Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für sozial benachteiligte Jugendliche, teils mit der Möglichkeit einen Schulabschluss nachzuholen.
Förderziel
Chancengerechte Zugänge zu Beschäftigung schaffen und soziale Integration fördern.
Fördergegenstände
Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger im Sinne des nationalen Zuwendungsrechts können natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen sein.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Es sollen sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben gefördert werden, die sozial benachteiligten Jugendlichen einen (Wieder-)Einstieg in das Berufsbildungssystem sowie in das Erwerbsleben ermöglichen. Einen Schwerpunkt bildet ein methodischer Ansatz, demzufolge der Lernprozess im Zusammenhang mit realen Aufträgen für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen gestaltet wird. Die Vorhaben in Produktionsschulen appellieren auch an die Bereitschaft junger Menschen zum sozialen und ökologischen Handeln sowie ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl und für die Umwelt. Die Vorhaben bieten teilweise auch die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen.
Die Programme werden auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Förderzeitraum 2007–2013 konzipiert. Der Evaluierungsbericht bescheinigt, dass durch die Förderung von Vorhaben der Jugendberufshilfe benachteiligte, kaum ausbildungs- oder beschäftigungsreife Jugendliche und junge Erwachsene auch in der Fläche erreicht werden. Es wird festgestellt, dass der Anteil von Teilnehmenden mit schwierigen Ausgangsvoraussetzungen und multiplen Problemlagen in den vergangenen Jahren zugenommen habe. Die Programminhalte werden daher den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppe angepasst und berücksichtigen den Anteil an Migranten in den Vorhaben.
Die geplanten Vorhaben wurden eng mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt. Die vorrangige Inanspruchnahme von Regelleistungen der Bundesagentur für Arbeit wird bezogen auf die Teilnehmenden im Verfahren sichergestellt.
Zielgruppe
Sozial benachteiligte Jugendliche.
Auswahlverfahren
Das Verfahren für die Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben wird als laufendes Antragsverfahren oder als Wettbewerbsverfahren mit Stichtagen ausgestaltet. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von veröffentlichten Verwaltungsvorschriften. In den Verwaltungsvorschriften werden die Verfahren und Auswahlkriterien für die Auswahl und Bewilligung der Vorhaben geregelt. Die Auswahlkriterien werden dem Begleitausschuss zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Projektauswahlkriterien
Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben stehen folgende Kriterien im Vordergrund:
- Einhaltung der gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften.
- Ausrichtung auf die spezifischen Ziele, Grundsätze und Querschnittsaufgaben des ESF-OP.
- Beachtung der fachpolitischen Vorgaben in den Verwaltungsvorschriften.
- Fachliche Qualität der geplanten Vorhaben, auch im Hinblick auf die Nachnutzung der Ergebnisse.
- Wirtschaftliche und sparsame Kalkulation, gesicherte Finanzierung.
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.04.2017
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Die Angebote des Bundes im Rahmen des Bundes-ESF-Programms sind eher auf die individuelle sozialpädagogische Beratung (Lotsenfunktion) hin ausgerichtet, während die sächsischen Projekte als Gruppenmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit konzipiert sind. Insofern wird inhaltlich ein anderer Ansatz verfolgt. Die Vorhaben leisten einen Beitrag zum spezifischen Ziel B.2, indem sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu Bildungsangeboten ermöglicht und Unterschiede in den Bildungschancen abgebaut werden. Damit wird ein Beitrag zur Chancengleichheit in der Gesellschaft geleistet und Diskriminierung entgegengewirkt.