Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (genehmigt am: 27.11.2014).
Kurzbeschreibung
Sensibilisierung und Kompetenzstärkung im Bereich Umwelt und CO2-armes Wirtschaften im Rahmen von außerschulischen Bildungsmaßnahmen.
Förderziel
Ziel ist die langfristige Fachkräftesicherung und Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kommunen), Einrichtungen privaten Rechts, gemeinnützige Vereine.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Zur Kompetenzentwicklung der Akteurinnen und Akteure mit Arbeitsmarktbezug soll eine verstärkte Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung beitragen. Insbesondere im Rahmen von außerschulischen Bildungsmaßnahmen (Projektförderung) soll eine Sensibilisierung und Befähigung für den Schutz und den schonenden Umgang mit der Natur und den natürlichen Ressourcen erfolgen.
Zu den konkreten Inhalten gehören zum Beispiel die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, umweltrelevante Techniken und Technologien, CO2-Reduzierung und Klimaschutz, Schutz, Pflege und Verbesserung der Umwelt auch in Verbindung mit sozialen und wirtschaftlichen Aspekten und Aufgaben.
Zielgruppe
Zielgruppen der Förderung sind neben den Beschäftigten auch andere relevante Personen (z. B. Schülerinnen und Schüler) deren Kompetenzstärkung im Bereich der Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung unmittelbar oder mittelbar zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel beiträgt.
Auswahlverfahren
Für die Auswahl von Vorhaben für die Förderung können verschiedene Verfahren in Betracht kommen:
1. Direktes Antragsverfahren,
bei dem auf der Grundlage einer Förderrichtlinie oder eines Förderprogramms
die bewilligende Stelle im Rahmen verfügbarer Mittel die Entscheidung über
die Bewilligung trifft. Die bewilligende Stelle kann Auswahlgremien in das
Bewertungs- und Auswahlverfahren einbeziehen.
2. Ideenwettbewerbe:
Bei diesem Verfahren werden grundsätzlich nach Wettbewerbsaufrufen
Konzepte eingereicht, die in Auswahlgremien (z. B. Jury) nach abgestimmten
Kriterien bewertet und zur Förderung empfohlen werden.
Die Antragstellung erfolgt im Nachgang bei der bewilligenden Stelle.
Die Anträge werden dort unter Berücksichtigung der jeweiligen
Förderfähigkeitskriterien abschließend geprüft.
3. Vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren.
Unabhängig von der Art des gewählten Verfahrens wird dieses für potentielle Antragsteller öffentlich bekannt gemacht. Die Art des Auswahlverfahrens und die grundsätzlichen Auswahlkriterien für die Vorhaben legt jeweils das zuständige Fachreferat programmspezifisch fest und beschreibt diese in den entsprechenden Dokumenten (Aktionsbögen/Prüfpfade). An den Auswahlverfahren nach Pkt. 2 und 3 sollen Wirtschafts- und Sozialpartner in geeigneter Weise beteiligt werden. Dabei sind je nach Ausrichtung der jeweiligen Förderung sowohl landesweite als auch regionale Auswahlverfahren möglich. Bei Auswahlverfahren nach Punkt 3 bezieht sich die Beteiligung in der Regel auf die Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Um regionale Interessen stärker zu berücksichtigen, werden Auswahlverfahren in geeigneten Fällen Programm bezogen auf regionaler Ebene, z. B. auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, durchgeführt.
Hier sollen regionale Arbeitsmarktakteure, damit auch Wirtschafts- und Sozialpartner, bereits in die Vorbereitung dieser Verfahren einbezogen werden,
z. B. bei der Festlegung spezifischer Auswahlkriterien.
Projektauswahlkriterien
Die Auswahl der Vorhaben soll auf der Basis von aussagekräftigen und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen, die der Spezifik der jeweiligen Förderung entsprechen und auch deren Beitrag zu den Querschnittszielen berücksichtigen. Die Auswahlverfahren und Kriterien werden dem Begleitausschuss für das Operationelle Programm vorgelegt und durch diesen bestätigt. Die Förderfähigkeitskriterien werden in allen Fällen im Vorfeld durch das Fachreferat festgelegt.