Die Erstellung der Managementpläne ist bereits abgeschlossen.
Eine weitere Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.

Managementpläne für Natura 2000- und HNV-Gebiete

ELER

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Aufstellung oder Aktualisierung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten.

Förderziel

Die Erstellung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten zielt auf die ELER-Priorität 4 und den Schwerpunktbereich a (Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt in Natura-2000-Gebieten durch planerische Vorbereitung der entsprechenden Maßnahmen).

Fördergegenstände

Management, Verwaltung

Zuwendungsempfänger

Alle natürlichen und juristischen Personen sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Land Mecklenburg-Vorpommern.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.

Beschreibung

Die Aufstellung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten dient der Umsetzung der mit Meldung verbundenen naturschutzfachlichen Anforderungen, der Schaffung klarer und plausibler Regelungen sowie der Erreichung konsensorientierter Lösungen mit den betroffenen Landnutzern. Es können in dieser Maßnahme auch bestehende Managementpläne für Waldflächen in Natura-2000-Gebieten aktualisiert werden. Ziel des Landes ist es, innerhalb der Förderperiode für alle Natura-2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern Managementpläne aufzustellen.

 

Die Managementpläne bestehen aus einem naturschutzfachlichen Grundlagenteil und einem Maßnahmenteil, der mit den betroffenen regionalen Akteuren abgestimmt wird.

 

Inhalte der Maßnahme sind:

  • Planungsleistungen zur Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen in Natura-2000-Gebieten für die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung, insbesondere des Zustands von Lebensraumtypen oder Arten nach Anhang I und II FFH-Richtlinie oder Vogelarten nach Art. 4 Abs. 1 und 2 Vogelschutz-RL.
  • Leistungen zur Erstellung erforderlicher Gutachten zur Erfassung, Bewertung und Entwicklung von Lebensraumtypen oder Arten nach Anhang I und II der Richtlinie 92/43/EWG oder Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG.
  • Abstimmung mit den betroffenen lokalen und regionalen Akteuren (i. S. v. Art. 2 Abs. 3 FFH-Richtlinie) sowie Moderationsleistungen innerhalb des Planungsprozesses.

 

Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kommen neben rechtlichen und administrativen Instrumenten, die keiner Finanzierung bedürfen, auch weitere Maßnahmen nach der ELER-VO in Betracht (investive Maßnahmen, AUM).

Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung von Managementplänen ergibt sich weder aus der FFH-Richtlinie noch aus dem BNatSchG oder NatSchAG.

 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Planungskosten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Schutz- und Bewirtschaftungspläne müssen den Vorgaben in den Erlassen zur Umsetzung der Managementplanung entsprechen (siehe Fachleitfaden Managementplanung) und mindestens wesentliche Gebietsanteile im ländlichen Raum aufweisen.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.

Projektauswahlkriterien

  • Größe der Gebiete.
  • Anzahl der begünstigten Schutzobjekte.
  • Gefährdung der Schutzobjekte gem. Bericht nach Art. 17 FFH-RL bzw. dem europaweiten Erhaltungszustand (birdlife.org) und der Roten Listen M-V.
  • Bedeutung der Schutzobjekte innerhalb des Landes (vgl. Standarddatenbogen).

Laufzeit

Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der förderfähigen Kosten.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
  • Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009).
  • Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009; §§ 31, 32 Abs. 5).
  • Naturschutzausführungsgesetz (Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 23. Februar 2010; § 5 Nr. 3).
  • Vogelschutzgebietslandesverordnung M-V (Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2011).

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021