Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Thüringen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden bauliche und konzeptionellen Vorhaben, die zu einer nachhaltigen Verbesserung und Vernetzung von Lebensräumen, insbesondere bei Fließgewässern und Flussräumen, beitragen.
Förderziel
Die Vorhaben zielen auf eine dauerhafte, sich selbst tragende ökologische Verbesserung der Ökosysteme. Durch die Maßnahmen soll eine nachhaltige Verbesserung und Vernetzung von Lebensräumen erreicht werden. Mit der Verbesserung der Strukturvielfalt und Schaffung der Durchgängigkeit für Fische und andere Gewässerorganismen wird nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Fließgewässer geleistet, sondern auch wichtige grüne Achsen als Voraussetzung für die weitere Vernetzung mit naturschutzfachlich wertvollen Gebieten geschaffen. Dabei sollen insbesondere Synergien zu Natura 2000-Schutzzielen verfolgt werden. Durch eine hohe Strukturvielfalt im Gewässer und den angrenzenden Habitaten wird ebenfalls ein Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet, indem Hochwasserwellen dann weniger schnell und gedämpft abfließen können.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sind auch im ELER förderfähig.
Ausschließlich der EFRE wird herangezogen, wenn:
- Der Schwerpunkt eines Vorhabens in einem Gebiet mit Hochwassergefährdung liegt.
- Das Vorhaben sich schwerpunktmäßig auf Fließgewässer bezieht.
- Der Schwerpunkt des Vorhabens in einem der Stadtgebiete von Erfurt, Jena oder Gera liegt.
Nur wenn keines dieser Kriterien vorliegt, ist eine Finanzierung über den ELER möglich.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Folgende Maßnahmen sollen unterstützt werden:
1. Wasserbauliche und sonstige Maßnahmen zur Schaffung naturnaher
Gewässerstrukturen bzw. Initiierung einer naturnahen (Eigen-)Entwicklung, wie
Laufverlängerung begradigter Gewässer, Beseitigung von „hartem“
Gewässerverbau, Offenlegung verrohrter Gewässer, Schaffung
standortgerechter Ufergehölze, Anlage von Auwald, Initialmaßnahmen zur
Eigendynamischen Entwicklung (Totholz, Störsteine etc.) einschließlich
Schaffung und Vorhaltung des dafür notwendigen Entwicklungskorridors.
2. Verbesserung der Durchgängigkeit, der Gewässerstruktur und des
Wasserhaushalts insbesondere durch den Rückbau bzw. Umbau von
Querbauwerken (Wehre, Abstürze, Schwellen), Gewässerverlegungen,
Fischaufstiegsanlagen oder Fischschutzmaßnahmen.
3. Maßnahmen zur Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen
sowie sonstige konzeptionelle Vorarbeiten zur Sicherstellung einer strategischen
gesamtgewässerbezogenen Entwicklung; zur Koordination der
(Einzel-)Maßnahmen sowie zur langfristigen Sicherung der erzielten
Verbesserungen im Rahmen der Gewässerunterhaltung.
4. Verbesserung der Planungsgrundlagen für Natura 2000-Gebiete durch
Erstellung und Überarbeitung von Managementplänen einschließlich der dafür
notwendigen Grundlagenerhebung.
5. Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen (einschließlich
Managementplanung) sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen
Vielfalt mit Schwerpunkt Natura 2000 im weiteren Umfeld von Fließgewässern
und in Risikogebieten (Maßnahme "Verringerung des Hochwasserrisikos" in
Investitionspriorität (IP) 5b; Operationelles Programm (OP), S. 74).
6. Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen (einschließlich
Managementplanung) sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen
Vielfalt im Umfeld von Städten, Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen
und grünen Infrastrukturen.
Zielgruppe
Oberflächenwasserkörper lt. EG-Wasserrahmenrichtlinie, Natura 2000-Flächen und andere Gebiete mit überdurchschnittlicher Naturausstattung (einschließlich Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial) sowie Lebensräume bedrohter oder geschützter Arten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für Vorhaben sind der lokale/regionale Handlungsbedarf sowie die Eignung der Maßnahme. Wasserwirtschaftliche bzw. naturschutzfachliche Grundlagen sind die aufgestellten Maßnahmenprogramme zur EG-WRRL bzw. die Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie die fachliche Priorität der Vorhaben. Darüber hinaus werden weitere Kriterien zur Ermittlung der Priorität der Vorhaben herangezogen wie bspw. der Wertzuwachs an Biodiversität oder Synergieeffekte mit anderen naturschutzfachlichen oder wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. In den Konzepten müssen Synergien zwischen dieser Maßnahme des Hochwasserschutzes (IP 5b; OP, S. 74) und dieser Maßnahme zur Wiederherstellung naturnaher Ökosysteme mit Schwerpunkt Fließgewässer und Flussräume (IP 6d) nachgewiesen werden.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Vorhaben erfolgt bei:
- Der Naturnahen Gewässerentwicklung an den Gewässern zweiter Ordnung durch ein Antragsverfahren auf Grundlage einer Förderrichtlinie mit jährlich aufzustellendem Förderprogramm.
- Der Naturnahen Gewässerentwicklung an den Gewässern erster Ordnung durch das jährliche „Wasserbauprogramm“.
- Der Erarbeitung von Naturschutzplänen auf Basis der „Prioritätenliste Natura 2000“.
- Naturschutzprojekten durch ein Punktebewertungssystem.
Projektauswahlkriterien
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Kriterien. Dies ist insbesondere die unmittelbare Wirkung der Maßnahme auf die Verbesserung des Gewässerzustandes bzw. der Biodiversität/Wertzuwachs an Biodiversität. Als Auswahlkriterium wird auch das Vorhandensein von Synergieeffekten im Hinblick auf einen vorbeugenden Hochwasserschutz (d. h. Synergien mit der IP 5b) herangezogen. Bei der Auswahl der Vorhaben wird den Querschnittszielen Rechnung getragen. So ist bei den Struktur- und Durchgängigkeitsmaßnahmen neben den Synergien im Hinblick auf einen vorbeugenden Hochwasserschutz bei allen Vorhaben das Querschnittsziel „Nachhaltigkeit“ von besonderer Bedeutung.
Laufzeit
- Fließgewässer: 21.08.2020 - 31.21.2023
- Natur und Landschaft: 01.012.2018 - 31.12.2023