Städtebauförderrichtlinie - Stärkung von Thüringer Kommunen als attraktive Wirtschafts- und Sozialräume

EFRE (IWB)

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Thüringen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Förderziel

Durch die dargestellten Fördermaßnahmen werden in den Städten Impulse für langfristige Wachstums- und Stabilisierungseffekte gesetzt und ihre Lebens- und Wirtschaftsqualität erhöht. Durch die so erreichte Attraktivitätssteigerung als Wohn- und Wirtschaftsstandort können die Städte nicht nur für die ortsansässige Bevölkerung, sondern auch für die Bewohner der Umlandgemeinden ihre Aufgabe als funktionales Zentrum besser wahrnehmen. Durch die Vorhaltung bedarfsgerechter Infrastrukturen werden die negativen Folgen des demografischen Wandels partiell aufgefangen und die Städte tragen als Infrastrukturanker zur Stabilisierung ihres umgebenden Umlandes bei.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

Kommunen

Förderfähige Gebietskulisse

Thüringen konzentriert sich im Rahmen der Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung ganz bewusst auf die Programmkulisse des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ und die Zentralen Orte des Freistaats. Damit werden sowohl die Städte entlang der Städteachse Eisenach - Gera als auch die Zentralen Orte mit Ankerfunktion für den umgebenden ländlichen Raum erfasst.

Art der Unterstützung

Neben Zuschüssen ist auch die Fortführung der Anwendung alternativer Finanzinstrumente (Darlehen des Thüringer Stadtentwicklungsfonds) geplant, basierend auf den Ergebnissen der noch durchzuführenden ex-ante Bewertung gem. Artikel 37(2) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

Beschreibung

Hinweis: Der thematische Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der wirtschaftlichen und sozialen Belebung in den Fördergebieten. Bitte klären sie frühzeitig mit dem für die Förderung zuständigen Ansprechpartner in der Verwaltungsbehörde/im Fachressort, unter welchen Bedingungen Impulse für die Verbesserung von Umweltbedingungen förderfähig sind.

 

Die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung soll folgende Maßnahmen umfassen:

  • Förderung von strukturwirksamen städtebaulichen Maßnahmen zur Schaffung attraktiver Wohn-, Mobilitäts- und Wirtschaftsbedingungen insbesondere in öffentlichen Räumen sowie zur Anlage von stadtnahen Erholungsräumen. Dadurch sollen Impulse für nachhaltige Wirtschafts- und Wachstumseffekte sowie Verbesserung von Umweltbedingungen in Städten erzielt werden.
  • Förderung bedarfsorientierter Infrastrukturanpassungen zur Unterstützung der Städte bei der Überwindung negativer Folgen des demografischen Wandels. Hierzu gehören u. a. Investitionen in den Bereichen Kultur sowie in Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur auf der Grundlage von gesamtstädtischen integrierten Sozialplanungen der Kommunen.
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit in öffentlichen Infrastrukturen, um einen Beitrag zur Anpassung an den demografischen Wandel zu leisten.

Zielgruppe

Städte, die mit negativen Auswirkungen des demografischen Wandels konfrontiert sind, Senioren und Hilfsbedürftige, Mieter und Vermieter, Betreiber von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, Unternehmen der Verkehrs- und Sozialwirtschaft.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die vorgesehenen Vorhaben müssen Bestandteil eines integrierten Entwicklungskonzepts sein.

 

Die zum Wettbewerb eingereichten lokalen städtischen Strategien zur Nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung (IKS):

  • Sind aus bereits vorhandenen übergeordneten strategischen Konzepten, insb. Integrierten Stadt- und Ortsentwicklungskonzepten, Energie- und Klimaschutzkonzepten etc. abzuleiten oder schaffen erstmalig diese Konzeptebene.
  • Müssen den Bezug der Strategie zu einem funktionalen Raum (Orte, Quartiere, Stadtteile oder Städte) darstellen.
  • Müssen abgeleitet sein aus einer lokal spezifischen Problem- und Potenzialanalyse, die gem. Art. 7, Abs. 1, der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 auf wirtschaftliche, ökologische, klimatische, demografische und soziale Belange Bezug nehmen und insbesondere die thematischen Ziele „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz“ und „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ (Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) adressiert.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Fördervorhaben erfolgt durch Antragsverfahren auf Basis von Förderrichtlinien mit Kriterienkatalogen oder durch Wettbewerbsverfahren. Das Regelverfahren beinhaltet einen Wettbewerb um die besten Strategien zur Umsetzung der Belange der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Auswahl der förderberechtigten Kommunen erfolgt in der Regel über ein Wettbewerbsverfahren mit dem lokale städtische Strategien zur Nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung (IKS) bewertet und entsprechend ausgewählt werden. In die Planung und Umsetzung sind die Städte unmittelbar eingebunden. Die Auswahl der Fördergebiete liegt in der Verantwortung der Verwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten zwischengeschalteten Stelle. Die strategisch-konzeptionelle Vorbereitung der Gesamtmaßnahmen und die Bestimmung der einzelnen Vorhaben liegen in direkter kommunaler Verantwortung.

Projektauswahlkriterien

Über die IKS wird auf der Grundlage eines auf Kriterien aufbauenden Prüfkataloges entschieden:

  • Qualität und Schlüssigkeit des Aufbaus von Strategie und Schlüsselvorhaben.
  • Bezüge der Strategie und der Schlüsselvorhaben zu vorhandenen Konzepten und den drei Förderschwerpunkten.
  • Beschreibung des integrierten Ansatzes bzw. Darstellung der Synergieeffekte der abgeleiteten Vorhaben.
  • Herleiten der integrierten Lage der Maßnahmen und Vorhaben im funktionalen Raum.
  • Beitrag zur Steuerung der Attraktivität der Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur nachhaltigen sozialen Belebung der Quartiere.
  • Beitrag zur Energieeffzienzsteigerung und zum Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen.
  • Partnerstruktur (Einbeziehung strategischer Partner).

 

Die Vorhaben müssen Beiträge zu den beschriebenen Zielen erwarten lassen und damit grundsätzlich zur Steigerung der Attraktivität der Stadt als Wirtschafts- und Wohnstandort beitragen. Bei der Auswahl der Vorhaben werden auch Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit sowie zur Erhöhung der Barrierefreiheit herangezogen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Art des raumbezogenen Ansatzes

Weitere integrierte Entwicklungsansätze

Kurzbeschreibung

Integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Unter Berücksichtigung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird sich die Förderung auf die Orte mit zentralörtlichen Funktionen konzentrieren. Das Prinzip der Zentralen Orte stellt ein wichtiges Instrument der Raumordnung zur Umsetzung des Grundsatzes der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Rahmen der territorialen Entwicklung dar und beachtet den funktionsräumlichen Zusammenhang von Stadt und Umland. Den spezifischen räumlichen Strukturen des Freistaates Thüringen folgend und die jeweiligen Verflechtungsbeziehungen berücksichtigend bilden die zentralen Orte die Knotenpunkte des Versorgungsnetzes, in denen Einrichtungen der Daseinsvorsorge für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gebündelt werden. Der integrative Ansatz im Rahmen der territorialen Entwicklung in der Prioritätsachse 5 wird zusätzlich dadurch gewährleistet, dass die für die Förderung erforderlichen Stadtentwicklungskonzepte die fünf Dimensionen gemäß Art. 7 der EFRE-Verordnung (wirtschaftlich, ökologisch, klimatisch, sozial, demografisch) adressieren müssen.

Fördergebietseingrenzung

Orte mit zentralörtlichen Funktionen.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021