Europäische Innovationspartnerschaft Agri 2.1 - Zusammenarbeit

ELER

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Bayern 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Durch das Vorhaben soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in OG gefördert werden. Die Unterstützung beinhaltet die Kosten der Einrichtung und Tätigkeit (Betrieb) von OG der EIP.

Förderziel

Die Maßnahme trägt zu Unterpriorität 1b „Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation unter anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung“ bei und kann Beiträge zu den Unterprioritäten 2a „Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung“ und 3a „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände“ sowie zu den Prioritäten 4 „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme“ und 5 „Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft“ leisten.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Operationelle Gruppen (OG) in Form von:

  • Juristischen Personen, mit Ausnahme von kommunalen Gebietskörperschaften.
  • Personengesellschaften.
  • Zusammenschlüssen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung.

 

Die Mitglieder einer OG könne natürliche Personen, Personengesellschaften, juristischen Personen, mit Ausnahme von kommunalen Gebietskörperschaften sein.

Förderfähige Gebietskulisse

Das Programmgebiet umfasst das gesamte Staatsgebiet des Freistaats Bayern.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als projektbezogene Anteilsfinanzierung von tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten gewährt.

Beschreibung

Wissensaustausch, Forschung und Innovation sind auch für den land- und forstwirtschaftlichen Sektor entscheidende Bausteine, um im globalen Wettbewerb bestehen und den künftigen Herausforderungen bei größtmöglicher Schonung der Ressourcen begegnen zu können.

 

Für die drängendsten Fragestellungen im Konsens mit einer naturverträglichen Landbewirtschaftung und insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des Klimawandels, der Erhaltung der Biodiversität und der natürlichen Ressourcen sowie tiergerechter Haltungssysteme sollen durch die Entwicklung neuer Konzepte, Verfahrensweisen und Techniken im Verbund mit Kooperationspartnern der Landwirtschaft neue Lösungsansätze gefunden und erprobt werden. Neue, biomassebasierte Produkte, angepasst an die Erfordernisse des Marktes, neue Systeme für das Wissensmanagement und neue Arten des Zusammenwirkens entlang der Wertschöpfungskette sollen entwickelt werden, um die Beteiligung der Primärerzeuger an der Wertschöpfung zu verbessern und/oder die Wertschöpfung insgesamt zu steigern.

 

Im Rahmen der Maßnahme werden operationelle Gruppen gemäß Artikel 56 ELER-VO im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP) unterstützt und die EIP mit dem Ziel umgesetzt, Landwirtschaft und Forschung stärker zu verknüpfen und Innovation in der Landwirtschaft, bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen und entlang der Wertschöpfungskette effektiv anzustoßen. (...)

 

Ziel der Umsetzung von EIP-AGRI in Bayern ist es, eine enge Interaktion zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu gewährleisten, um damit ein Umfeld zu schaffen, dass die Entwicklung von praxisnahen Innovationen ermöglicht. Schlüsselelement hierbei ist die Einrichtung von Operationellen Gruppen, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Erzeuger, ggf. der Wirtschaft, der Beratung etc., die auf Grundlage eines Geschäftsplans innovative Lösungen für konkrete praktische Probleme im Agrarsektor entwickeln sollen.

 

Durch das Vorhaben soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in OG gefördert werden. Die Unterstützung beinhaltet die Kosten der Einrichtung und Tätigkeit (Betrieb) von OG der EIP. OG werden von Interessengruppen der Wissenschaft, angewandten Forschung und Technologie und den Interessengruppen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gegründet.

 

Da ein Aufrufverfahren durchgeführt wird, das sich gemeinsam an die Einrichtung von OG und die Durchführung von Projekten richtet, wird die Initiierung und der laufende Betrieb von OG nur gefördert, wenn die jeweilige OG gleichzeitig ein Innovationsprojekt gemäß M 16.2 durchführt. Wenn die OG also einen Antrag auf Förderung nach M 16.1 stellt, ist gleichzeitig eine Projektskizze für ein konkretes Innovationsprojekt einzureichen.

 

Förderfähige Kosten:

  • Kosten für die Erstellung eines Geschäftsplans.
  • Laufende Kosten der Zusammenarbeit (z. B. Personalkosten, Kosten für die Projektkoordination, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Publikation, Sach- und Reisekosten sowie Kosten für die Teilnahme von Mitgliedern der OG an Workshops und Schulungen).
  • Direktkosten spezifischer Projekte.
  • Investitionskosten (z. B. Anschaffungs- und Leasingkosten).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Operationelle Gruppe (OG) muss auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zusammenarbeiten, sofern sie keine juristische Person ist.
  • Der Sitz der OG muss auf dem Gebiet des Freistaats Bayern liegen.
  • Das Projekt der OG muss in Bayern durchgeführt werden.
  • Die OG muss einen Geschäftsplan erstellen, in dem sie die Zielsetzungen, die erwarteten Ergebnisse, die voraussichtliche Finanzierung und die geplante zeitliche Umsetzung des gemeinsamen Projekts beschreibt.
  • An der OG muss mindestens ein Land- oder Forstwirt aus Bayern und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein. Insgesamt müssen mindestens drei Partner beteiligt sein.
  • Die OG muss einen Vertreter (Leadpartner) festlegen.
  • Die OG muss eine Erklärung abgeben, dass sie über ihre Arbeit regelmäßig berichten wird und dass die wesentlichen Ergebnisse des Projekts mindestens über das EIP-Netzwerk veröffentlicht werden.

Auswahlverfahren

Die Auswahl von Operationellen Gruppen (OG) und ihren Innovationsprojekten erfolgt im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Nach einem öffentlichen Aufruf können Vorschläge eingereicht werden. Die Bewilligungsstelle überprüft zunächst die grundsätzliche Förderfähigkeit. Anschließend erfolgt das Auswahlverfahren durch ein Auswahlgremium. Dieses erstellt eine Rankingliste aller eingereichten Anträge. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grundlage des Rankings sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Anträge.

 

In jedem Teilbereich (Ebene der Innovationsprojekte und Ebene der OG) ist eine Mindestpunktezahl zu erreichen. Auswahlpunkte für die einzelnen Auswahlkriterien werden von den Mitgliedern des Auswahlgremiums anhand von vorgegebenen Punkteskalen vergeben.

 

Eine entsprechende Zusammensetzung der OG bzw. Auswahl der Partner sollte die Möglichkeit innovativer Lösungen erhöhen. Die OG werden nach einem gemeinsam an die Einrichtung von OG und die Durchführung von Projekten gerichteten Aufrufverfahren mit der Vorgabe von Leitthemen durch ein Auswahlgremium unter Federführung der Verwaltungsbehörde und unter Anwendung transparenter Auswahlkriterien beurteilt und ausgewählt.

 

Bei der Auswahl werden auf Ebene der Innovationsprojekte z. B.

    • die Vorteile des Projekts für die Praxis,
    • die praktische Umsetzbarkeit des Projektes,
    • die Effekte des Projekts für Wertschöpfung und Beschäftigung,
    • der Beitrag des Projekts zu Ressourcenschutz und –effizienz,
    • der Beitrag zum Klimaschutz,
    • die Verbesserung des Tierwohls und
    • der Praxistransfer von Ergebnissen aus öffentlichen Forschungsvorhaben

sowie auf Ebene der OG z. B.

    • überzeugendes Konzept für die interne Zusammenarbeit,
    • die Angemessenheit der Ausgaben für die laufende Zusammenarbeit und
    • die Qualität des Geschäftsplans

schwerpunktmäßig berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 16.05.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Informationen zu (anwendbaren) Beträgen und Fördersätzen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Bayern ab Seite 616 entnommen werden.

Stand: Juli 2021