Städtebauförderrichtlinie - Steigerung der Energieeffizienz

EFRE (IWB)

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Thüringen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in dafür besonders geeigneten öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen, d. h. solche mit einem besonders hohen Einsparpotenzial.

Förderziel

Ziel ist es, im Rahmen der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie Europa 2020 einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und Gebäuden zu leisten, indem die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien im Bereich von Infrastrukturen und Gebäuden der öffentlichen Hand in Thüringen gesteigert werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

  • Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Schulträger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.
  • Freistaat Thüringen.
  • Dritte, sofern diese in den betroffenen Gebäuden öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung ist konzentriert auf die im Thüringer Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen festgelegten Zentralen Orte.

Art der Unterstützung

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse, ggf. ergänzt durch den Einsatz von Darlehen.

Beschreibung

Investitionen in Energieeffizienz in dafür besonders geeignete öffentliche Gebäude und Infrastrukturen, d. h. solche mit einem besonders hohen Einsparpotenzial, z. B. durch:

  • Verbesserung der Gebäudehülle.
  • Erneuerung und Optimierung der Beheizung, Lüftungstechnik sowie Kühlung.
  • Einbau intelligenter Gebäude- und Regelungstechnik.
  • Einsatz effizienter Beleuchtungstechnik.
  • Integration energieeffizienter Technologien (bspw. green IT, Lastmanagement, intelligente Netze und Verteilsysteme).
  • Einsatz von Hocheffizienzgeräten und Pumpen.
  • Energetische Flächenoptimierung im Gebäude.

 

Bei diesen Maßnahmen können auch die Potenziale grüner Infrastrukturen berücksichtigt werden. Das spezifische Ziel wird durch Initialberatung, fachliche Begleitung der Vorhaben und Netzwerkarbeit unterstützt.

Zielgruppe

Öffentliche Verwaltung und deren Nutzer.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden nur Gebäude und Infrastrukturen, die sich im Eigentum von Kommunen und deren Zusammenschlüssen, Schulträgern oder des Freistaates Thüringen bzw. von Dritten, sofern diese darin öffentliche Aufgaben wahrnehmen, befinden.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Fördervorhaben erfolgt durch Antragsverfahren auf Basis von Förderrichtlinien und durch ein kriteriengesteuertes Auswahlverfahren.

Projektauswahlkriterien

Ausgewählt werden nur Gebäude und Infrastrukturen, die ein besonders hohes Energieeinsparpotenzial aufweisen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021