green IT in der öffentlichen Verwaltung

EFRE (IWB)

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Thüringen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Investitionen in eine leistungsfähige und energieeffiziente IT-Technik in der öffentlichen Verwaltung (green IT).

Förderziel

Ziel ist es, im Rahmen der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie Europa 2020 einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und Gebäuden zu leisten, indem die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien im Bereich von Infrastrukturen und Gebäuden der öffentlichen Hand in Thüringen gesteigert werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

  • Kommunen und deren Zusammenschlüsse.
  • Schulträger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.
  • Freistaat Thüringen.
  • Dritte, sofern diese in den betroffenen Gebäuden öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung ist konzentriert auf die im Thüringer Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen festgelegten Zentralen Orte.

Art der Unterstützung

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse, ggf. ergänzt durch den Einsatz von Darlehen.

Beschreibung

Investitionen in eine leistungsfähige und energieeffiziente IT-Technik in der öffentlichen Verwaltung (green IT), einschließlich der Umstellung auf energieeffiziente Virtualisierungstechnik, Integration von intelligenten Netzen und Verteilersystemen, baulichen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (bspw. Klimatisierung, Kühlung, Stromversorgung), energieeffiziente Arbeitsplatzsysteme und Erhöhung des Zentralisierungsgrades für IKT-Systeme werden gefördert. Bei diesen Maßnahmen können auch die Potenziale grüner Infrastrukturen berücksichtigt werden.

 

Das spezifische Ziel wird durch Initialberatung, fachliche Begleitung der Vorhaben und Netzwerkarbeit unterstützt.

Zielgruppe

Öffentliche Verwaltung und deren Nutzer.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden nur Gebäude und Infrastrukturen, die sich im Eigentum von Kommunen und deren Zusammenschlüssen, Schulträgern oder des Freistaates Thüringen bzw. von Dritten, sofern diese darin öffentliche Aufgaben wahrnehmen, befinden.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Fördervorhaben erfolgt durch Antragsverfahren auf Basis von Förderrichtlinien und durch ein kriteriengesteuertes Auswahlverfahren.

Projektauswahlkriterien

Ausgewählt werden nur Gebäude und Infrastrukturen, die ein besonders hohes Energieeinsparpotenzial aufweisen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021