Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme fördert die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Soziales, von bisher unterrepräsentierten Beschäftigtengruppen wie Geringqualifizierte, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder atypisch Beschäftigte.
Förderziel
Verbesserung erwerbsbezogener Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung bislang unzureichend genutzter Potentiale zur Fachkräftesicherung.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Betriebe, Bildungsdienstleister sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Zuwendungsempfänger der arbeitsplatzunabhängigen individuellen Qualifizierung sind natürliche Personen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Der ESF unterstützt die berufliche Qualifizierung von Arbeitskräften in Betrieben, Organisationen und Vereinen. Hier geht es insbesondere um die stärkere Einbeziehung bisher unterrepräsentierter Beschäftigtengruppen wie Geringqualifizierte, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder atypisch Beschäftigte. Besonderes Augenmerk gilt der Qualifizierung Älterer. Sie soll ihren möglichst langen Verbleib im Berufsleben unterstützen bzw. zu Berufs- oder Tätigkeitswechseln befähigen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung von Beschäftigten in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Soziales.
Darüber hinaus soll bei der Qualifizierung von Frauen auch ihre berufliche Entwicklung hin zur Übernahme von Führungspositionen im Fokus stehen. Ein weiteres Anliegen ist die Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen in Vereinen zur besseren Erreichung des Vereinszwecks. In Abgrenzung zur Bundesförderung zielt die Förderung auf die Erhöhung der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsteilhabe, ansetzend an den individuellen Bedarfen von Beschäftigten und Unternehmen und nicht auf die Vermeidung bzw. Beendigung von Arbeitslosigkeit ab. Fort- und Weiterbildung wird auch in Form individueller und arbeitsplatzunabhängiger Qualifizierung durch Bildungsschecks gefördert. Damit werden Arbeitskräften Veränderungs- und Aufstiegsoptionen eröffnet.
Zur Verbesserung der Teilhabeperspektiven von funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten und zur Erschließung des Beschäftigungspotentials dieser Zielgruppe werden Maßnahmen zur Vermittlung von Lese- und Rechtschreibkompetenz sowie von weiteren Inhalten der Grundbildung gefördert. Hier können auch Flüchtlinge einbezogen werden.
Zielgruppe
Mitarbeiter der Betriebe und Organisationen, insbesondere Ältere, Frauen, Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund und atypisch Beschäftigte.
Auswahlverfahren
Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Wesentliche Kriterien sind:
- Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
- Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
- Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2013
Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen: 01.08.2019 - 31.12.2021 Weiterbildungsrichtlinie 2020: 30.03.2017 - 30.06.2022