Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Aufstellung oder Aktualisierung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten.
Förderziel
Die Erstellung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten zielt auf die ELER-Priorität 4 und den Schwerpunktbereich a (Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt in Natura-2000-Gebieten durch planerische Vorbereitung der entsprechenden Maßnahmen).
Fördergegenstände
Management, Verwaltung
Zuwendungsempfänger
Alle natürlichen und juristischen Personen sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamtes Land Mecklenburg-Vorpommern.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung.
Beschreibung
Die Aufstellung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten dient der Umsetzung der mit Meldung verbundenen naturschutzfachlichen Anforderungen, der Schaffung klarer und plausibler Regelungen sowie der Erreichung konsensorientierter Lösungen mit den betroffenen Landnutzern. Es können in dieser Maßnahme auch bestehende Managementpläne für Waldflächen in Natura-2000-Gebieten aktualisiert werden. Ziel des Landes ist es, innerhalb der Förderperiode für alle Natura-2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern Managementpläne aufzustellen.
Die Managementpläne bestehen aus einem naturschutzfachlichen Grundlagenteil und einem Maßnahmenteil, der mit den betroffenen regionalen Akteuren abgestimmt wird.
Inhalte der Maßnahme sind:
- Planungsleistungen zur Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen in Natura-2000-Gebieten für die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung, insbesondere des Zustands von Lebensraumtypen oder Arten nach Anhang I und II FFH-Richtlinie oder Vogelarten nach Art. 4 Abs. 1 und 2 Vogelschutz-RL.
- Leistungen zur Erstellung erforderlicher Gutachten zur Erfassung, Bewertung und Entwicklung von Lebensraumtypen oder Arten nach Anhang I und II der Richtlinie 92/43/EWG oder Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG.
- Abstimmung mit den betroffenen lokalen und regionalen Akteuren (i. S. v. Art. 2 Abs. 3 FFH-Richtlinie) sowie Moderationsleistungen innerhalb des Planungsprozesses.
Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kommen neben rechtlichen und administrativen Instrumenten, die keiner Finanzierung bedürfen, auch weitere Maßnahmen nach der ELER-VO in Betracht (investive Maßnahmen, AUM).
Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung von Managementplänen ergibt sich weder aus der FFH-Richtlinie noch aus dem BNatSchG oder NatSchAG.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Planungskosten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Schutz- und Bewirtschaftungspläne müssen den Vorgaben in den Erlassen zur Umsetzung der Managementplanung entsprechen (siehe Fachleitfaden Managementplanung) und mindestens wesentliche Gebietsanteile im ländlichen Raum aufweisen.
Auswahlverfahren
Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern beratenen Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems. Es werden nur Projekte berücksichtigt, die eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden bewilligungsreifen Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Nicht ausgewählte Vorhaben können bei gleichbleibenden Auswahlkriterien, ausgehend von einer Warteliste, bei einem nachfolgenden Auswahlverfahren erneut berücksichtigt werden. Umwelt- und klimabezogene Förderziele werden bei der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.
Projektauswahlkriterien
- Größe der Gebiete.
- Anzahl der begünstigten Schutzobjekte.
- Gefährdung der Schutzobjekte gem. Bericht nach Art. 17 FFH-RL bzw. dem europaweiten Erhaltungszustand (birdlife.org) und der Roten Listen M-V.
- Bedeutung der Schutzobjekte innerhalb des Landes (vgl. Standarddatenbogen).
Laufzeit
Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100% der förderfähigen Kosten.