Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung: Verringerung des Hochwasserrisikos

EFRE (IWB)

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Thüringen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Die Verringerung des Hochwasserrisikos soll durch eine Kombination von Maßnahmen des Wasserrückhalts in der Fläche und technischen Hochwasserschutzmaßnahmen in den Kommunen erfolgen.

Förderziel

Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser sowie Risikovorsorge in Thüringen.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Die örtliche Konzentration soll auf bereits bekannte Gebiete (u. a. Eisenach/Hörsel, Weiße Elster, Obere Werra, untere Gera/untere Unstrut) erfolgen, da hier auch umfangreiche Vorarbeiten vorliegen, welche für eine effiziente Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Die Verringerung des Hochwasserrisikos soll durch eine Kombination von Maßnahmen des Wasserrückhalts in der Fläche, in Hochwasserpoldern und Hochwasserrückhaltebecken und technischen Hochwasserschutzmaßnahmen in den Gemeinden und Städten erfolgen. Im Zuge solcher Maßnahmen soll den Gewässern hierbei auch der notwendige Raum gegeben werden, um Maßnahmen zur strukturellen Entwicklung integrieren zu können.

 

Auf Basis vorliegender Hochwasserschutzkonzepte sollen Maßnahmen der Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume durch Deichrückbau oder Deichrückverlegung, z. T. in Verbindung mit der Wiederherstellung gewässerauetypischer Elemente unterstützt werden. Berücksichtigt werden dabei auch Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der auentypischen Lebensräume und Arten führen. Bestandteile solcher Maßnahmen sollen regelmäßig die Entwicklung von Gewässerrandstreifen zur Verzögerung des Wasserabflusses aus der Fläche und zur Minimierung von stofflichen Einträgen sein. Daneben sollen Maßnahmen zur Rückhaltung von Hochwasser in Poldern und Hochwasserrückhaltebecken sowie sonstige Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes unterstützt werden.

 

Darüber hinaus sollen auf der Grundlage der Ergebnisse der Hochwassergefahren- und -risikokarten weitere technische Konzepte, Planungen und sonstige vorbereitende Untersuchungen für Maßnahmen erstellt werden, deren Umsetzung im Programm oder nach 2020 erfolgen soll.

Zielgruppe

Hochwassergefährdete und Hochwasserrisikogebiete.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Auswahl der Vorhaben ist es, dass das Vorhaben in einem Hochwasserrisikogebiet liegt oder dieses beeinflusst oder Bestandteil des jeweiligen Hochwasserrisikomanagementplans bzw. des Landesprogramms „Hochwasserschutz“ ist oder dass das Vorhaben aus besonderen Gründen wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. In den Konzepten müssen Synergien zwischen dieser Maßnahme des Hochwasserschutzes (Investitionsprioritäten (IP) 5b) und Wiederherstellung naturnaher Ökosysteme mit Schwerpunkt Fließgewässer und Flussräume (IP 6d; OP, S. 79) nachgewiesen werden.

Auswahlverfahren

Die Identifikation der Vorhaben erfolgt zum einen für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung durch Antragsverfahren auf der Grundlage einer Förderrichtlinie mit jährlich aufzustellendem Förderprogramm und zum anderen an Gewässern erster Ordnung auf Basis des jährlichen „Wasserbauprogramm“.

Projektauswahlkriterien

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach wasserwirtschaftlichen Kriterien. Das sind insbesondere die unmittelbare regionale Wirkung der Maßnahme auf die Verringerung des Hochwasserrisikos (Senkung des Schadenspotenzials) oder die überregionale Wirkung hinsichtlich der Reduzierung von Hochwasserscheiteln im Gewässer. Als Auswahlkriterien werden weiterhin das Nutzen-Kosten-Verhältnis (Wirtschaftlichkeit der Maßnahme) sowie Synergien im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie FFH- und Vogelschutzrichtlinie (d. h. Synergien mit der Investitionspriorität 6d; OP, S. 79) bewertet. Hiervon ausgehend ist insbesondere das Querschnittsziel „Nachhaltigkeit“ ein relevantes Auswahlkriterium – sowohl im Sinne von Ressourcenschonung und Biodiversität/Ökologie als auch im Sinne eines dauerhaften, sich selbst tragenden Hochwasserschutzes.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 21.08.2020

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Alle bereits identifizierten Maßnahmen werden in Thüringen in einem Landesprogramm Hochwasserschutz zusammengeführt. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen hinzutreten, die z. B. infolge von Synergien mit anderen Zielstellungen sinnvoll und wirtschaftlich begründet umgesetzt werden. Mit europäischen Mitteln sollen hierbei solche Vorhaben unterstützt werden, die eine hohe Betroffenheit von Menschen, sonstiger Schutzgüter und Werte ausweisen.

 

Für alle Maßnahmen erfolgt mit der Erstellung der Planungen eine Abstimmung mit den Unterliegern, bei überregional wirkenden Maßnahmen auch mit der Flussgebietsgemeinschaft. Das Land Thüringen gewährleistet je nach Betroffenheit des Weiteren eine länder- und mitgliedstaatenübergreifendene Koordinierung bei der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepten. Diese Abstimmungen dienen dem Ziel, alle geeigneten und notwendigen Maßnahmen zu identifizieren und zu erörtern, um eine Verlagerung des Hochwasserproblems nach gewässerunterhalb zu verhindern. Weiterhin erfolgt eine Abstimmung mit den Naturschutzbehörden mit dem Ziel Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität integrieren zu können.

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung durch Hochwasserschutz

Stand: Juli 2021