Förderung und soziale Integration von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten jungen Menschen

ESF

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für sozial benachteiligte Jugendliche, teils mit der Möglichkeit einen Schulabschluss nachzuholen.

Förderziel

Chancengerechte Zugänge zu Beschäftigung schaffen und soziale Integration fördern.

Fördergegenstände

Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger im Sinne des nationalen Zuwendungsrechts können natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen sein.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Es sollen sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben gefördert werden, die sozial benachteiligten Jugendlichen einen (Wieder-)Einstieg in das Berufsbildungssystem sowie in das Erwerbsleben ermöglichen. Einen Schwerpunkt bildet ein methodischer Ansatz, demzufolge der Lernprozess im Zusammenhang mit realen Aufträgen für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen gestaltet wird. Die Vorhaben in Produktionsschulen appellieren auch an die Bereitschaft junger Menschen zum sozialen und ökologischen Handeln sowie ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl und für die Umwelt. Die Vorhaben bieten teilweise auch die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen.

 

Die Programme werden auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Förderzeitraum 2007–2013 konzipiert. Der Evaluierungsbericht bescheinigt, dass durch die Förderung von Vorhaben der Jugendberufshilfe benachteiligte, kaum ausbildungs- oder beschäftigungsreife Jugendliche und junge Erwachsene auch in der Fläche erreicht werden. Es wird festgestellt, dass der Anteil von Teilnehmenden mit schwierigen Ausgangsvoraussetzungen und multiplen Problemlagen in den vergangenen Jahren zugenommen habe. Die Programminhalte werden daher den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppe angepasst und berücksichtigen den Anteil an Migranten in den Vorhaben.

 

Die geplanten Vorhaben wurden eng mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt. Die vorrangige Inanspruchnahme von Regelleistungen der Bundesagentur für Arbeit wird bezogen auf die Teilnehmenden im Verfahren sichergestellt.

Zielgruppe

Sozial benachteiligte Jugendliche.

Auswahlverfahren

Das Verfahren für die Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben wird als laufendes Antragsverfahren oder als Wettbewerbsverfahren mit Stichtagen ausgestaltet. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von veröffentlichten Verwaltungsvorschriften. In den Verwaltungsvorschriften werden die Verfahren und Auswahlkriterien für die Auswahl und Bewilligung der Vorhaben geregelt. Die Auswahlkriterien werden dem Begleitausschuss zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Projektauswahlkriterien

Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben stehen folgende Kriterien im Vordergrund:

  • Einhaltung der gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften.
  • Ausrichtung auf die spezifischen Ziele, Grundsätze und Querschnittsaufgaben des ESF-OP.
  • Beachtung der fachpolitischen Vorgaben in den Verwaltungsvorschriften.
  • Fachliche Qualität der geplanten Vorhaben, auch im Hinblick auf die Nachnutzung der Ergebnisse.
  • Wirtschaftliche und sparsame Kalkulation, gesicherte Finanzierung.

 

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch die Bewilligungsstelle.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.04.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Die Angebote des Bundes im Rahmen des Bundes-ESF-Programms sind eher auf die individuelle sozialpädagogische Beratung (Lotsenfunktion) hin ausgerichtet, während die sächsischen Projekte als Gruppenmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit konzipiert sind. Insofern wird inhaltlich ein anderer Ansatz verfolgt. Die Vorhaben leisten einen Beitrag zum spezifischen Ziel B.2, indem sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu Bildungsangeboten ermöglicht und Unterschiede in den Bildungschancen abgebaut werden. Damit wird ein Beitrag zur Chancengleichheit in der Gesellschaft geleistet und Diskriminierung entgegengewirkt.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Für den EFRE gilt:

Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen die Wohn- und Lebensbedingungen in ausgewählten Stadtquartieren gezielt verbessert werden, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken.

 

Die Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte, sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen. Für die Bestimmung der Benachteiligung werden geeignete Kriterien herangezogen, z. B. die Bevölkerungsentwicklung, die Altersstruktur und die Quote an SGB II-Empfängern. Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Quartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele in Form eines integrierten Handlungskonzepts (IHK) vorzuschlagen. Das IHK muss mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung des ESF mit nicht-investiven, speziell auf Stadtentwicklungsbedarfe ausgerichteten ESF-Förderinhalten im Thematischen Ziel 9 gewünscht, jedoch nicht zwingend. Die Städte sind im Vorhaben ISE explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten auszuschöpfen und im IHK zu verankern. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft sowie anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess durch die Kommune sicherzustellen. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung werden mit dem EFRE durch die Kombination von Fördermöglichkeiten aus bis zu drei, mindestens aber zwei verschiedenen Thematischen Zielen in jedem geförderten Stadtentwicklungskonzept durchgeführt.

 

In Anlehnung an den bereits im EFRE erfolgreich praktizierten Ansatz der gebietsbezogenen Stadtentwicklungsförderung soll auch im ESF die Umsetzung integrierter Vorhaben für nachhaltige Stadtentwicklung mit einem territorialen Bezug erfolgen. Im Fokus der ESF-Förderung stehen dabei Stadtgebiete mit spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen.

 

Im Vorhaben IBE ist die Einbindung des ESF nicht vorgesehen. Die Förderung des Vorhabens Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) wird mittels öffentlicher Ausschreibung bekanntgemacht. Die Revitalisierung der Fläche in Verbindung mit einer Nutzbarmachung muss von Bedeutung für die Stadtentwicklung sein und im Einklang mit der Raumordnung stehen. Für eine Förderung muss die Stadt über einen Fachteil „Brachen" innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK verfügen. Soweit eine Maßnahme der IBE in Kombination der IP 6e (EFRE-OP, S. 106ff.) mit der IP 4e (EFRE-OP, S. 99ff.) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum INSEK ableiten lassen. Wird die IP 9b (EFRE-OP, S. 113ff.) als Kombinationsmöglichkeit zur IP 6e herangezogen, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. Die Förderung kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabenbereichs ISE befindet.

 

Sowohl die Auswahl der Fördergebiete, die strategisch-konzeptionelle Vorbereitung der Gesamtmaßnahmen als auch die Auswahl der einzelnen Projekte liegen in direkter kommunaler Verantwortung.

Fonds

EFRE, Einbindung des ESF im Vorhaben ISE möglich.

Fördergebietseingrenzung

Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Ansprechpartner

Produktionsschulorientiert Vorhaben

Jugendberufshilfe

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021