Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Berlin 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl und Verbesserung der Qualität der Grünanlagen und Naherholungsgebiete in sozial benachteiligten Quartieren.
Förderziel
Ziel ist es, die Anzahl und die Qualität der Grünanlagen und Naherholungsgebiete in den sozial benachteiligten Quartieren und innerhalb der Innenstadt auch in den unmittelbar angrenzenden Gebieten (ausgenommen sind die Parkanlage „Großer Tiergarten“ sowie der Ortsteil „Mitte“) zu erhöhen und zu verbessern.
Fördergegenstände
Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Bildung, Qualifizierung, Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Zuwendungsempfänger
Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinigungen, die dem Naturschutz dienen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, Unternehmen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die EFRE-Förderung zur nachhaltigen Stadtentwicklung soll schwerpunktmäßig in den zis-Aktionsräumen, die sich in Kreuzberg Nord-Ost, Neukölln Nord, Wedding-Moabit, Spandau-Mitte und Nord-Marzahn/Nord-Hellersdorf befinden, eingesetzt werden.
Darüber hinaus können Gebiete, die zwar außerhalb der Aktionsräume liegen, aber eine ähnlich hohe Problemdichte wie die Quartiere in den Aktionsräumen aufweisen, gefördert werden. Hierbei handelt es sich derzeit um die folgenden Gebiete: Letteplatz und Märkisches Viertel in Reinickendorf, Bülowstraße in Tempelhof-Schöneberg, Lipschitzallee/Gropiusstadt in Neukölln, Magdeburger Platz in Mitte, Neu-Hohenschönhausen, Fennpfuhl und Friedrichsfelde/Ostkreuz Ost in Lichtenberg, Buch in Pankow sowie die Quartiere rund um den ehemaligen Flughafen Tempelhof.
In den Gebieten innerhalb der Innenstadt kann auch in einem unmittelbar angrenzenden Radius von 2 km gefördert werden, wobei die Parkanlage „Großer Tiergarten“ sowie der Ortsteil „Mitte“ ausgenommen sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Abhängig von den Gegebenheiten des jeweiligen Quartiers werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, die in den quartiersbezogenen Handlungskonzepten ausgewiesen werden. Ein wichtiges Instrument stellen der Umbau und die bauliche Anpassung von Park- und Grünanlagen dar. Dazu gehören u. a. der Umbau der Vegetationsbestände und ein auf zukünftige Entwicklungen angelegtes, innovatives Wassermanagement der Grünanlagen und angrenzender Straßenräume sowie die Schaffung oder Neugestaltung von Spiel- und Bewegungsflächen. Durch die Sanierung und Neugestaltung der Anlagen sollen deren Erholungs-, Speicher- und Kühlungsfunktionen und die Attraktivität und Aufenthaltsqualität in den Park- und Grünanlagen erhöht werden.
Ergänzt wird der Förderansatz in dieser Investitionspriorität durch die bessere Vernetzung von Grünflächen sowohl für die Berliner Bevölkerung in den benachteiligten Quartieren zur Unterstützung der Naturerfahrung in der Stadt, als auch für die natürliche Flora und Fauna (Biotopverbund). Hierzu gehören die Schließung von Lücken im Freiraumsystem z. B. entlang der Gewässerränder, aufgegebener Bahnanlagen oder Grünstrukturen im Siedlungszusammenhang. Durch die Schaffung von Biotopverbunden kann eine bessere Qualität der Grün- und Freiflächen z. B. in Bezug auf die Biodiversität erreicht werden. Ziel ist eine Entwicklung der Flächen zu wertvollen Naturerfahrungsräumen.
Darüber hinaus sollen abhängig von der Ausgangslage in den benachteiligten Quartieren Brachflächen aufgewertet und nicht mehr genutzte versiegelte Flächen entsiegelt werden. Sie können z. B. für soziale Infrastrukturen nachgenutzt oder als neue Grün- oder Bewegungsflächen gestaltet werden, um den Anteil der öffentlich zugänglichen Freiflächen in den Quartieren zu erhöhen.
Weitere wichtige Instrumente stellen Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastungen im Quartier (insbesondere Lärm- und Schadstoffminderungsmaßnahmen), Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der ökologischen Qualität (beispielsweise der Biodiversität) im Stadtgebiet sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau von lokal wirksamen grünen Ausgleichspotentialen dar (wie z. B. Maßnahmen zur Regenwassernutzung, zur Hofbegrünung, Pocket Parks oder Fassadenbegrünungen).
Darüber hinaus können als weiterer Maßnahmentyp im Rahmen dieser Investitionspriorität Projekte zur Aktivierung und Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern in den Bereichen Umwelt und Klima durchgeführt werden, wie z. B. die Entwicklung und Umsetzung quartiersbezogener Strategien zu Klimaschutz und Klimaanpassung, die gemeinsame Gestaltung oder Bepflanzung von Hof- und Grünanlagen, Bewohnerinitiativen zur Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit im Quartier oder umweltpädagogische Projekte.
Zielgruppe
Zielgruppen sind lokale Akteure im Rahmen integrierter Strategien, Bewohnerinnen und Bewohner in den benachteiligten Quartieren (insbesondere von Armut betroffene Familien sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Integrationshemmnissen).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Investitionspriorität 6e erfolgt in enger Verknüpfung mit den Fördermaßnahmen zur Investitionspriorität 9b. Für beide Investitionsprioritäten sollen die integrierten quartiersbezogenen Entwicklungskonzepte die Grundlage für die Entwicklung und Auswahl der Fördermaßnahmen bilden, die in enger Abstimmung mit den lokalen Akteuren und unter Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgen.
Die ausgewählten Vorhaben müssen mit den Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK) bzw. den Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepten (IHEK) für die ZIS II-Fördergebiete im Einklang stehen. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen entweder in dem jeweiligen INSEK oder IHEK benannt werden oder der Bedarf, auf den eine Maßnahme reagiert (wie z. B. Umbau und bauliche Anpassung von Grünanlagen mit Einfluss auf das jeweilige Quartier), in dem jeweiligen INSEK oder IHEK beschrieben wurde.
Bei den integrierten Konzepten handelt es sich um gebietsbezogene Bedarfsanalysen bzw. Entwicklungskonzepte, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, wie den jeweiligen Quartiersmanagement-Teams, den Fachämtern und Einrichtungen vor Ort, Facharbeitsgruppen auf Senatsebene und den Fachbereichen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellt wurden. Alle Konzepte enthalten Inhalte für beide thematischen Ziele der Mischachse und sprechen die fünf Dimensionen (soziale, ökologische, klimatische, wirtschaftliche und demographische Herausforderungen, mit denen städtische Gebiete konfrontiert sind) gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1301/2013 an.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Maßnahmen zur Sanierung und Profilierung von Park- und Grünanlagen wird im Rahmen eines moderierten Workshops mit den Hauptträgern der zukünftigen Maßnahmen (den Grünflächenämtern der Berliner Bezirke) erfolgen. Dabei wird der konzeptionelle Rahmen entsprechend der aufgeführten Kriterien inhaltlich weiter ausdifferenziert, die Modellhaftigkeit der Projekte geprüft und abgestimmt.
Projektauswahlkriterien
Maßgebliche inhaltliche Kriterien sind:
- Anpassung an den Klimawandel:
Anpassung der Vegetationsstrukturen (Artenauswahl und Standorte) an den Klimawandel, Verbesserung der Klimawirksamkeit der Grünanlagen für die umliegenden, klimatisch belasteten Wohngebiete. - Anpassung an den demographischen Wandel:
Etablierung von neuen oder zusätzlichen Nutzungsangeboten für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, Berücksichtigung besonderer Anforderungen z. B. an die Barrierefreiheit, für Migrant/innen, Kinder und Jugendliche. - Beitrag zur Biodiversität:
Qualifizierung der Grünanlagen als urbaner Lebensraum für Flora und Fauna, in dem Naturerfahrung, Naturverständnis und Umweltbildung integriert sind. - Partizipation:
Erarbeitung modellhafter und breit angelegter Beteiligungskultur mit besonderem Fokus auf sozial Benachteiligte.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 05.02.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023