CLLD - Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung

ESF

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (genehmigt am: 27.11.2014).

Kurzbeschreibung

Diese Maßnahme enthält einen fondsübergreifenden Bottom-up-Ansatz, die Verbindung mit CLLD/LEADER, zur Umsetzung von Beschäftigungs- und Bildungsprojekten. Die Umsetzung von CLLD schafft Ansatzpunkte und Testräume für partnerschaftsbasierte, beteiligungsorientierte, innovative und nachhaltige Lösungen.

Förderziel

Die Förderung zielt auf die Stärkung der regionalen Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung über den Bottom-up-Ansatz 'CLLD/LEADER'.

Fördergegenstände

Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie bspw. Gemeinden und Gemeindeverbände, Zusammenschlüsse der lokalen, regionalen Akteurinnen und Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie private (natürliche) Personen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit innerhalb der sogenannten "LEADER-/CLLD-Gebiete":
Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG).

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt strebt für die Förderperiode 2014-2020 an, im Rahmen eines fondsübergreifenden Ansatzes eine weitergehende Verzahnung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung zu realisieren, die von der örtlichen Bevölkerung betrieben werden (CLLD). Die fondsübergreifende Strategie des Landes sieht in allen drei EU-Fonds ELER, ESF und EFRE die Förderung von CLLD/LEADER vor.

 

Durch den ESF sollen in der Förderperiode 2014-2020 Themen und Herausforderungen auf lokaler Ebene vor allem im Bereich der Bildung, Weiterbildung und Beschäftigung aufgegriffen und Maßnahmen bzw. Projekte umgesetzt werden. Um den Bottom-up-Ansatz nicht einzuengen, werden keine Schwerpunktthemen vorgegeben; Basis sind alle im OP ESF verankerten Förderbereiche. Somit können ausgehend von den jeweiligen Entwicklungsständen der Region und ihren strategischen Schwerpunkten in den regionenspezifischen Entwicklungskonzepten spezifische Schwerpunkte gesetzt werden.

 

Schwerpunkte der Förderung von CLLD-Maßnahmen aus dem ESF sind Beschäftigungs- und Bildungsprojekte bzw. -initiativen. Vorstellbar ist insbesondere die qualifikatorische Flankierung sowie die Förderung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen der im Rahmen von LEADER geförderten Projekte, um so eine bessere Qualität bei deren Umsetzung als auch eine stärkere Nachhaltigkeit insbesondere durch Beschäftigungssicherung auch nach dem Auslaufen der Förderung zu erreichen. Darüber hinaus lässt die Art und die Schwerpunktsetzung der Förderung auch einen deutlicheren Beitrag zur Herstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern erwarten.

 

CLLD-/ LEADER-Vorhaben sollen der LEADER-Idee entsprechen, d. h. es sollen kleinere Projekte, komplexe integrierte Projekte, vernetzte Projekte, innovative/ experimentelle Projekte oder gebietsbasierte Projekte umgesetzt werden. Es soll auf bewährte (LAG) Strukturen aufgesetzt werden. Die Umsetzung von CLLD schafft Ansatzpunkte und Testräume für partnerschaftsbasierte, beteiligungsorientierte, innovative und nachhaltige Lösungen.

 

In Vorbereitung auf den Wettbewerb zur Auswahl von CLLD/LEADER-Regionen waren bis zum 28. Februar 2014 alle Interessierten, Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen landesweit aufgerufen, ihr Interesse an der Teilhabe mit einer unverbindlichen Interessenbekundung zu dokumentieren.

 

Förderbedarfe sehen die potenziellen zukünftigen Lokalen Aktionsgruppen in unterschiedlichen Schwerpunkten, wie zum Beispiel:

  • Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern bei der Unternehmensgründung bzw. -erweiterung beim Aufbau von Kooperationsstrukturen und dem Erwerb von unternehmerischem Know-how.
  • Umweltbildung.
  • Fortbildung für Frauen.
  • Kooperation zwischen Schulen und lokal angesiedelten KMU.
  • Aufbau von Netzwerken zur Förderung des interkulturellen Dialogs, Organisation von kulturverbindenden Projekten und Veranstaltungen und das wechselseitige Verständnis können durch gemeinsame Aktionen und soziales Lernen vertieft werden; Netzwerke, in denen eine regionale, überregionale, internationale Zusammenarbeit erfolgt.
  • Die Umsetzung von Strategien für CO2-neutrales Wirtschaften oder ressourcenschonende Mobilitätslösungen kann mit flankierenden Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen unterstützt werden.
  • Auslotung sozialer Innovationen für öffentliche Dienstleistungen.
  • Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Armut, Diskriminierung und Ausgrenzung für die Integration bzw. zur Unterstützung bestimmter Gruppen wie Migrantinnen und Migranten, junger Menschen und Frauen usw.
  • Schulungen für Arbeitssuchende – auf lokale Bedürfnisse bezogen.

 

Letztlich wird jedoch erst nach dem öffentlichen Wettbewerb mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte und damit der Lokalen Aktionsgruppen feststehen, ob und welche konkreten Themen des ESF als strategische Schwerpunkte durch die Gruppen gewählt wurden.
Bitte prüfen Sie daher das entsprechende Regionale Entwicklungskonzept bezüglich konkreter Fördermöglichkeiten vor Ort.

 

Hinweis: Nähere Informationen zur LEADER-Förderung und den genehmigten LEADER-Fördergebieten in Sachsen-Anhalt 2014-2020 erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz" - Weiterführende Informationen, Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt.

Zielgruppe

Zielgruppe der Förderung ist die örtliche Bevölkerung im jeweiligen Aktionsgebiet der LAG – dazu gehören vorrangig junge Menschen, Frauen, ältere Menschen, Migrantinnen und Migranten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Genehmigung des Regionalen Entwicklungskonzeptes bzw. der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zu Beginn der Förderperiode.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie zu dieser Fördermöglichkeit unter "Raumbezogener Ansatz" oder auf dieser Website unter "Spezialwissen".

Auswahlverfahren

Zur Ableitung der Programmstrategie, Auswahl der Bedarfe und Unterprioritäten der Lokalen Aktionsgruppe für ihr jeweiliges CLLD/LEADER-Gebiet dient die regionale/lokale Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT-Analyse).

 

Das Regionale Entwicklungskonzept ist wesentlicher Maßstab für die individuelle Projektbewilligung in einem bestimmten lokalen Kontext. Die Auswahlentscheidung der Lokalen Aktionsgruppe ist der maßgebende Aspekt hinsichtlich der Feststellung der Zweckmäßigkeit eines bestimmten Projektes. Somit wird der Lokalen Aktionsgruppe ermöglicht, die ESF-Mittel entsprechend der regionalen SWOT-Analyse bedarfsgerecht und effizient einzusetzen. Es gelten die der jeweiligen Investitionspriorität zu den jeweiligen Handlungsfeldern des OP ESF festgelegten Förderkonditionen. Die allgemeinen Grundsätze für die Auswahl von Fördervorhaben sind in Abschnitt 0 bzw. 2.A.6.2 des OP ESF (SFC-Version) beschrieben.

 

Die abschließende Überprüfung der Förderfähigkeit und Bewilligungsentscheidung der Projekte wird auf Ebene der relevanten Verwaltungseinheiten wahrgenommen. Aufgrund des fondsübergreifenden Ansatzes werden für die Abwicklung möglichst gemeinsame Regeln und Abwicklungsgrundlagen verwendet. Hierbei sollen eventuelle Doppelstrukturen vermieden und Verwaltungsvereinfachungen erreicht werden. Die Verwaltungsbehörden EFRE/ESF und ELER streben mit ihrem Umsetzungskonzept für CLLD/LEADER und insbesondere mit der Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstelle und -struktur an, dass es für alle Belange der Lokalen Aktionsgruppen fonds- und ressortübergreifend jeweils nur eine zentrale Anlaufstelle in der Verwaltung gibt.

Projektauswahlkriterien

Die Verwaltungen prüfen die Rechtmäßigkeit der Förderung der von der Lokalen Aktionsgruppe ausgewählten Projekte, die Übereinstimmung mit dem Regionalen Entwicklungskonzept sowie die Einhaltung bestimmter formaler Bedingungen bei der Entscheidung durch die Lokale Aktionsgruppe.

 

Die Förderfähigkeitskriterien werden in allen Fällen im Vorfeld durch das Fachreferat festgelegt. Für die Auswahl von Förderprojekten gelten in jedem Fall eigenständige an der lokalen Strategie ausgerichtete Auswahlkriterien, die von der Lokalen Aktionsgruppe gemäß Art. 34 VO (EU) Nr. 1303/2013 zuvor formuliert werden müssen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 23.09.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021