Beschreibung
In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.
Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):
1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).
2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).
3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).
4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
Strategien verwirklicht werden sollen.
Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.
5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
ELER als federführender Fonds agieren).
6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
– wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).
Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.
Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.
Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.
CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.