Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Thüringen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Förderung von Investitionen in ganzheitliche Systemlösungen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen.
Förderziel
Ziel ist es, im Rahmen der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie Europa 2020 einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und Gebäuden zu leisten, indem die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien im Bereich von Infrastrukturen und Gebäuden der öffentlichen Hand in Thüringen gesteigert werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
- Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Schulträger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.
- Freistaat Thüringen.
- Dritte, sofern diese in den betroffenen Gebäuden öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung ist konzentriert auf die im Thüringer Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen festgelegten Zentralen Orte.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt über Zuschüsse, ggf. ergänzt durch den Einsatz von Darlehen.
Beschreibung
Gefördert werden können Investitionen in ganzheitliche Systemlösungen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen:
- Integrierte Nutzungen von erneuerbaren Energien (Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie, Biomasse, Faulgase etc.).
- Einsatz innovativer Energie- und Speichertechnologien.
- Einsatz von Klein- und Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Bei diesen Maßnahmen können auch die Potenziale grüner Infrastrukturen berücksichtigt werden. Das spezifische Ziel wird durch Initialberatung, fachliche Begleitung der Vorhaben und Netzwerkarbeit unterstützt.
Zielgruppe
Öffentliche Verwaltung und deren Nutzer.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur Gebäude und Infrastrukturen, die sich im Eigentum von Kommunen und deren Zusammenschlüssen, Schulträgern oder des Freistaates Thüringen bzw. von Dritten, sofern diese darin öffentliche Aufgaben wahrnehmen, befinden.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Fördervorhaben erfolgt durch Antragsverfahren auf Basis von Förderrichtlinien und durch ein kriteriengesteuertes Auswahlverfahren.
Projektauswahlkriterien
Ausgewählt werden nur Gebäude und Infrastrukturen, die ein besonders hohes Energieeinsparpotenzial aufweisen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2021