Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Bayern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Vorbereitende Unterstützung von lokalen Akteuren, die eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen und beabsichtigen, sich mit dieser beim LEADER-Auswahlverfahren zu bewerben.
Förderziel
Die Maßnahme leistet quantifizierbare Beiträge zu Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und unterstützt damit das thematische Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ unmittelbar. LEADER wird unter Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ programmiert, da neue, in Partnerschaft entwickelte, Ansätze und Methoden und die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten die ländlichen Gebiete stärken und attraktiver machen und daher eine unmittelbare Verknüpfung zu Unterpriorität 6b besteht. Alle LEADER-Projekte tragen somit vorrangig zu dieser Unterpriorität 6b bei, können aber aufgrund des innovativen und querschnittsorientierten Ansatzes von LEADER gleichzeitig auch zu allen anderen ELER-Unterprioritäten und weiteren thematischen Zielen außerhalb des ELER beitragen.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden).
- Natürliche Personen und Personengesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Siehe "Förderfähige Gebietskulisse" unter "Raumbezogener Ansatz".
Art der Unterstützung
Festbetragsförderung; max. 10.000€ pro Lokaler Aktionsgruppe (LAG) bzw. Antragsteller.
Beschreibung
Vorbereitende Unterstützung von lokalen Akteuren und Stellen (bestehende LAGs und neu interessierte Gebiete), die eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen und beabsichtigen, sich mit dieser beim LEADER-Auswahlverfahren zu bewerben.
Förderfähige Kosten:
Kosten für die vorbereitende Unterstützung in Gebieten (bestehende LAGs und neu interessierte Gebiete), die eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen und sich mit dieser beim LEADER-Auswahlverfahren beteiligen:
- Kosten für Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung.
- Kosten für die Ausarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie einschließlich erforderlicher Studien.
- Kosten für Qualifizierung/Aktivierung der Akteure der künftigen LAG.
- Mehrwertsteuer, sofern sie nicht im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer rückerstattet wird.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Kosten für die vorbereitende Unterstützung ist, dass aus der für LEADER festgelegten Gebietskulisse eine Lokale Entwicklungsstrategie im LEADER-Auswahlverfahren eingereicht wird.
Auswahlverfahren
Die vorbereitende Unterstützung steht allen Antragstellern/Gruppen von Antragstellern offen, die sich als LAG für eine Förderung im Rahmen von LEADER bewerben. Da die Möglichkeit, sich für LEADER als innovativem und integrierten Entwicklungsansatz zu bewerben, grundsätzlich für das gesamte Programmgebiet (Städte größer 65.000 Einwohner ausgenommen) angeboten werden soll, findet auf Ebene der Untermaßnahme „Vorbereitende Unterstützung“ keine weitere Vorauswahl/Auswahl statt, um gute Konzepte nicht von vornherein auszuschließen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.12.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2024
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Festbetrag, max. 10.000€ je LAG oder Antragsteller.
Die Kosten für die vorbereitende Unterstützung stellen Planungskosten dar, die im Vorfeld der Bewerbung der LAGs im LEADER-Auswahlverfahren und vor einer Genehmigung des bayerischen ELER-Programms entstehen.
Die Förderung von Kosten für Aktivitäten im Rahmen der vorbereitenden Unterstützung wird mit der Bewerbung des jeweiligen Gebiets beim LEADER-Auswahlverfahren beantragt.