Informations- und Beratungsangebote für Kommunen

EFRE (IWB)

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Entwicklung und Einführung von themen- bzw. zielgruppenspezifischen Informations-, Beratungs- und Entscheidungsinstrumenten zur Unterstützung der kommunalen Bestrebungen zur CO2-Reduzierung sowie zur Anpassung an den Klimawandel.

Förderziel

Ziel ist die Schaffung geeigneter Entscheidungsgrundlagen für kommunale Bestrebungen zur Verringerung von CO2-Emissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel.

Fördergegenstände

Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Begünstigte von Mitteln zur Förderung von Informations- und Beratungsangeboten sind insbesondere Kommunen.

 
Begünstigte sind weiterhin Unternehmen bzw. Institutionen, die in den Bereichen Energieeffizienz sowie Erneuerbare Energien beraten, die Beratung hierzu koordinieren bzw. begleitende Beratungsdienstleistungen für Unternehmen anbieten.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Um zu gewährleisten, dass die kommunalen Bestrebungen zur CO2-Reduzierung sowie zur Anpassungen an den Klimawandel auf geeigneten Entscheidungsgrundlagen basieren, kann die Entwicklung und Einführung von themen- bzw. zielgruppenspezifischen Informations-, Beratungs- und Entscheidungsinstrumenten gefördert werden. Dies umfasst beispielsweise CO2- und Wertschöpfungsrechner oder die Vermittlung von Best-Practice-Beispielen.

 

Ein weiteres Beispiel sind Informationen zu den regionalen Folgen des Klimawandels und den Anpassungsoptionen sowie der Ableitung adäquater Anpassungskonzepte und Risikovorsorgemaßnahmen. Die Nutzung von Effizienztechnologien und Erneuerbaren Energien soll außerdem durch räumliche Kataster wie Wärmekataster, Solarkataster und sonstige Geokataster forciert werden. Da Fragen der Sensibilisierung, Akzeptanz und des angemessenen Nutzerverhaltens einen Erfolgsfaktor für die Umsetzung vieler Maßnahmen darstellen, können auch darauf zielende Maßnahmen gefördert werden.

Zielgruppe

Zielgruppen der Förderung der Informations- und Beratungsangebote sind öffentliche und gemeinnützige Institutionen wie Kommunen, kommunale Einrichtungen, Zweckverbände, Kammern, Verbände und Träger von gemeinnützigen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Energiegenossenschaften.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung der Förderung ist, dass die Inhalte der Beratungstools der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Auswahlverfahren

Antragsverfahren

Projektauswahlkriterien

Im Rahmen der Auswahl der zu fördernden Projekte wird stets auch die Berücksichtigung der Querschnittsziele anhand geeigneter Kriterien bewertet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.02.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Weitere Risikovorsorge bzw. Anpassung
  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte

Stand: Juli 2021