Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzniveaus mit investivem Charakter.
Förderziel
Schutz der Bevölkerung vor Schäden durch Hochwasser und Vernässung.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kommunen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Zur Minimierung der Risiken für die von Hochwasser betroffenen Gebiete sind Zuschüsse zu Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (z. B. Deichsanierungen, technische Anlagen, Verbesserung des Wasserrückhalts) und der Hochwasservorsorge vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem die projektbezogenen Kosten für Fachpersonal gefördert, das die Umsetzung der investiven Vorhaben begleitet und evaluiert. Die Vorhaben sind Bestandteil der Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt, welche in Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 angepasst und fortgeschrieben wird.
Bisher gab es im Land keine Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des kommunalen Hochwasserschutzes. Die Maßnahme setzt an dieser Förderlücke an und unterstützt dringende Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzniveaus mit investivem Charakter, die durch die Kommunen bisher auf Grund der fehlenden finanziellen Mittel zurückgestellt werden mussten und welche nicht im Widerspruch zu Maßnahmen des Landes stehen. Neben dem Land sollen deshalb auch die Kommunen von den investiven Maßnahmen profitieren, um ihren Hochwasserschutz und ihre Hochwasservorsorge in Einklang mit den Landeszielen zu verbessern. Dabei wird sichergestellt, dass Einzelmaßnahmen, die nicht zu den Zielen und Prioritäten eines Konzepts oder Plans beitragen, nicht gefördert werden.
Schwerpunkte der Förderung sind investive Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, insbesondere Hochwasserschutzvorrichtungen, der Deichbau, die Errichtung von Flutungspoldern sowie der Bau von Hochwasserrückhaltebecken. Von besonderer Bedeutung ist neben den technischen Maßnahmen der Wasserrückhalt in der Fläche. Hierzu zählen Deichrückverlegungsmaßnahmen und Auenreaktivierung einschließlich eines mit den Belangen des Naturschutzes abzustimmendes Vorlandmanagement.
Ökosystembasierte Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Gewässermorphologie fallen in den Bereich der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und werden dort im Rahmen des Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) gefördert, auch wenn positive Effekte für den Hochwasserschutz entstehen.
Zielgruppe
Das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kommunen sowie die Bevölkerung in den von Hochwasser gefährdeten Städten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die zu fördernden Projekte müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans oder eines Stadt- bzw. Territorialentwicklungskonzeptes sein und dürfen nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt stehen.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens sowie auf Grundlage der Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. der Hochwasserschutzkonzeption des Landes vorgenommen.
Die Auswahl erfolgt konkret wie folgt:
- Projekte des Landes: Die Projektauswahl erfolgt auf der Grundlage der im Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt festgelegten Prioritäten. Die Vorhaben werden in einem jährlichen Maßnahmenplan des Mittelverwenders aufgenommen, der durch das Fachreferat bestätigt wird.
- Kommunale Projekte: Die Antragsstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die zu fördernden Projekte müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans oder eines Stadt- bzw. Territorialentwicklungskonzeptes sein und dürfen nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Die fachliche Priorisierung von Maßnahmen erfolgt landesweit nach einem einheitlichen Verfahren.
Projektauswahlkriterien
Grundsätzlich wird innovativen und ökosystembasierten Ansätzen und Lösungen bei den Investitionen der Vorzug gegeben. Priorisierungskriterien sind das Schadenspotenzial, die geschützten Einwohner, das Kosten-Nutzen-Verhältnis, die wasserwirtschaftlichen Effekte und die Umsetzbarkeit.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 08.12.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Länderübergreifend erfolgt die Koordinierung von Hochwasserschutzplanungen und -maßnahmen, u. a. in der Arbeitsgruppe „Hochwasserschutz“ der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE).
Darüber hinaus erfolgt in der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe eine länderübergreifende Abstimmung der Maßnahmen des nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Die im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer - Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen - sowie der Bund haben die Flussgebietsgemeinschaft Elbe gegründet. Damit soll eine methodisch und inhaltlich abgestimmte Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe gewährleistet werden. Ergänzend zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe koordiniert und umgesetzt.
Die Beseitigung der Schäden aus dem Hochwasser im Juni 2013 erfolgt mit Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds. Es erfolgen bei der Förderung von Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge Abstimmungen auf Maßnahmenebene zum Ausschluss von Doppelförderung insbesondere mit ELER-Mitteln.