Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme umfasst die Förderung von Schulprojekten, berufsvorbereitender Begleitung und Freiwilligenjahren für verschiedene Zielgruppen u. a. im Bereich der Umweltbildung mit dem Ziel die richtige Berufswahlentscheidung zu treffen und mit einem guten Schulabschluss eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Förderziel
Verbesserung der Berufsvorbereitung für junge Menschen im Übergang Schule-Beruf.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die als Träger fungieren, wie z. B. Bildungsträger und Träger der Jugendhilfe.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Um Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I besser zu befähigen, eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Berufswahlentscheidung zu treffen und mit einem guten Schulabschluss eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, fördert der ESF geeignete Schulprojekte. Damit wird das in der letzten Förderperiode erfolgreiche Programm „Initiative Oberschule“ weitergeführt und auf die Gesamtschulen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ ausgeweitet. Die Entwicklung und Durchführung von Schulprojekten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen und zur Berufsorientierung erfolgt durch die Schulen und externe Partner, z. B. der Jugendhilfe, der Wirtschaft, der Arbeitsverwaltung, des Sports, der Kultur- und Umweltbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens. Damit wird über die schulischen Aufgaben hinausgehend ein für die Schülerinnen und Schüler erlebbarer Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt hergestellt. Ausgehend von den Bedarfen der Schulen kann ein breites Maßnahmespektrum zum Erwerb von sozialen Schlüsselkompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit, Verantwortungsübernahme, Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeit unterstützt werden.
Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung von Berufswahlkompetenz z. B. durch Maßnahmen der Berufsorientierung der Kompetenzfeststellung und des Bewerbungstrainings sowie der Ermöglichung berufsbezogener Praxiserfahrungen z. B. durch Praxistage zu. Die Schulprojekte greifen bei ihrer Umsetzung u. a. auf Methoden und Inhalte der Umwelt- und der kulturellen Bildung zurück. Die Angebote stehen allen Schülerinnen und Schülern der einbezogenen Schulen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 offen, unterstützen aber insbesondere leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Für das Erreichen der Programmziele sollen die Projekte aber auch die Potenziale der Klassenverbände einbeziehen. Besonders geeignet sind hierbei jahrgangs- und schulformübergreifende Vorhaben. Gerade durch schulformübergreifende Projekte wird die Entwicklung und Umsetzung inklusiver Angebote befördert. Die Durchführung der o. g. Schulprojekte leistet somit einen Beitrag zur Vorbereitung der inklusiven Schule in der Sekundarstufe I und trägt damit zur Herausbildung des Profils einer „Schule für alle“ bei.
Mit einem gesonderten Förderansatz soll spezielles Augenmerk auf Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf und schulverweigerndem Verhalten gerichtet werden, um ihnen mit alternativen schulischen Angeboten in der Regelschule einen Schulabschluss zu ermöglichen. Diese schulischen Angebote werden von Schule und Jugendhilfe konzipiert und gemeinsam durchgeführt. Sie finden in der Regel in der Sekundarstufe I statt. Nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht werden junge Menschen, die komplexe und vielfältige Probleme haben und über keinen oder einen schlechten Schulabschluss verfügen, mit integrierten berufsvorbereitenden und sozialpädagogisch begleiteten Angeboten der Jugendhilfe beim Übergang in Berufsausbildung und Beschäftigung unterstützt. Zielgruppe sind hier leistungsschwache Schulabgängerinnen und –abgänger und psychosozial gefährdete und/oder sozial benachteiligte junge Menschen. Sie sollen intensiv auf ihrem Weg von der Schule in die Ausbildung oder Beschäftigung unterstützt werden, damit auch dieser Personengruppe die Einmündung in den Arbeitsmarkt gelingt. Die Förderung erfolgt kohärent zum Bundesprogramm „Berufseinstiegsbegleitung".
Soweit ein junger Mensch im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung betreut wird und außerdem der Bedarf und die Voraussetzungen für eine berufspädagogische Maßnahme der Jugendhilfe vorliegen, so wird für diese Fälle verbindlich zwischen allen betreuenden sozialpädagogischen Einrichtungen und Institutionen (Jugendamt, berufspädagogisches Projekt der Jugendhilfe und Berufseinstiegsbegleitung) die Art und der Umfang der Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkräfte vereinbart. Damit wird sichergestellt, dass eine Dopplung bei der sozialpädagogischen Betreuung ausgeschlossen ist. Zur Unterstützung der Berufsorientierung und -findung von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen werden Freiwilligenjahre u. a. in den Bereichen Soziales, Kultur, Denkmalpflege, Umwelt, Jugend, Sport, Schule, politische Bildung durchgeführt.
Zielgruppe
Die Angebote stehen allen Schülerinnen und Schülern der einbezogenen Schulen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) offen, insbesondere leistungsschwache Schülerinnen und Schüler.
Auswahlverfahren
Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Wesentliche Kriterien sind:
- Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
- Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
- Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Förderung von berufspädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe: 23.06.2018 - 30.06.2022 Projekt Schule-Jugendhilfe 2020: 01.03.2017 - 31.07.2021 Förderung der Jugendfreiwilligendienste: 26.05.2020 - 31.08.2022 Initiative Sekundarstufe 1 - INSEK I: 03.12.2018 - 31.07.201