Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Thüringen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Beräumung und Revitalisierung von Flächen im Siedlungszusammenhang, um städtebauliche Missstände zu beseitigen.
Förderziel
Ziel ist die Beseitigung städtebaulicher Missstände, die Aufwertung von Altstandorten sowie die Vorbereitung privater und öffentlicher Investitionen. Darüber hinaus kann zusätzlichem Flächenverbrauch an nicht integrierten Standorten entgegengewirkt werden und damit ein Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressource Boden im Sinne der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie geleistet werden.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Kommunen
Förderfähige Gebietskulisse
Grundsätzlich gilt eine Konzentration auf die Programmkulisse des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ und auf Zentrale Orte. Damit werden die zentralen Orte mit wichtigen infrastrukturellen Ankerfunktionen für den sie umgebenden ländlichen Raum erfasst.
Art der Unterstützung
Die Fortführung der Anwendung alternativer Finanzinstrumente (Darlehen des Thüringer Stadtentwicklungsfonds) ist geplant und wird basierend auf den Ergebnissen der noch durchzuführenden ex-ante Bewertung ausgestaltet.
Beschreibung
Gefördert werden können beispielsweise:
- Aufwendungen für den Abriss brachgefallener ehemals gewerblich, landwirtschaftlich, zu Wohnzwecken oder anderweitig vorgenutzter Gebäude und Anlagen sowie für die Beräumung und Entsorgung von dabei anfallenden Abrissmaterialien.
- Aufwendungen für Neu-, Ausbau, Wiederherstellung und Gestaltung von Freiflächen und Wegesystemen für Folgenutzungen.
- Neu- und Ausbau von Freizeit- und Erholungsanlagen in Ortslagen.
Die Maßnahmen wirken sich nachhaltig auf die städtische Entwicklung aus, weil durch die Beseitigung zumeist unattraktiver Brachen Lebens- und Aufenthaltsqualität der Bewohner, das Wohnumfeld sowie die Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen verbessert werden. Umwelt- und Ressourcenschutz sind Standortvorteile, durch die die Städte als attraktive Wirtschafts- und Sozialräume gestärkt werden.
Zielgruppe
Investoren, Bevölkerung.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die vorgesehenen Vorhaben müssen Bestandteil eines integrierten Entwicklungskonzepts sein.
Die zum Wettbewerb eingereichten lokalen städtischen Strategien zur Nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung (IKS):
- Sind aus bereits vorhandenen übergeordneten strategischen Konzepten, insb. Integrierten Stadt- und Ortsentwicklungskonzepten, Energie- und Klimaschutzkonzepten etc. abzuleiten oder schaffen erstmalig diese Konzeptebene.
- Müssen den Bezug der Strategie zu einem funktionalen Raum (Orte, Quartiere, Stadtteile oder Städte) darstellen.
- Müssen abgeleitet sein aus einer lokal spezifischen Problem- und Potenzialanalyse, die gem. Art. 7, Abs. 1, der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 auf wirtschaftliche, ökologische, klimatische, demografische und soziale Belange Bezug nehmen und insbesondere die thematischen Ziele „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz“ und „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ [Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013] adressiert.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Fördervorhaben erfolgt durch Antragsverfahren auf Basis von Förderrichtlinien mit Kriterienkatalogen oder durch Wettbewerbsverfahren. Das Regelverfahren beinhaltet einen Wettbewerb um die besten Strategien zur Umsetzung der Belange der nachhaltigen Stadtentwicklungzu ermitteln.
Die Auswahl der förderberechtigten Kommunen erfolgt in der Regel über ein Wettbewerbsverfahren mit dem lokale städtische Strategien zur Nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung (IKS) bewertet und entsprechend ausgewählt werden. In die Planung und Umsetzung sind die Städte unmittelbar eingebunden. Die Auswahl der Fördergebiete liegt in der Verantwortung der Verwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten zwischengeschalteten Stelle. Die strategisch-konzeptionelle Vorbereitung der Gesamtmaßnahmen und die Bestimmung der einzelnen Vorhaben liegen in direkter kommunaler Verantwortung.
Projektauswahlkriterien
Über die IKS wird auf der Grundlage eines auf Kriterien aufbauenden Prüfkataloges entschieden:
- Qualität und Schlüssigkeit des Aufbaus von Strategie und Schlüsselvorhaben.
- Bezüge der Strategie und der Schlüsselvorhaben zu vorhandenen Konzepten und den drei Förderschwerpunkten.
- Beschreibung des integrierten Ansatzes bzw. Darstellung der Synergieeffekte der abgeleiteten Vorhaben.
- Herleiten der integrierten Lage der Maßnahmen und Vorhaben im funktionalen Raum.
- Beitrag zur Steuerung der Attraktivität der Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur nachhaltigen sozialen Belebung der Quartiere.
- Beitrag zur Energieeffzienzsteigerung und zum Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen.
- Partnerstruktur (Einbeziehung strategischer Partner).
Die Vorhaben müssen Beiträge zu den beschriebenen Zielen erwarten lassen und damit grundsätzlich zur Steigerung der Attraktivität der Stadt als Wirtschafts- und Wohnstandort beitragen. Bei der Auswahl der Vorhaben werden auch Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit sowie zur Erhöhung der Barrierefreiheit herangezogen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2021