Verbesserung von Hochwasserschutz und -vorsorge

EFRE (IWB)

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).

Kurzbeschreibung

Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzniveaus mit investivem Charakter.

Förderziel

Schutz der Bevölkerung vor Schäden durch Hochwasser und Vernässung.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kommunen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Zur Minimierung der Risiken für die von Hochwasser betroffenen Gebiete sind Zuschüsse zu Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (z. B. Deichsanierungen, technische Anlagen, Verbesserung des Wasserrückhalts) und der Hochwasservorsorge vorgesehen. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem die projektbezogenen Kosten für Fachpersonal gefördert, das die Umsetzung der investiven Vorhaben begleitet und evaluiert. Die Vorhaben sind Bestandteil der Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt, welche in Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 angepasst und fortgeschrieben wird.

 

Bisher gab es im Land keine Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des kommunalen Hochwasserschutzes. Die Maßnahme setzt an dieser Förderlücke an und unterstützt dringende Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzniveaus mit investivem Charakter, die durch die Kommunen bisher auf Grund der fehlenden finanziellen Mittel zurückgestellt werden mussten und welche nicht im Widerspruch zu Maßnahmen des Landes stehen. Neben dem Land sollen deshalb auch die Kommunen von den investiven Maßnahmen profitieren, um ihren Hochwasserschutz und ihre Hochwasservorsorge in Einklang mit den Landeszielen zu verbessern. Dabei wird sichergestellt, dass Einzelmaßnahmen, die nicht zu den Zielen und Prioritäten eines Konzepts oder Plans beitragen, nicht gefördert werden.

 

Schwerpunkte der Förderung sind investive Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, insbesondere Hochwasserschutzvorrichtungen, der Deichbau, die Errichtung von Flutungspoldern sowie der Bau von Hochwasserrückhaltebecken. Von besonderer Bedeutung ist neben den technischen Maßnahmen der Wasserrückhalt in der Fläche. Hierzu zählen Deichrückverlegungsmaßnahmen und Auenreaktivierung einschließlich eines mit den Belangen des Naturschutzes abzustimmendes Vorlandmanagement.

 

Ökosystembasierte Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Gewässermorphologie fallen in den Bereich der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und werden dort im Rahmen des Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) gefördert, auch wenn positive Effekte für den Hochwasserschutz entstehen.

Zielgruppe

Das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kommunen sowie die Bevölkerung in den von Hochwasser gefährdeten Städten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die zu fördernden Projekte müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans oder eines Stadt- bzw. Territorialentwicklungskonzeptes sein und dürfen nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt stehen.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens sowie auf Grundlage der Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. der Hochwasserschutzkonzeption des Landes vorgenommen.

 

Die Auswahl erfolgt konkret wie folgt:

  • Projekte des Landes: Die Projektauswahl erfolgt auf der Grundlage der im Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt festgelegten Prioritäten. Die Vorhaben werden in einem jährlichen Maßnahmenplan des Mittelverwenders aufgenommen, der durch das Fachreferat bestätigt wird.
  • Kommunale Projekte: Die Antragsstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die zu fördernden Projekte müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans oder eines Stadt- bzw. Territorialentwicklungskonzeptes sein und dürfen nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Die fachliche Priorisierung von Maßnahmen erfolgt landesweit nach einem einheitlichen Verfahren.

Projektauswahlkriterien

Grundsätzlich wird innovativen und ökosystembasierten Ansätzen und Lösungen bei den Investitionen der Vorzug gegeben. Priorisierungskriterien sind das Schadenspotenzial, die geschützten Einwohner, das Kosten-Nutzen-Verhältnis, die wasserwirtschaftlichen Effekte und die Umsetzbarkeit.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 08.12.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Länderübergreifend erfolgt die Koordinierung von Hochwasserschutzplanungen und -maßnahmen, u. a. in der Arbeitsgruppe „Hochwasserschutz“ der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE).

 

Darüber hinaus erfolgt in der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe eine länderübergreifende Abstimmung der Maßnahmen des nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Die im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer - Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen - sowie der Bund haben die Flussgebietsgemeinschaft Elbe gegründet. Damit soll eine methodisch und inhaltlich abgestimmte Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe gewährleistet werden. Ergänzend zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe koordiniert und umgesetzt.

 

Die Beseitigung der Schäden aus dem Hochwasser im Juni 2013 erfolgt mit Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds. Es erfolgen bei der Förderung von Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge Abstimmungen auf Maßnahmenebene zum Ausschluss von Doppelförderung insbesondere mit ELER-Mitteln.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung durch Hochwasserschutz

Stand: Juli 2021