Berufliche Qualifizierung von Arbeitskräften in Betrieben, Organisationen und Vereinen

ESF

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme fördert die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Soziales, von bisher unterrepräsentierten Beschäftigtengruppen wie Geringqualifizierte, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder atypisch Beschäftigte.

Förderziel

Verbesserung erwerbsbezogener Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung bislang unzureichend genutzter Potentiale zur Fachkräftesicherung.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Betriebe, Bildungsdienstleister sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Zuwendungsempfänger der arbeitsplatzunabhängigen individuellen Qualifizierung sind natürliche Personen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Der ESF unterstützt die berufliche Qualifizierung von Arbeitskräften in Betrieben, Organisationen und Vereinen. Hier geht es insbesondere um die stärkere Einbeziehung bisher unterrepräsentierter Beschäftigtengruppen wie Geringqualifizierte, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder atypisch Beschäftigte. Besonderes Augenmerk gilt der Qualifizierung Älterer. Sie soll ihren möglichst langen Verbleib im Berufsleben unterstützen bzw. zu Berufs- oder Tätigkeitswechseln befähigen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung von Beschäftigten in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Soziales.

 

Darüber hinaus soll bei der Qualifizierung von Frauen auch ihre berufliche Entwicklung hin zur Übernahme von Führungspositionen im Fokus stehen. Ein weiteres Anliegen ist die Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen in Vereinen zur besseren Erreichung des Vereinszwecks. In Abgrenzung zur Bundesförderung zielt die Förderung auf die Erhöhung der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsteilhabe, ansetzend an den individuellen Bedarfen von Beschäftigten und Unternehmen und nicht auf die Vermeidung bzw. Beendigung von Arbeitslosigkeit ab. Fort- und Weiterbildung wird auch in Form individueller und arbeitsplatzunabhängiger Qualifizierung durch Bildungsschecks gefördert. Damit werden Arbeitskräften Veränderungs- und Aufstiegsoptionen eröffnet.

 

Zur Verbesserung der Teilhabeperspektiven von funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten und zur Erschließung des Beschäftigungspotentials dieser Zielgruppe werden Maßnahmen zur Vermittlung von Lese- und Rechtschreibkompetenz sowie von weiteren Inhalten der Grundbildung gefördert. Hier können auch Flüchtlinge einbezogen werden.

Zielgruppe

Mitarbeiter der Betriebe und Organisationen, insbesondere Ältere, Frauen, Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund und atypisch Beschäftigte.

Auswahlverfahren

Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter.

Projektauswahlkriterien

Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.

 

Wesentliche Kriterien sind:

  • Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
  • Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
  • Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2013

Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen: 01.08.2019 - 31.12.2021 Weiterbildungsrichtlinie 2020: 30.03.2017 - 30.06.2022

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Ansprechpartner

Grundbildung

Weiterbildung

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021