LEADER - Vorbereitende Unterstützung bei der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategien

ELER

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Bayern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Vorbereitende Unterstützung von lokalen Akteuren, die eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen und beabsichtigen, sich mit dieser beim LEADER-Auswahlverfahren zu bewerben.

Förderziel

Die Maßnahme leistet quantifizierbare Beiträge zu Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und unterstützt damit das thematische Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ unmittelbar. LEADER wird unter Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ programmiert, da neue, in Partnerschaft entwickelte, Ansätze und Methoden und die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten die ländlichen Gebiete stärken und attraktiver machen und daher eine unmittelbare Verknüpfung zu Unterpriorität 6b besteht. Alle LEADER-Projekte tragen somit vorrangig zu dieser Unterpriorität 6b bei, können aber aufgrund des innovativen und querschnittsorientierten Ansatzes von LEADER gleichzeitig auch zu allen anderen ELER-Unterprioritäten und weiteren thematischen Zielen außerhalb des ELER beitragen.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden).
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Siehe "Förderfähige Gebietskulisse" unter "Raumbezogener Ansatz".

Art der Unterstützung

Festbetragsförderung; max. 10.000€ pro Lokaler Aktionsgruppe (LAG) bzw. Antragsteller.

Beschreibung

Vorbereitende Unterstützung von lokalen Akteuren und Stellen (bestehende LAGs und neu interessierte Gebiete), die eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen und beabsichtigen, sich mit dieser beim LEADER-Auswahlverfahren zu bewerben.

 

Förderfähige Kosten:

Kosten für die vorbereitende Unterstützung in Gebieten (bestehende LAGs und neu interessierte Gebiete), die eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen und sich mit dieser beim LEADER-Auswahlverfahren beteiligen:

  • Kosten für Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung.
  • Kosten für die Ausarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie einschließlich erforderlicher Studien.
  • Kosten für Qualifizierung/Aktivierung der Akteure der künftigen LAG.
  • Mehrwertsteuer, sofern sie nicht im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer rückerstattet wird.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Kosten für die vorbereitende Unterstützung ist, dass aus der für LEADER festgelegten Gebietskulisse eine Lokale Entwicklungsstrategie im LEADER-Auswahlverfahren eingereicht wird.

Auswahlverfahren

Die vorbereitende Unterstützung steht allen Antragstellern/Gruppen von Antragstellern offen, die sich als LAG für eine Förderung im Rahmen von LEADER bewerben. Da die Möglichkeit, sich für LEADER als innovativem und integrierten Entwicklungsansatz zu bewerben, grundsätzlich für das gesamte Programmgebiet (Städte größer 65.000 Einwohner ausgenommen) angeboten werden soll, findet auf Ebene der Untermaßnahme „Vorbereitende Unterstützung“ keine weitere Vorauswahl/Auswahl statt, um gute Konzepte nicht von vornherein auszuschließen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.12.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2024

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Festbetrag, max. 10.000€ je LAG oder Antragsteller.

 

Die Kosten für die vorbereitende Unterstützung stellen Planungskosten dar, die im Vorfeld der Bewerbung der LAGs im LEADER-Auswahlverfahren und vor einer Genehmigung des bayerischen ELER-Programms entstehen.

 

Die Förderung von Kosten für Aktivitäten im Rahmen der vorbereitenden Unterstützung wird mit der Bewerbung des jeweiligen Gebiets beim LEADER-Auswahlverfahren beantragt.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

LEADER fördert die integrierte territoriale Entwicklung auf lokaler Ebene und trägt zu einer ausgewogenen Entwicklung ländlicher Gebiete bei. LEADER kann potentiell für jede der 6 ELER-Prioritäten Beiträge leisten. Die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien (LES) stärkt den territorialen Zusammenhalt und fördert durch den Bottom-Up Ansatz eine von der Bevölkerung unterstützte nachhaltige Entwicklung, mit dem Ziel allen Bewohnern der ländlichen Räume Zukunftsperspektiven aufzuzeigen.

 

Zentrale Elemente bei LEADER sind dabei Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Die vielfältigen LEADER-Aktivitäten sollen wie bereits in der Vergangenheit zur Steigerung der Attraktivität des jeweiligen Gebiets, zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Potentiale, zur Bildung von Netzwerken und zur Bündelung von Kräften durch den innovativen und integrierten Ansatz beitragen.

 

Informationen zum Projektauswahlverfahren im LEADER-Ansatz:

Die Bewertung des Beitrags zum Umweltschutz und des Beitrags zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel stellt jeweils ein wichtiges Kriterium im Projektauswahlverfahren der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) dar. Dadurch können die LES klimarelevante Wirkung entfalten. Gleiches gilt für den Themenbereich Demographie.

Besonders innovative Konzepte und Projekte sollen besser bewertet und somit gezielt begünstigt werden. Außerdem werden die Auswirkungen auf bzw. die Beiträge zu den Querschnittszielen als obligatorische Kriterien für das Projektauswahlverfahren der LAGs vorgeschrieben.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hier finden Sie eine Übersicht über die 68 anerkannten LAGs für die Förderperiode 2014-2020. Auf Grundlage dieser LAGs wurden auch die entsprechenden LAG-Gebiete festgelegt. Als LAG-Gebiet (ländliche Gebiete im Sinne von LEADER) kommen ländlich geprägte, zusammenhängende und eine im Hinblick auf die Entwicklungsstrategie sinnvolle Einheit bildende Gebiete in Frage. Die Gebietsfestlegung erfolgt durch die LAG und bezieht sich auf einen Landkreis oder einen einheitlichen Kulturraum, bestimmten Naturraum o. ä. Die Mindestgröße für ein LAG-Gebiet beträgt einen gesamten Landkreis oder, bei anderer Gebietsabgrenzung, mindestens 60.000 Einwohner (bei bestehenden LAGs alternativ mindestens 500 km²). Eine Überschreitung der grundsätzlichen Maximalgröße von 150.000 Einwohnern ist möglich, sofern dies aus geographischen, historischen, administrativ-politischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten für die Kohärenz der LEADER-Gebiete erforderlich ist. Die genauen, die Abweichung rechtfertigenden Gründe sind in jedem Einzelfall von der LAG im Rahmen der Bewerbung zu begründen und im Rahmen des Auswahlverfahrens zu entscheiden. Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern sind aus dem LAG-Gebiet auszunehmen. Ländlich geprägte Teile solcher Städte können in begründeten Fällen ins LAG-Gebiet einbezogen werden, die Abgrenzung erfolgt auf Gemarkungsebene (ehemals selbständige, seit der Gebietsreform 1970 eingemeindete Ortsteile).

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Stand: Juli 2021