Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird der bedarfsorientierte Ausbau von Gewerbeflächen, die zu einem nachhaltigen, innovativen und integrativen Wachstum in Rheinland-Pfalz beitragen.
Förderziel
Schaffen attraktiver infrastruktureller Rahmenbedingungen für Betriebsansiedlungen und -erweiterungen in strukturschwächeren Gebieten.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Begünstigte für den Ausbau einer nachhaltigen gewerblichen Infrastruktur sind insbesondere Kommunen und kommunale Zweckverbände.
Förderfähige Gebietskulisse
Strukturschwächere Landesteile.
Die strukturschwächeren Landesteile werden in entsprechenden Förderprogrammen zur Behebung der Strukturschwäche des Landes auf Basis der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS-3-Regionen) abgegrenzt.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Um attraktive infrastrukturelle Rahmenbedingungen für Betriebsansiedlungen und -erweiterungen in strukturschwächeren Gebieten zu schaffen, unterstützt die Förderung den bedarfsorientierten Ausbau von Gewerbeflächen, die zu einem nachhaltigen, innovativen und integrativen Wachstum in Rheinland-Pfalz beitragen. Die Infrastrukturprojekte sollen vor diesem Hintergrund durch eine nachhaltige Ausrichtung gekennzeichnet sein und die ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Zielgruppe
KMU in strukturschwächeren Gebieten.
Auswahlverfahren
Die Förderprojekte werden auf Basis von Projektanträgen durch die bewilligende Stelle ausgewählt.
Projektauswahlkriterien
Beim Ausbau nachhaltiger gewerblicher Infrastrukturen werden Projekte ausgewählt, die in strukturschwächeren Gebieten umgesetzt werden und die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Auf Nachhaltigkeit ausgerichtete gewerbliche Infrastrukturprojekte könnten sich beispielsweise dadurch auszeichnen, dass ein Zuwendungsempfänger vor einer Bewilligung von Fördermitteln einen Maßnahmenplan zur Unterstützung einer nachhaltigen Energieversorgung des Gewerbegebietes zu erarbeiten hat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen muss der Zuwendungsempfänger drei Jahre nach Abschluss des Projektes nachweisen. Auch könnte vom Zuwendungsempfänger im Vorfeld einer Förderung zu prüfen sein, ob es geeignete Alternativen zur Anbindung des Gewerbegebietes im PKW- und LKW-Individualverkehr gibt. Die Ergebnisse der Prüfung bzw. die Umsetzung einzelner Maßnahmen hat der Zuwendungsempfänger drei Jahre nach Abschluss des Projektes nachzuweisen.
Zur Vermeidung einer Neuversiegelung von Flächen sind beim Ausbau der gewerblichen Infrastruktur an geeigneten Standorten Brachflächen bevorzugt zu berücksichtigen. Dies impliziert auch die Inwertsetzung von Konversionsflächen.
Im Rahmen der Auswahl der zu fördernden Projekte wird stets auch die Berücksichtigung der Querschnittsziele anhand geeigneter Kriterien bewertet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023