung
, insbesondere:

    •  Nahwärmenetze.
    •  Speicher.

 

Förderfähige Kosten:

  • Investitionskosten für Umstellung/Modernisierung auf Erneuerbare Energien einschl. Planungskosten mit Schwerpunkt Wärmenutzung.
  • Architekten- und Ingenieurgebühren sind in Höhe der tatsächlich entstandenen Ausgaben förderfähig und werden mit dem in der Beschreibung der jeweiligen Teilmaßnahme genannten Fördersatz gefördert. Nach den nationalen Rechtsvorschriften (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) werden diese Kosten innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens und auf der Grundlage der Investitionskosten des jeweiligen Vorhabens berechnet. Dadurch ist gewährleistet, dass die Architekten- und Ingenieurgebühren in einem angemessenen Verhältnis zu dem jeweiligen Bauvorhaben stehen.

 

Sofern Energieeffizienzmaßnahmen Bestandteil der Förderung sind, sind nur die Maßnahmen förderfähig, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen (z. B. EnEV in der jeweils geltenden Fassung).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis über eine Übereinstimmung der verwendeten Erneuerbaren Energien-Technologien mit dem Aktionsplan Klimaschutz des Landes.
  • Vorhaben müssen im Einklang mit der lokalen Entwicklungsstrategie der örtlich zuständigen LEADER-Aktionsgruppe stehen.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 25.11.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 90% für investive Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung.
  • 100% für Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, erneuerbarer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ELER Mecklenburg-Vorpommern

 

Maßnahmenwebseite

Hier finden Sie auch weitere wichtige Dokumente und Downloads.

 

Förderrichtlinie

 

Klimaschutz-Förderung

 

Förderantrag

 

Auswahlkriterien

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2000 (GVOBl. M-V S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 210).
  • Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 22. September 2005 (AmtsBl. M-V S. 1121), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums vom 01. November 2012 (AmtsBl. M-V S. 778).
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) vom 11.06.2010 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009).
  • Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 11.06.2010 (BAnz. Nr. 185a vom 08. Dezember 2009).
    • Die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF enthalten die Detailvorschriften der Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (kurz CLLD; hier im Weiteren "LEADER") gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) 1303/2013 werden im Land Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich über den ELER unterstützt. Dies schließt nicht aus, dass Vorhaben, die mit Mitteln der anderen ESI-Fonds finanziert werden, zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung beitragen können, soweit diese Vorhaben auf der Grundlage der Programme zu den anderen ESI-Fonds für eine Mitfinanzierung ausgewählt werden.

 

LEADER ist ein zweckmäßiges Instrument zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung im Land. Dies wird mit der Halbzeitbewertung zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2007 bis 2013 bestätigt, in der es hierzu u. a. heißt: „Durch die LEADER-Förderung ist im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns flächendeckend eine kontinuierliche Zusammenarbeit auf regionaler Ebene etabliert worden. Dies ist nicht zuletzt deshalb positiv hervorzuheben, da eine solche Zusammenarbeit ohne externe Anreize sonst nur selten zustande kommt.“ In dieser Feststellung kommt auch zum Ausdruck, dass sich die flächendeckende Anwendung des Leaderprinzips seit 2007 (ausgenommen sind die Gebiete der Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar) als ein Element der Unterstützung der ländlichen Entwicklung bewährt hat.

 

Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) erhalten Sie als Link unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

 

Für die Durchführung von LEADER ist der Einsatz von ca. 80 Mio. Euro aus dem ELER vorgesehen. Dies entspricht rd. 8,4 Prozent der dem Land zur Verfügung stehenden ELER-Mittel. Weiterhin stellt das Land hierzu 3 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt bereit, die vor allem dazu dienen, bei Vorhaben zur Umsetzung der Strategien privater Träger die nationale öffentliche Kofinanzierung zu den ELER-Mitteln zu sichern. Damit wird die finanzielle Ausstattung von LEADER hinsichtlich der ELER-Mittel und der nationalen öffentlichen Kofinanzierung gegenüber dem Programmzeitraum 2007 bis 2013 verbessert. Informationen zur Berechnung der Anteile der einzelnen Lokalen Aktionsgruppen zur Umsetzung der vom oben genannten Ausschuss ausgewählten Strategien am Gesamtbudget sind ebenso wie Informationen zur Festlegung der Durchführungsaufgaben dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Mecklenburg-Vorpommern ab Seite 567 zu entnehmen.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Ländliche Räume in Mecklenburg-Vorpommern außer der Hansestadt Wismar. Aktuelle Informationen zum Stand des Wettbewerbsverfahrens der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und damit der LEADER-Fördergebiete erhalten Sie als Link unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Das Gebiet einer lokalen Entwicklungsstrategie darf nicht weniger als 10.000 Einwohner und nicht mehr als 150.000 Einwohner aufweisen. Die Anwendung des Leaderprinzips hat sich seit 2007 (ausgenommen sind die Gebiete der Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar) als ein Element der Unterstützung der ländlichen Entwicklung bewährt. Daher ist im Rahmen dieses Programms keine Veränderung der Gebietskulisse, in der Lokale Aktionsgruppen Strategien für lokale Entwicklung durchführen können, vorgesehen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

LEADER 2014-2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung

Stand: Juli 2021