Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen, die einen signifikanten und nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen und Belastungen leisten.
Förderziel
Reduzierung von verkehrsbedingten Emissionen und Belastungen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Produktentwicklung, Markteinführung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind das Land, FuE-Einrichtungen des Landes, Kommunen bzw. kommunale Zusammenschlüsse, Landkreise sowie öffentliche und private Unternehmen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Folgende Förderungen sind geplant:
- Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit Schwerpunkt im städtischen bzw. Stadt-Umland-Bereich – Verbesserung der Straßenbahninfrastruktur, Anschaffung von bzw. Umrüstung auf energiesparende Fahrzeuge inkl. der notwendigen Ladeinfrastruktur, Einrichtung einer umweltverträglichen Verkehrsführung.
- Ausbau des Radwegenetzes (komplementäre Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV; Umsetzung erfolgt schwerpunktmäßig im städtischen Raum, inkl. Stadt-Umland).
- Entwicklung, Bau und Einsatz einer Elbe-Container-Barge.
- Forschung, Einführung und Nutzung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) – Forschung und (Weiter-)Entwicklung sowie Einführung und Nutzung von Anwendungen, Diensten und Systemen im Zusammenhang mit IVS im Straßenverkehr und ÖPNV einschließlich notwendiger verkehrstechnischer und innovativer Infrastrukturmaßnahmen, Erarbeitung von Studien und Untersuchungen für den Einsatz und die Weiterentwicklung von IVS.
Es werden nur die Investitionsmehrausgaben für den Kauf, das Leasing oder die Miete von Elektrofahrzeugen/-bussen bzw. Bussen mit alternativer Antriebstechnik, die Umrüstung konventioneller Standardlinienbusse sowie die Ausgaben für den Kauf, das Leasing oder die Miete der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und deren Anschluss an das Stromnetz unterstützt.
Zielgruppe
Die Maßnahmen adressieren einen komplexen Kreis von Personen und Institutionen in Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand sowie Nutzer/-innen umweltfreundlicher Verkehre.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Alle Maßnahmen sind in eine einheitliche Strategie zur Senkung des CO2-Ausstoßes (Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt) eingebettet. Es erfolgt jeweils ein projektbezogener Nachweis der CO2-Einsparung, welcher im Zuge der Antragstellung auf Fördermittel und im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen ist. Als Ergebnis soll die konkrete CO2-Einsparung, die sich durch die Umsetzung der Maßnahme ergibt, ausgewiesen werden.
Die geplanten Maßnahmen im Bereich der Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 erfüllen.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antrags- bzw. Auswahlverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens vorgenommen.
Projektauswahlkriterien
Bei den Maßnahmen wird als Pflichtkriterium die CO2-Reduzierung festgelegt (Ausschlusskriterium). Die Projektauswahl erfolgt je Teilmaßnahme auf der Grundlage von Qualitätskriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen. Über eine Quantifizierung jedes Qualitätskriteriums wird die Projektauswahl (Bewertung der Projekte und Ermittlung einer Rangfolge) gesteuert. Das Qualitätskriterium mit der höchsten Gewichtung ist die „CO2-Reduzierung pro eingesetzten Euro EFRE-Mittel“.
Je nach Teilmaßnahme werden weitere Kriterien zur Projektauswahl herangezogen, z. B.:
- Beitrag zur Verbesserung der Multimodalität von Verkehrssystemen.
- Kosteneffizienz.
- Technische und bedarfsbezogene Qualität.
- Innovation (Innovationsfähigkeit, Erleichterung des Technologietransfers).
- Berücksichtigung der Belange behinderter und alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung.
- Herstellung eines Lückenschlusses zwischen schon vorhandener Infrastruktur.
- Beschleunigung des ÖPNV (vgl. Richtlinie VV EntflechtG/Verkehr, Nr. 2.14).
- Beitrag zur Verbesserung der Qualität und nachhaltigen Entwicklung des Verkehrssystems.
Laufzeit
- Sachsen-Anhalt Grün Mobil: 16.11.2015 - 31.12.2017
- Sachsen-Anhalt Energie: 24.08.2016 - 30.06.2021
- Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für ÖPNV: 01.06.2017 - 31.12.2023
Sonstiges
Von der Förderung ausgeschlossen sind Instandhaltungsmaßnahmen und der Straßenbau.