Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).
Kurzbeschreibung
Das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, wird durch die Minderung von Funktionsdefiziten in städtischen Bereichen und die Sicherung, Erschließung und Wiederherrichtung von städtischen Brach- und Konversionsflächen unterstützt.
Förderziel
Die Aufwertungsmaßnahmen tragen zur Sicherung der Daseinsgrundfunktionen (z. B. arbeiten, wohnen, sich versorgen) bei und ermöglichen funktionsfähige Interaktionen und damit lebendige Innenstädte. Im Sinne eines ressourcenschonenden Umgangs wirkt die Belebung der Innenstädte der flächenhaften Zersiedlung und damit dem Flächenverbrauch entgegen. Die Beachtung spezifischer Bedürfnisse von Bürger/-innen und Besucher/-innen (z. B. nach Alter, Geschlecht, Barrierefreiheit) sollen die Qualität der Maßnahmen steigern.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Städte und Gemeinden.
Förderfähige Gebietskulisse
Städte und deren direktes Umland (funktionale Verflechtung).
Umweltbasierte Lösungen wie z. B. die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen oder die Aufwertung des Landschaftsbildes können auch im weiteren Umland der Städte gefördert werden.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden sowohl Maßnahmen zur Förderung der Ressourceneffizienz als auch umweltbezogene Maßnahmen unterstützt. Eine umweltgerechte und ressourcenschonende Entwicklung geht dabei mit einer Aufwertung und Erhaltung unverwechselbarer Stadträume, der Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie der regionalen Baukultur einher.
Um die bestehenden Funktionsdefizite unter Beachtung der regionalen Identität der Städte sowie integrierter Ansätze der Stadtentwicklungskonzepte (iSEK’s) zu beheben und die Attraktivität der Städte und ihrer Verflechtungsbereiche zu erhöhen, werden mit der Förderung bauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt. Dazu gehört bspw. die Revitalisierung, Bewahrung und Nachnutzung städtischer Ensembles und Gebäude durch Sanierung und die Wiederherstellung historischer Stadt- und Landschaftsbilder und Kulturlandschaftselemente. Unterstützt werden auch Anpassungsmaßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes, zur Sicherung und Verbesserung des Erholungswertes öffentlicher städtischer Räume durch Ertüchtigung und Erweiterung der grünen Infrastruktur und der Grünvernetzung, sowie verkehrsberuhigende und lärmmindernde Maßnahmen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Ausschluss: Bei allen Maßnahmen ist der Neu- bzw. Erweiterungsbau von Gebäuden von der Förderung ausgeschlossen.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Im Vorauswahlverfahren wird die mögliche Teilnahme von Städten in Sachsen-Anhalt auf maximal 42 Städte = Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums sowie ausgewählte Grundzentren beschränkt. In einer zweiten Stufe (Selektionsverfahren) erfolgt die Selektion einzelner Projekte aus einem Pool gleichartiger Projekte durch Heranziehen zusätzlicher Auswahlkriterien im Hinblick auf die Ziele des Operationellen Programms mit Hilfe eines Punktesystems.
Projektauswahlkriterien
Kriterien für die Bewertung der Anträge sind insbesondere der Beitrag des Projektes zur Belebung von Stadtteilen, zur Steigerung der Potentiale für Wachstum und Beschäftigung, sowie die Wirksamkeit des Projektes im Hinblick auf Synergien zu anderen Vorhaben im Rahmen der Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten.
Laufzeit
Eine Neuaufnahme weiterer Städte/Gemeinden ist nicht möglich.