Die Maßnahme "Zukunftschance assistierte Ausbildung" wird nicht mehr aus dem ESF gefördert.

Berufsorientierung und -vorbereitung sowie Verbesserung des Übergangs Schule-Beruf

ESF

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (genehmigt am: 27.11.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten (z. B. Freiwilliges Ökologisches Jahr, kurz 'FÖJ') als Ergänzung zu Aktivitäten zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung sowie zum Übergang zwischen Schule und Ausbildung/Beruf.

Förderziel

Ziel ist die Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung und deren Integration in Ausbildung und in das Erwerbsleben.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, einschließlich der jeweiligen Träger der Jugendfreiwilligen-Dienste.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Zuschussförderung.

Beschreibung

Zur Erreichung des spezifischen Ziels sind vielfältige Maßnahmen geplant, um den unterschiedlichen Problemlagen von jungen Menschen im Bereich von Ausbildungsplatzwahl und -suche, Erwerb eines Berufsabschlusses und einer nachhaltigen Integration in das Erwerbsleben gerecht zu werden.

 

Zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sollen insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Fortführung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Berufsorientierungsprogramms BRAFO, dazu gehören insbesondere die durchgängige Einbeziehung von Kompetenzerkundungs- und -feststellungsverfahren innerhalb des Landes, die verstärkte Orientierung des Programms auf regionale „Chancenberufe“ und die Verknüpfung von Berufs- und Lebensweltorientierung (und damit auch die weitere Stärkung des Gender-Ansatzes in diesem Programm).
  • Öffnung des Unterrichts/der Schule für praxisbezogene Einzelmaßnahmen, so auch für praktische unternehmerische Erfahrungen sowie für individualisierte Coaching- und Trainingsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur Stärkung der Ausbildungsreife.
  • Projekte zur Verbesserung der Medien- und der Lernkompetenz sowie zur Entwicklung von Lerntechniken und Lernstrategien, die die Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler stärken sollen.

 

Zur ergänzenden Förderung der individuellen Berufsorientierung unterstützt der ESF die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten (FSJ, FSJ Kultur, FÖJ, FSJ Pädagogik). Gefördert werden Ausgaben im Rahmen der Durchführung der Jugendfreiwilligendienste, schwerpunktmäßig für die teilnehmerrelevanten Ausgaben (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten etc.). Im Rahmen dieser von regionalen Trägern koordinierten Maßnahme sollen junge Menschen im Alter von bis zu 27 Jahren gefördert werden. Die Jugendfreiwilligendienste verbessern durch eine intensive und pädagogische Betreuung und durch die Möglichkeiten des nonformalen und informellen Lernens, durch die Lernform Seminar sowie durch die praxisnahe Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen die Chancen junger Menschen in Bezug auf die Berufswahl und bei der Bewerbung um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz erheblich. Besonders wichtig ist neben der Teambildung vor allem die Partizipation der jungen Menschen an der Ausgestaltung des Dienstes insbesondere bei den Seminaren (Themenauswahl und Beteiligung bei der Durchführung).

 

Neben dieser speziellen Zielstellung unterscheiden sich die Jugendfreiwilligendienste in Sachsen-Anhalt vom Bundesfreiwilligendienst (BFD) dadurch, dass nur junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und diese auch nur einmalig teilnehmen dürfen. Der BFD erlaubt eine Teilnahme alle 5 Jahre. Darüber hinaus kann in Sachsen-Anhalt ein FSJ bspw. auch im Ausland durchgeführt werden, dies ist beim BFD nicht möglich.

 

Zur Verbesserung der Übergänge von der Schule in die Ausbildung und in das Erwerbsleben unterstützt der ESF insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Flächendeckender Aufbau eines rechtskreisübergreifenden regionalen Übergangsmanagements in Federführung der Kommunen einschließlich der Förderung regional bedarfsgerechter Begleit- und Unterstützungsprojekte.
  • Unterstützung von jungen Erwachsenen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen durch Projekte des Lernens unter produktiven betriebsnahen Bedingungen in Werkstätten, mit dem Ziel die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern.
  • Koordination und Durchführung individueller und bedarfsgerechter Qualifizierung für arbeitslose junge Erwachsene bis 35 Jahre ohne arbeitsmarktverwertbaren Berufsabschluss.
  • Förderung von Projekten der „Assistierten Ausbildung“ mit den Zielen der Vermeidung vorzeitiger Vertragslösungen und der Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz der Unternehmen.
  • Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung.
  • Einzelprojekte zur Verbesserung von Attraktivität und Qualität beruflicher Bildung sowie zur Förderung der Durchlässigkeit beruflicher Bildung.
  • Einzelprojekte zur Internationalisierung der Ausbildung, Erhöhung der Mobilität der Auszubildenden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit sowie zur Erhöhung interkultureller Kompetenzen. 

Zielgruppe

Wesentliche Zielgruppen der vorgenannten Förderungen sind Jugendliche einschließlich Schülerinnen und Schüler sowie darüber hinaus auch junge Erwachsene bis 35 Jahren darunter auch solche mit Ausbildungs- und Vermittlungshemmnissen, sowie KMU und kommunale Gebietskörperschaften.

An den Jugendfreiwilligendiensten dürfen nur junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und diese auch nur einmalig teilnehmen.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl von Vorhaben für die Förderung können verschiedene Verfahren in Betracht kommen: 

1. Direktes Antragsverfahren,
     bei dem auf der Grundlage einer Förderrichtlinie oder eines Förderprogramms
     die bewilligende Stelle im Rahmen verfügbarer Mittel die Entscheidung über die
     Bewilligung trifft. Die bewilligende Stelle kann Auswahlgremien in das
     Bewertungs- und Auswahlverfahren einbeziehen.

2. Ideenwettbewerbe:
     Bei diesem Verfahren werden grundsätzlich nach Wettbewerbsaufrufen
     Konzepte eingereicht, die in Auswahlgremien (z. B. Jury) nach abgestimmten
     Kriterien bewertet und zur Förderung empfohlen werden.
     Die Antragstellung erfolgt im Nachgang bei der bewilligenden Stelle.
     Die Anträge werden dort unter Berücksichtigung der jeweiligen
     Förderfähigkeitskriterien abschließend geprüft.

3. Vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren.

 

Unabhängig von der Art des gewählten Verfahrens wird dieses für potentielle Antragsteller öffentlich bekannt gemacht. Die Art des Auswahlverfahrens und die grundsätzlichen Auswahlkriterien für die Vorhaben legt jeweils das zuständige Fachreferat programmspezifisch fest und beschreibt diese in den entsprechenden Dokumenten (Aktionsbögen/Prüfpfade). An den Auswahlverfahren nach Pkt. 2 und 3 sollen Wirtschafts- und Sozialpartner in geeigneter Weise beteiligt werden. Dabei sind je nach Ausrichtung der jeweiligen Förderung sowohl landesweite als auch regionale Auswahlverfahren möglich. Bei Auswahlverfahren nach Punkt 3 bezieht sich die Beteiligung in der Regel auf die Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Um regionale Interessen stärker zu berücksichtigen, werden Auswahlverfahren in geeigneten Fällen Programm bezogen auf regionaler Ebene, z. B. auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, durchgeführt.
Hier sollen regionale Arbeitsmarktakteure, damit auch Wirtschafts- und Sozialpartner, bereits in die Vorbereitung dieser Verfahren einbezogen werden,
z. B. bei der Festlegung spezifischer Auswahlkriterien.

Projektauswahlkriterien

Die Auswahl der Vorhaben soll auf der Basis von aussagekräftigen und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen, die der Spezifik der jeweiligen Förderung entsprechen und auch deren Beitrag zu den Querschnittszielen berücksichtigen. Die Auswahlverfahren und Kriterien werden dem Begleitausschuss für das Operationelle Programm vorgelegt und durch diesen bestätigt.
Die Förderfähigkeitskriterien werden in allen Fällen im Vorfeld durch das Fachreferat festgelegt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite ESF Sachsen-Anhalt

 

Operationelles Programm

 

Berufsorientierung und Berufsvorbereitung: BRAFO
Maßnahmenwebseite

Flyer
Zukunftschance assistierte Ausbildung
Maßnahmenwebseite

Landeskonzept
Freiwilliges Soziales Jahr
Maßnahmenwebseite

Förderrichtlinie
Übergang Schule-Ausbildung/Erwerbsleben: Teilaktion 1 - STABIL
Maßnahmenwebseite

Förderrichtlinie (Abschnitt C)
Übergang Schule-Ausbildung/Erwerbsleben: Teilaktion 2 - RÜMSA

Maßnahmenwebseite

Förderrichtlinie

RÜMSA-Portal

Unterlagen/Arbeitsmaterialien
Übergang Schule-Ausbildung/Erwerbsleben: Teilaktion 3 - Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Maßnahmenwebseite

Förderrichtlinie

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Ansprechpartner

BRAFO

ZaA

FÖJ

FSJ (Referat 302)

STABIL

RÜMSA

ÜLU (Referat 302)

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021