Bei den Teilmaßnahmen „Projekt Schule – Jugendhilfe 2020“ und „Initiative Sekundarstufe 1 – INSEK I“ ist eine Antragstellung momentan nicht möglich

Berufsorientierung und Berufsfindung sowie Erwerb von Schlüsselkompetenzen

ESF

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme umfasst die Förderung von Schulprojekten, berufsvorbereitender Begleitung und Freiwilligenjahren für verschiedene Zielgruppen u. a. im Bereich der Umweltbildung mit dem Ziel die richtige Berufswahlentscheidung zu treffen und mit einem guten Schulabschluss eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.

Förderziel

Verbesserung der Berufsvorbereitung für junge Menschen im Übergang Schule-Beruf.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die als Träger fungieren, wie z. B. Bildungsträger und Träger der Jugendhilfe.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Um Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I besser zu befähigen, eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Berufswahlentscheidung zu treffen und mit einem guten Schulabschluss eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, fördert der ESF geeignete Schulprojekte. Damit wird das in der letzten Förderperiode erfolgreiche Programm „Initiative Oberschule“ weitergeführt und auf die Gesamtschulen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ ausgeweitet. Die Entwicklung und Durchführung von Schulprojekten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen und zur Berufsorientierung erfolgt durch die Schulen und externe Partner, z. B. der Jugendhilfe, der Wirtschaft, der Arbeitsverwaltung, des Sports, der Kultur- und Umweltbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens. Damit wird über die schulischen Aufgaben hinausgehend ein für die Schülerinnen und Schüler erlebbarer Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt hergestellt. Ausgehend von den Bedarfen der Schulen kann ein breites Maßnahmespektrum zum Erwerb von sozialen Schlüsselkompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit, Verantwortungsübernahme, Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit unterstützt werden.

 

Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung von Berufswahlkompetenz z. B. durch Maßnahmen der Berufsorientierung der Kompetenzfeststellung und des Bewerbungstrainings sowie der Ermöglichung berufsbezogener Praxiserfahrungen z. B. durch Praxistage zu. Die Schulprojekte greifen bei ihrer Umsetzung u. a. auf Methoden und Inhalte der Umwelt- und der kulturellen Bildung zurück. Die Angebote stehen allen Schülerinnen und Schülern der einbezogenen Schulen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 offen, unterstützen aber insbesondere leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Für das Erreichen der Programmziele sollen die Projekte aber auch die Potenziale der Klassenverbände einbeziehen. Besonders geeignet sind hierbei jahrgangs- und schulformübergreifende Vorhaben. Gerade durch schulformübergreifende Projekte wird die Entwicklung und Umsetzung inklusiver Angebote befördert. Die Durchführung der o. g. Schulprojekte leistet somit einen Beitrag zur Vorbereitung der inklusiven Schule in der Sekundarstufe I und trägt damit zur Herausbildung des Profils einer „Schule für alle“ bei.

 

Mit einem gesonderten Förderansatz soll spezielles Augenmerk auf Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf und schulverweigerndem Verhalten gerichtet werden, um ihnen mit alternativen schulischen Angeboten in der Regelschule einen Schulabschluss zu ermöglichen. Diese schulischen Angebote werden von Schule und Jugendhilfe konzipiert und gemeinsam durchgeführt. Sie finden in der Regel in der Sekundarstufe I statt. Nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht werden junge Menschen, die komplexe und vielfältige Probleme haben und über keinen oder einen schlechten Schulabschluss verfügen, mit integrierten berufsvorbereitenden und sozialpädagogisch begleiteten Angeboten der Jugendhilfe beim Übergang in Berufsausbildung und Beschäftigung unterstützt. Zielgruppe sind hier leistungsschwache Schulabgängerinnen und –abgänger und psychosozial gefährdete und/oder sozial benachteiligte junge Menschen. Sie sollen intensiv auf ihrem Weg von der Schule in die Ausbildung oder Beschäftigung unterstützt werden, damit auch dieser Personengruppe die Einmündung in den Arbeitsmarkt gelingt. Die Förderung erfolgt kohärent zum Bundesprogramm „Berufseinstiegsbegleitung".

 

Soweit ein junger Mensch im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung betreut wird und außerdem der Bedarf und die Voraussetzungen für eine berufspädagogische Maßnahme der Jugendhilfe vorliegen, so wird für diese Fälle verbindlich zwischen allen betreuenden sozialpädagogischen Einrichtungen und Institutionen (Jugendamt, berufspädagogisches Projekt der Jugendhilfe und Berufseinstiegsbegleitung) die Art und der Umfang der Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkräfte vereinbart. Damit wird sichergestellt, dass eine Dopplung bei der sozialpädagogischen Betreuung ausgeschlossen ist. Zur Unterstützung der Berufsorientierung und -findung von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen werden Freiwilligenjahre u. a. in den Bereichen Soziales, Kultur, Denkmalpflege, Umwelt, Jugend, Sport, Schule, politische Bildung durchgeführt.

Zielgruppe

Die Angebote stehen allen Schülerinnen und Schülern der einbezogenen Schulen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) offen, insbesondere leistungsschwache Schülerinnen und Schüler.

Auswahlverfahren

Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.

Projektauswahlkriterien

Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.

 

Wesentliche Kriterien sind:

  • Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
  • Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
  • Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Förderung von berufspädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe: 23.06.2018 - 30.06.2022 Projekt Schule-Jugendhilfe 2020: 01.03.2017 - 31.07.2021 Förderung der Jugendfreiwilligendienste: 26.05.2020 - 31.08.2022 Initiative Sekundarstufe 1 - INSEK I: 03.12.2018 - 31.07.201

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Ansprechpartner

Berufspädagogische Jugendhilfe

Schule - Jugendhilfe

Jugendfreiwilligendienst

INSEK I

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021