Eine Antragstellung ist im Bereich "Grün Mobil" und " Energie" nicht mehr möglich.

Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträger: Elektromobilität

EFRE (IWB)

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen, die einen signifikanten und nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen und Belastungen leisten.

Förderziel

Reduzierung von verkehrsbedingten Emissionen und Belastungen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Produktentwicklung, Markteinführung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind das Land, FuE-Einrichtungen des Landes, Kommunen bzw. kommunale Zusammenschlüsse, Landkreise sowie öffentliche und private Unternehmen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Folgende Förderungen sind geplant:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit Schwerpunkt im städtischen bzw. Stadt-Umland-Bereich – Verbesserung der Straßenbahninfrastruktur, Anschaffung von bzw. Umrüstung auf energiesparende Fahrzeuge inkl. der notwendigen Ladeinfrastruktur, Einrichtung einer umweltverträglichen Verkehrsführung.
  • Ausbau des Radwegenetzes (komplementäre Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV; Umsetzung erfolgt schwerpunktmäßig im städtischen Raum, inkl. Stadt-Umland).
  • Entwicklung, Bau und Einsatz einer Elbe-Container-Barge.
  • Forschung, Einführung und Nutzung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) – Forschung und (Weiter-)Entwicklung sowie Einführung und Nutzung von Anwendungen, Diensten und Systemen im Zusammenhang mit IVS im Straßenverkehr und ÖPNV einschließlich notwendiger verkehrstechnischer und innovativer Infrastrukturmaßnahmen, Erarbeitung von Studien und Untersuchungen für den Einsatz und die Weiterentwicklung von IVS.

 

Es werden nur die Investitionsmehrausgaben für den Kauf, das Leasing oder die Miete von Elektrofahrzeugen/-bussen bzw. Bussen mit alternativer Antriebstechnik, die Umrüstung konventioneller Standardlinienbusse sowie die Ausgaben für den Kauf, das Leasing oder die Miete der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und deren Anschluss an das Stromnetz unterstützt.

Zielgruppe

Die Maßnahmen adressieren einen komplexen Kreis von Personen und Institutionen in Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand sowie Nutzer/-innen umweltfreundlicher Verkehre.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Alle Maßnahmen sind in eine einheitliche Strategie zur Senkung des CO2-Ausstoßes (Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt) eingebettet. Es erfolgt jeweils ein projektbezogener Nachweis der CO2-Einsparung, welcher im Zuge der Antragstellung auf Fördermittel und im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen ist. Als Ergebnis soll die konkrete CO2-Einsparung, die sich durch die Umsetzung der Maßnahme ergibt, ausgewiesen werden.

 

Die geplanten Maßnahmen im Bereich der Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 erfüllen.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antrags- bzw. Auswahlverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens vorgenommen.

Projektauswahlkriterien

Bei den Maßnahmen wird als Pflichtkriterium die CO2-Reduzierung festgelegt (Ausschlusskriterium). Die Projektauswahl erfolgt je Teilmaßnahme auf der Grundlage von Qualitätskriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen. Über eine Quantifizierung jedes Qualitätskriteriums wird die Projektauswahl (Bewertung der Projekte und Ermittlung einer Rangfolge) gesteuert. Das Qualitätskriterium mit der höchsten Gewichtung ist die „CO2-Reduzierung pro eingesetzten Euro EFRE-Mittel“.

 

Je nach Teilmaßnahme werden weitere Kriterien zur Projektauswahl herangezogen, z. B.:

  • Beitrag zur Verbesserung der Multimodalität von Verkehrssystemen.
  • Kosteneffizienz.
  • Technische und bedarfsbezogene Qualität.
  • Innovation (Innovationsfähigkeit, Erleichterung des Technologietransfers).
  • Berücksichtigung der Belange behinderter und alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung.
  • Herstellung eines Lückenschlusses zwischen schon vorhandener Infrastruktur.
  • Beschleunigung des ÖPNV (vgl. Richtlinie VV EntflechtG/Verkehr, Nr. 2.14).
  • Beitrag zur Verbesserung der Qualität und nachhaltigen Entwicklung des Verkehrssystems.

Laufzeit

  • Sachsen-Anhalt Grün Mobil: 16.11.2015 - 31.12.2017
  • Sachsen-Anhalt Energie: 24.08.2016 - 30.06.2021
  • Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für ÖPNV: 01.06.2017 - 31.12.2023

Sonstiges

Von der Förderung ausgeschlossen sind Instandhaltungsmaßnahmen und der Straßenbau.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Ansprechpartner

Grün Mobil

Energie

Fahrzeuge mit alternativen Antrieben für ÖPNV

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Verkehrsvermeidung
  • Verkehrsverlagerung

Stand: Juli 2021