Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Beratung, Sensibilisierung und Qualifizierung zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Personalentwicklung durch Anpassung an den demographischen Wandel sowie ökologische und soziale betriebliche Maßnahmen.
Förderziel
Steigerung der Kompetenzen von Unternehmen zur Fachkräftesicherung und Verbesserung der betrieblichen Arbeitsorganisation.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, Unternehmen einschließlich Einzel- und Kleinstunternehmer sowie Freiberufler und Kultureinrichtungen, bei der Sozialpartnerförderung Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie geeignete Organisationsträger, z. B. Bildungsträger.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Regionale, sektorale und betriebliche Akteure sollen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Personalentwicklung beraten werden, um Fachkräftepotenziale besser nutzen und erschließen zu können. Regionale Beratungseinheiten beraten zur Fachkräftesicherung in Betrieben, insbesondere in KMU, unterstützen regionale und branchenbezogene Initiativen in diesem Bereich, übernehmen Serviceleistungen z. B. zur Mobilisierung von Fachkräftepotenzialen, zur Erhöhung der Energieeffizienz oder bei internationalen Aktivitäten und stellen für alle Akteure aufbereitete Informationen zur Ausbildungs-, Arbeitsmarkt- und Fachkräftesituation zur Verfügung.
Die Kompetenzen der Verantwortlichen in den Betrieben im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen durch Beratung und Schulung von Unternehmen zur Planung und Organisation von familienbedingten Auszeiten sowie zu arbeitsorganisatorischen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familienaufgaben und Privatleben erhöht werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist auch die Beratung von erwerbstätigen und werdenden Eltern sowie von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben zur Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsaufgaben sowie zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Betreuungsphasen. Darüber hinaus geht es um die Sensibilisierung von Unternehmen hinsichtlich einer demografiefesten Organisationsentwicklung, insbesondere durch Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur innerbetrieblichen Gestaltung von altersgerechten Arbeitsbedingungen.
Für ältere Beschäftigte, die in Berufen arbeiten, in denen eine Tätigkeit bis zum Renteneintritt aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt, sollen Beratung und vorbereitendes Coaching für einen Berufs- oder Tätigkeitswechsel gefördert werden. Gefördert werden sollen auch gemeinsame Projekte der Sozialpartner in Branchen/Unternehmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation im Sinne „Guter Arbeit“, darunter altersgerechter und gesunder Arbeitsbedingungen und zur Einrichtung ökologischer betrieblicher Maßnahmen, sowie Unterstützung bei Strukturveränderungen im Ergebnis des technologischen Wandels.
Unterstützt werden auch internationale Aktivitäten. Für in der Kreativwirtschaft Tätige innerhalb des Clusters IKT, Medien und Kreativwirtschaft sowie in der Kultur Tätige sollen individuell zugeschnittene Qualifizierung und Beratung in den für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung wichtigen Bereichen gefördert werden. Darüber hinaus sollen Kooperation und Vernetzung in der Branche sowie die Entwicklung neuer Geschäftsfelder unterstützt werden.
Zielgruppe
Unternehmen (insb. KMU), Arbeitnehmer und Sozialpartner.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Wesentliche Kriterien sind:
- Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
- Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
- Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).
Laufzeit
Start der Maßnahme: 02.06.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2021