Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (genehmigt am: 27.11.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten (z. B. Freiwilliges Ökologisches Jahr, kurz 'FÖJ') als Ergänzung zu Aktivitäten zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung sowie zum Übergang zwischen Schule und Ausbildung/Beruf.
Förderziel
Ziel ist die Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung und deren Integration in Ausbildung und in das Erwerbsleben.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, einschließlich der jeweiligen Träger der Jugendfreiwilligen-Dienste.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Zuschussförderung.
Beschreibung
Zur Erreichung des spezifischen Ziels sind vielfältige Maßnahmen geplant, um den unterschiedlichen Problemlagen von jungen Menschen im Bereich von Ausbildungsplatzwahl und -suche, Erwerb eines Berufsabschlusses und einer nachhaltigen Integration in das Erwerbsleben gerecht zu werden.
Zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sollen insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Fortführung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Berufsorientierungsprogramms BRAFO, dazu gehören insbesondere die durchgängige Einbeziehung von Kompetenzerkundungs- und -feststellungsverfahren innerhalb des Landes, die verstärkte Orientierung des Programms auf regionale „Chancenberufe“ und die Verknüpfung von Berufs- und Lebensweltorientierung (und damit auch die weitere Stärkung des Gender-Ansatzes in diesem Programm).
- Öffnung des Unterrichts/der Schule für praxisbezogene Einzelmaßnahmen, so auch für praktische unternehmerische Erfahrungen sowie für individualisierte Coaching- und Trainingsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur Stärkung der Ausbildungsreife.
- Projekte zur Verbesserung der Medien- und der Lernkompetenz sowie zur Entwicklung von Lerntechniken und Lernstrategien, die die Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler stärken sollen.
Zur ergänzenden Förderung der individuellen Berufsorientierung unterstützt der ESF die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten (FSJ, FSJ Kultur, FÖJ, FSJ Pädagogik). Gefördert werden Ausgaben im Rahmen der Durchführung der Jugendfreiwilligendienste, schwerpunktmäßig für die teilnehmerrelevanten Ausgaben (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten etc.). Im Rahmen dieser von regionalen Trägern koordinierten Maßnahme sollen junge Menschen im Alter von bis zu 27 Jahren gefördert werden. Die Jugendfreiwilligendienste verbessern durch eine intensive und pädagogische Betreuung und durch die Möglichkeiten des nonformalen und informellen Lernens, durch die Lernform Seminar sowie durch die praxisnahe Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen die Chancen junger Menschen in Bezug auf die Berufswahl und bei der Bewerbung um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz erheblich. Besonders wichtig ist neben der Teambildung vor allem die Partizipation der jungen Menschen an der Ausgestaltung des Dienstes insbesondere bei den Seminaren (Themenauswahl und Beteiligung bei der Durchführung).
Neben dieser speziellen Zielstellung unterscheiden sich die Jugendfreiwilligendienste in Sachsen-Anhalt vom Bundesfreiwilligendienst (BFD) dadurch, dass nur junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und diese auch nur einmalig teilnehmen dürfen. Der BFD erlaubt eine Teilnahme alle 5 Jahre. Darüber hinaus kann in Sachsen-Anhalt ein FSJ bspw. auch im Ausland durchgeführt werden, dies ist beim BFD nicht möglich.
Zur Verbesserung der Übergänge von der Schule in die Ausbildung und in das Erwerbsleben unterstützt der ESF insbesondere folgende Maßnahmen:
- Flächendeckender Aufbau eines rechtskreisübergreifenden regionalen Übergangsmanagements in Federführung der Kommunen einschließlich der Förderung regional bedarfsgerechter Begleit- und Unterstützungsprojekte.
- Unterstützung von jungen Erwachsenen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen durch Projekte des Lernens unter produktiven betriebsnahen Bedingungen in Werkstätten, mit dem Ziel die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern.
- Koordination und Durchführung individueller und bedarfsgerechter Qualifizierung für arbeitslose junge Erwachsene bis 35 Jahre ohne arbeitsmarktverwertbaren Berufsabschluss.
- Förderung von Projekten der „Assistierten Ausbildung“ mit den Zielen der Vermeidung vorzeitiger Vertragslösungen und der Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz der Unternehmen.
- Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung.
- Einzelprojekte zur Verbesserung von Attraktivität und Qualität beruflicher Bildung sowie zur Förderung der Durchlässigkeit beruflicher Bildung.
- Einzelprojekte zur Internationalisierung der Ausbildung, Erhöhung der Mobilität der Auszubildenden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit sowie zur Erhöhung interkultureller Kompetenzen.
Zielgruppe
Wesentliche Zielgruppen der vorgenannten Förderungen sind Jugendliche einschließlich Schülerinnen und Schüler sowie darüber hinaus auch junge Erwachsene bis 35 Jahren darunter auch solche mit Ausbildungs- und Vermittlungshemmnissen, sowie KMU und kommunale Gebietskörperschaften.
An den Jugendfreiwilligendiensten dürfen nur junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und diese auch nur einmalig teilnehmen.
Auswahlverfahren
Für die Auswahl von Vorhaben für die Förderung können verschiedene Verfahren in Betracht kommen:
1. Direktes Antragsverfahren,
bei dem auf der Grundlage einer Förderrichtlinie oder eines Förderprogramms
die bewilligende Stelle im Rahmen verfügbarer Mittel die Entscheidung über die
Bewilligung trifft. Die bewilligende Stelle kann Auswahlgremien in das
Bewertungs- und Auswahlverfahren einbeziehen.
2. Ideenwettbewerbe:
Bei diesem Verfahren werden grundsätzlich nach Wettbewerbsaufrufen
Konzepte eingereicht, die in Auswahlgremien (z. B. Jury) nach abgestimmten
Kriterien bewertet und zur Förderung empfohlen werden.
Die Antragstellung erfolgt im Nachgang bei der bewilligenden Stelle.
Die Anträge werden dort unter Berücksichtigung der jeweiligen
Förderfähigkeitskriterien abschließend geprüft.
3. Vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren.
Unabhängig von der Art des gewählten Verfahrens wird dieses für potentielle Antragsteller öffentlich bekannt gemacht. Die Art des Auswahlverfahrens und die grundsätzlichen Auswahlkriterien für die Vorhaben legt jeweils das zuständige Fachreferat programmspezifisch fest und beschreibt diese in den entsprechenden Dokumenten (Aktionsbögen/Prüfpfade). An den Auswahlverfahren nach Pkt. 2 und 3 sollen Wirtschafts- und Sozialpartner in geeigneter Weise beteiligt werden. Dabei sind je nach Ausrichtung der jeweiligen Förderung sowohl landesweite als auch regionale Auswahlverfahren möglich. Bei Auswahlverfahren nach Punkt 3 bezieht sich die Beteiligung in der Regel auf die Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Um regionale Interessen stärker zu berücksichtigen, werden Auswahlverfahren in geeigneten Fällen Programm bezogen auf regionaler Ebene, z. B. auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, durchgeführt.
Hier sollen regionale Arbeitsmarktakteure, damit auch Wirtschafts- und Sozialpartner, bereits in die Vorbereitung dieser Verfahren einbezogen werden,
z. B. bei der Festlegung spezifischer Auswahlkriterien.
Projektauswahlkriterien
Die Auswahl der Vorhaben soll auf der Basis von aussagekräftigen und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen, die der Spezifik der jeweiligen Förderung entsprechen und auch deren Beitrag zu den Querschnittszielen berücksichtigen. Die Auswahlverfahren und Kriterien werden dem Begleitausschuss für das Operationelle Programm vorgelegt und durch diesen bestätigt.
Die Förderfähigkeitskriterien werden in allen Fällen im Vorfeld durch das Fachreferat festgelegt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023