Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Bayern 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Investitionen in Entwicklung und Erprobung von Pilotprojekten, neuen Produkten, Verfahrensweisen, Prozessen und Technologien von Kooperationen im Rahmen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ mit bestätigten Geschäftsplänen.
Förderfähige Kosten:
- Durchführbarkeitsstudien und sonstige Studien.
- Direktkosten und Investitionskosten zur Umsetzung des Geschäftsplans u. a. Personalkosten, soweit sie für die Umsetzung des Projekts benötigt werden (z. B. Arbeitszeit zum Bau von Prototypen, aufgewendete Arbeitszeit eines Landwirtes, Ausfallrisiken des Landwirtes).
Förderziel
Die Maßnahme trägt zu Unterpriorität 1b „Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation unter anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung“ bei und kann Beiträge zu den Unterprioritäten 2a „Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung“ und 3a „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände“ sowie zu den Prioritäten 4 „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme“ und 5 „Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft“ leisten.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Operationelle Gruppen (OG) in Form von:
- Juristischen Personen, mit Ausnahme von kommunalen Gebietskörperschaften.
- Personengesellschaften.
- Zusammenschlüssen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung.
Die Mitglieder einer OG können natürliche Personen, Personengesellschaften, juristischen Personen, mit Ausnahme von kommunalen Gebietskörperschaften sein.
Förderfähige Gebietskulisse
Das Programmgebiet umfasst das gesamte Staatsgebiet des Freistaats Bayern.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als projektbezogene Anteilsfinanzierung von tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten gewährt.
Beschreibung
Gefördert werden Investitionen in Entwicklung und Erprobung von Pilotprojekten, neuen Produkten, Verfahrensweisen, Prozessen und Technologien von Kooperationen im Rahmen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ mit bestätigten Geschäftsplänen.
Wissensaustausch, Forschung und Innovation sind auch für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor entscheidende Bausteine, um im globalen Wettbewerb bestehen und den künftigen Herausforderungen bei größtmöglicher Schonung der Ressourcen begegnen zu können. Für die drängendsten Fragestellungen im Konsens mit einer naturverträglichen Landbewirtschaftung und insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des Klimawandels, der Erhaltung der Biodiversität und der natürlichen Ressourcen sowie tiergerechter Haltungssysteme sollen durch die Entwicklung neuer Konzepte, Verfahrensweisen und Techniken im Verbund mit Kooperationspartnern der Landwirtschaft neue Lösungsansätze gefunden und erprobt werden. Neue, biomassebasierte Produkte, angepasst an die Erfordernisse des Marktes, neue Systeme für das Wissensmanagement und neue Arten des Zusammenwirkens entlang der Wertschöpfungskette sollen entwickelt werden, um die Beteiligung der Primärerzeuger an der Wertschöpfung zu verbessern und/oder die Wertschöpfung insgesamt zu steigern.
Im Rahmen der Maßnahme werden operationelle Gruppen gemäß Artikel 56 ELER-Verordnung im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP) unterstützt und die EIP mit dem Ziel umgesetzt, Landwirtschaft und Forschung stärker zu verknüpfen und Innovation in der Landwirtschaft, bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen und entlang der Wertschöpfungskette effektiv anzustoßen. Ziel der Umsetzung von EIP-AGRI in Bayern ist es, eine enge Interaktion zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu gewährleisten, um damit ein Umfeld zu schaffen, dass die Entwicklung von praxisnahen Innovationen ermöglicht. Schlüsselelement hierbei ist die Einrichtung von Operationellen Gruppen, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Erzeuger, ggf. der Wirtschaft, der Beratung etc., die auf Grundlage eines Geschäftsplans innovative Lösungen für konkrete praktische Probleme im Agrarsektor entwickeln sollen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Vorhaben ist als neues Projekt Bestandteil des Geschäftsplans einer bestehenden, anerkannten Operationellen Gruppe.
- Erklärung des Antragstellers, dass die wesentlichen Ergebnisse des geförderten Vorhabens mindestens über das EIP-Netzwerk veröffentlicht werden.
Auswahlverfahren
Kontinuierliche Einreichung von Projektvorschlägen.
Die Vorhabenauswahl erfolgt stichtagsbezogen durch die Bewilligungsbehörde nach zentralen Auswahlkriterien.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 16.05.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Informationen zu (anwendbaren) Beträgen und Fördersätzen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Bayern ab Seite 616 entnommen werden.