Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Zuwendungen zur erneuerbaren Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum.
Förderziel
Investitionen in die Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen im Bereich der erneuerbaren Energie fallen unter die Priorität 5c „Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien“. Die Maßnahmen dienen der effizienten Vorbereitung und Umsetzung von optimalen Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum. (Schritte: Befähigung, Potenzialermittlung, Planung, Umsetzung.)
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen
Zuwendungsempfänger
Gemeinden und Gemeindeverbände.
Förderfähige Gebietskulisse
Ämter und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.
Beschreibung
Gewährung von Zuwendungen zur erneuerbaren Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum. Gefördert werden Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen in Gemeinden bis 10.000 Einwohner dienen.
Dies sind:
1. Investive Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme-
und Kälteerzeugung, insbesondere:
- Biomassenutzung (Holzpellets, Holzscheitheizanlagen).
- Sonnenenergienutzung (Solarthermie).
- Wärmepumpen.
2. Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse
zur Wärmeerzeugung, insbesondere:
- Nahwärmenetze.
- Speicher.
Förderfähige Kosten:
- Investitionskosten für Umstellung/Modernisierung auf Erneuerbare Energien einschl. Planungskosten mit Schwerpunkt Wärmenutzung.
- Architekten- und Ingenieurgebühren sind in Höhe der tatsächlich entstandenen Ausgaben förderfähig und werden mit dem in der Beschreibung der jeweiligen Teilmaßnahme genannten Fördersatz gefördert. Nach den nationalen Rechtsvorschriften (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) werden diese Kosten innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens und auf der Grundlage der Investitionskosten des jeweiligen Vorhabens berechnet. Dadurch ist gewährleistet, dass die Architekten- und Ingenieurgebühren in einem angemessenen Verhältnis zu dem jeweiligen Bauvorhaben stehen.
Sofern Energieeffizienzmaßnahmen Bestandteil der Förderung sind, sind nur die Maßnahmen förderfähig, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen (z. B. EnEV in der jeweils geltenden Fassung).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis über eine Übereinstimmung der verwendeten Erneuerbaren Energien-Technologien mit dem Aktionsplan Klimaschutz des Landes.
- Vorhaben müssen im Einklang mit der lokalen Entwicklungsstrategie der örtlich zuständigen LEADER-Aktionsgruppe stehen.
Auswahlverfahren
Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 25.11.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 90% für investive Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung.
- 100% für Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, erneuerbarer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen.