Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Bayern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Management der lokalen Aktionsgruppen (LAGs).
Förderziel
Die Maßnahme leistet quantifizierbare Beiträge zu Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und unterstützt damit das thematische Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ unmittelbar. LEADER wird unter Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ programmiert, da neue, in Partnerschaft entwickelte, Ansätze und Methoden und die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten die ländlichen Gebiete stärken und attraktiver machen und daher eine unmittelbare Verknüpfung zu Unterpriorität 6b besteht. Alle LEADER-Projekte tragen somit vorrangig zu dieser Unterpriorität 6b bei, können aber aufgrund des innovativen und querschnittsorientierten Ansatzes von LEADER gleichzeitig auch zu allen anderen ELER-Unterprioritäten und weiteren thematischen Zielen außerhalb des ELER beitragen.
Fördergegenstände
Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
- Die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG).
- Ein Anderer (insbesondere Landkreis oder Kommune) mit entsprechender Vereinbarung mit der LAG.
Förderfähige Gebietskulisse
Siehe Rubrik "Raumbezogener Ansatz".
Art der Unterstützung
Anteilsfinanzierung
Beschreibung
Management der lokalen Aktionsgruppen, das die Geschäftsführung der LAG sowie alle der Entwicklung des jeweiligen LEADER-Gebiets dienenden Tätigkeiten umfasst, auch im Rahmen von Kooperationsprojekten.
Förderfähige Kosten:
Im Rahmen des LAG-Management zuschussfähig sind Personalkosten, Kosten für die Qualifizierung der LAG und des LAG-Managements, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungskosten wie Teilnahme an Vernetzungstreffen von LAG-Netzwerken, Kosten für die Überwachung und Bewertung der Umsetzung der Entwicklungsstrategie sowie Kosten für die Sensibilisierung der Region (Erleichterung des Austausches zwischen Interessenvertretern, Information über lokale Entwicklungsstrategie, Unterstützung potentieller Projektträger etc.).
Mittel anderer Geldgeber wie zulässige Mehrfachförderung (keine Doppelförderung), andere öffentliche Mittel, private Finanzierungsbeiträge Dritter, projektbezogene Spenden ohne Gegenleistung etc. können zur Finanzierung der förderfähigen Kosten herangezogen werden, sofern sie bereits im Finanzierungsplan des Förderantrags enthalten sind.
Mehrwertsteuer, sofern sie nicht im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer rückerstattet wird.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Höchstsatz von 25% der im Rahmen der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben für die Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie und für Vorhaben der Sensibilisierung wird nicht überschritten.
- Anerkennung als LAG.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.12.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2024
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100% der förderfähigen Kosten.
- Die Höhe des Zuschusses für das LAG-Management ist auf max. 250.000€ pro LAG begrenzt.