Vorauswahlverfahren ist seit 2016 abgelaufen. Eine Neuaufnahme weiterer Städte/Gemeinden ist nicht möglich.

Stärkung der Attraktivität der Städte durch bauliche und funktionale Anpassung der Infrastruktur in erhaltenswertem städtischen Raum

EFRE (IWB)

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).

Kurzbeschreibung

Das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, wird durch die Minderung von Funktionsdefiziten in städtischen Bereichen und die Sicherung, Erschließung und Wiederherrichtung von städtischen Brach- und Konversionsflächen unterstützt.

Förderziel

Die Aufwertungsmaßnahmen tragen zur Sicherung der Daseinsgrundfunktionen (z. B. arbeiten, wohnen, sich versorgen) bei und ermöglichen funktionsfähige Interaktionen und damit lebendige Innenstädte. Im Sinne eines ressourcenschonenden Umgangs wirkt die Belebung der Innenstädte der flächenhaften Zersiedlung und damit dem Flächenverbrauch entgegen. Die Beachtung spezifischer Bedürfnisse von Bürger/-innen und Besucher/-innen (z. B. nach Alter, Geschlecht, Barrierefreiheit) sollen die Qualität der Maßnahmen steigern.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Städte und Gemeinden.

Förderfähige Gebietskulisse

Städte und deren direktes Umland (funktionale Verflechtung).

 

Umweltbasierte Lösungen wie z. B. die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen oder die Aufwertung des Landschaftsbildes können auch im weiteren Umland der Städte gefördert werden.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden sowohl Maßnahmen zur Förderung der Ressourceneffizienz als auch umweltbezogene Maßnahmen unterstützt. Eine umweltgerechte und ressourcenschonende Entwicklung geht dabei mit einer Aufwertung und Erhaltung unverwechselbarer Stadträume, der Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie der regionalen Baukultur einher.

 

Um die bestehenden Funktionsdefizite unter Beachtung der regionalen Identität der Städte sowie integrierter Ansätze der Stadtentwicklungskonzepte (iSEK’s) zu beheben und die Attraktivität der Städte und ihrer Verflechtungsbereiche zu erhöhen, werden mit der Förderung bauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt. Dazu gehört bspw. die Revitalisierung, Bewahrung und Nachnutzung städtischer Ensembles und Gebäude durch Sanierung und die Wiederherstellung historischer Stadt- und Landschaftsbilder und Kulturlandschaftselemente. Unterstützt werden auch Anpassungsmaßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes, zur Sicherung und Verbesserung des Erholungswertes öffentlicher städtischer Räume durch Ertüchtigung und Erweiterung der grünen Infrastruktur und der Grünvernetzung, sowie verkehrsberuhigende und lärmmindernde Maßnahmen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Ausschluss: Bei allen Maßnahmen ist der Neu- bzw. Erweiterungsbau von Gebäuden von der Förderung ausgeschlossen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Im Vorauswahlverfahren wird die mögliche Teilnahme von Städten in Sachsen-Anhalt auf maximal 42 Städte = Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums sowie ausgewählte Grundzentren beschränkt. In einer zweiten Stufe (Selektionsverfahren) erfolgt die Selektion einzelner Projekte aus einem Pool gleichartiger Projekte durch Heranziehen zusätzlicher Auswahlkriterien im Hinblick auf die Ziele des Operationellen Programms mit Hilfe eines Punktesystems.

Projektauswahlkriterien

Kriterien für die Bewertung der Anträge sind insbesondere der Beitrag des Projektes zur Belebung von Stadtteilen, zur Steigerung der Potentiale für Wachstum und Beschäftigung, sowie die Wirksamkeit des Projektes im Hinblick auf Synergien zu anderen Vorhaben im Rahmen der Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten.

Laufzeit

Eine Neuaufnahme weiterer Städte/Gemeinden ist nicht möglich.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021