Beratung zu Fachkräftesicherung betrieblicher Arbeitsorganisation

ESF

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Beratung, Sensibilisierung und Qualifizierung zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Personalentwicklung durch Anpassung an den demographischen Wandel sowie ökologische und soziale betriebliche Maßnahmen.

Förderziel

Steigerung der Kompetenzen von Unternehmen zur Fachkräftesicherung und Verbesserung der betrieblichen Arbeitsorganisation.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, Unternehmen einschließlich Einzel- und Kleinstunternehmer sowie Freiberufler und Kultureinrichtungen, bei der Sozialpartnerförderung Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie geeignete Organisationsträger, z. B. Bildungsträger.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Regionale, sektorale und betriebliche Akteure sollen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Personalentwicklung beraten werden, um Fachkräftepotenziale besser nutzen und erschließen zu können. Regionale Beratungseinheiten beraten zur Fachkräftesicherung in Betrieben, insbesondere in KMU, unterstützen regionale und branchenbezogene Initiativen in diesem Bereich, übernehmen Serviceleistungen z. B. zur Mobilisierung von Fachkräftepotenzialen, zur Erhöhung der Energieeffizienz oder bei internationalen Aktivitäten und stellen für alle Akteure aufbereitete Informationen zur Ausbildungs-, Arbeitsmarkt- und Fachkräftesituation zur Verfügung.

 

Die Kompetenzen der Verantwortlichen in den Betrieben im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen durch Beratung und Schulung von Unternehmen zur Planung und Organisation von familienbedingten Auszeiten sowie zu arbeitsorganisatorischen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familienaufgaben und Privatleben erhöht werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist auch die Beratung von erwerbstätigen und werdenden Eltern sowie von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben zur Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsaufgaben sowie zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Betreuungsphasen. Darüber hinaus geht es um die Sensibilisierung von Unternehmen hinsichtlich einer demografiefesten Organisationsentwicklung, insbesondere durch Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur innerbetrieblichen Gestaltung von altersgerechten Arbeitsbedingungen.

 

Für ältere Beschäftigte, die in Berufen arbeiten, in denen eine Tätigkeit bis zum Renteneintritt aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt, sollen Beratung und vorbereitendes Coaching für einen Berufs- oder Tätigkeitswechsel gefördert werden. Gefördert werden sollen auch gemeinsame Projekte der Sozialpartner in Branchen/Unternehmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation im Sinne „Guter Arbeit“, darunter altersgerechter und gesunder Arbeitsbedingungen und zur Einrichtung ökologischer betrieblicher Maßnahmen, sowie Unterstützung bei Strukturveränderungen im Ergebnis des technologischen Wandels.

 

Unterstützt werden auch internationale Aktivitäten. Für in der Kreativwirtschaft Tätige innerhalb des Clusters IKT, Medien und Kreativwirtschaft sowie in der Kultur Tätige sollen individuell zugeschnittene Qualifizierung und Beratung in den für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung wichtigen Bereichen gefördert werden. Darüber hinaus sollen Kooperation und Vernetzung in der Branche sowie die Entwicklung neuer Geschäftsfelder unterstützt werden.

Zielgruppe

Unternehmen (insb. KMU), Arbeitnehmer und Sozialpartner.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.

Projektauswahlkriterien

Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.

 

Wesentliche Kriterien sind:

  • Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
  • Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
  • Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Laufzeit

Start der Maßnahme: 02.06.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021