Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (genehmigt am: 27.11.2014).
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme enthält einen fondsübergreifenden Bottom-up-Ansatz, die Verbindung mit CLLD/LEADER, zur Umsetzung von Beschäftigungs- und Bildungsprojekten. Die Umsetzung von CLLD schafft Ansatzpunkte und Testräume für partnerschaftsbasierte, beteiligungsorientierte, innovative und nachhaltige Lösungen.
Förderziel
Die Förderung zielt auf die Stärkung der regionalen Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und soziale Eingliederung über den Bottom-up-Ansatz 'CLLD/LEADER'.
Fördergegenstände
Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie bspw. Gemeinden und Gemeindeverbände, Zusammenschlüsse der lokalen, regionalen Akteurinnen und Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie private (natürliche) Personen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit innerhalb der sogenannten "LEADER-/CLLD-Gebiete":
Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG).
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt strebt für die Förderperiode 2014-2020 an, im Rahmen eines fondsübergreifenden Ansatzes eine weitergehende Verzahnung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung zu realisieren, die von der örtlichen Bevölkerung betrieben werden (CLLD). Die fondsübergreifende Strategie des Landes sieht in allen drei EU-Fonds ELER, ESF und EFRE die Förderung von CLLD/LEADER vor.
Durch den ESF sollen in der Förderperiode 2014-2020 Themen und Herausforderungen auf lokaler Ebene vor allem im Bereich der Bildung, Weiterbildung und Beschäftigung aufgegriffen und Maßnahmen bzw. Projekte umgesetzt werden. Um den Bottom-up-Ansatz nicht einzuengen, werden keine Schwerpunktthemen vorgegeben; Basis sind alle im OP ESF verankerten Förderbereiche. Somit können ausgehend von den jeweiligen Entwicklungsständen der Region und ihren strategischen Schwerpunkten in den regionenspezifischen Entwicklungskonzepten spezifische Schwerpunkte gesetzt werden.
Schwerpunkte der Förderung von CLLD-Maßnahmen aus dem ESF sind Beschäftigungs- und Bildungsprojekte bzw. -initiativen. Vorstellbar ist insbesondere die qualifikatorische Flankierung sowie die Förderung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen der im Rahmen von LEADER geförderten Projekte, um so eine bessere Qualität bei deren Umsetzung als auch eine stärkere Nachhaltigkeit insbesondere durch Beschäftigungssicherung auch nach dem Auslaufen der Förderung zu erreichen. Darüber hinaus lässt die Art und die Schwerpunktsetzung der Förderung auch einen deutlicheren Beitrag zur Herstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern erwarten.
CLLD-/ LEADER-Vorhaben sollen der LEADER-Idee entsprechen, d. h. es sollen kleinere Projekte, komplexe integrierte Projekte, vernetzte Projekte, innovative/ experimentelle Projekte oder gebietsbasierte Projekte umgesetzt werden. Es soll auf bewährte (LAG) Strukturen aufgesetzt werden. Die Umsetzung von CLLD schafft Ansatzpunkte und Testräume für partnerschaftsbasierte, beteiligungsorientierte, innovative und nachhaltige Lösungen.
In Vorbereitung auf den Wettbewerb zur Auswahl von CLLD/LEADER-Regionen waren bis zum 28. Februar 2014 alle Interessierten, Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen landesweit aufgerufen, ihr Interesse an der Teilhabe mit einer unverbindlichen Interessenbekundung zu dokumentieren.
Förderbedarfe sehen die potenziellen zukünftigen Lokalen Aktionsgruppen in unterschiedlichen Schwerpunkten, wie zum Beispiel:
- Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern bei der Unternehmensgründung bzw. -erweiterung beim Aufbau von Kooperationsstrukturen und dem Erwerb von unternehmerischem Know-how.
- Umweltbildung.
- Fortbildung für Frauen.
- Kooperation zwischen Schulen und lokal angesiedelten KMU.
- Aufbau von Netzwerken zur Förderung des interkulturellen Dialogs, Organisation von kulturverbindenden Projekten und Veranstaltungen und das wechselseitige Verständnis können durch gemeinsame Aktionen und soziales Lernen vertieft werden; Netzwerke, in denen eine regionale, überregionale, internationale Zusammenarbeit erfolgt.
- Die Umsetzung von Strategien für CO2-neutrales Wirtschaften oder ressourcenschonende Mobilitätslösungen kann mit flankierenden Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen unterstützt werden.
- Auslotung sozialer Innovationen für öffentliche Dienstleistungen.
- Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Armut, Diskriminierung und Ausgrenzung für die Integration bzw. zur Unterstützung bestimmter Gruppen wie Migrantinnen und Migranten, junger Menschen und Frauen usw.
- Schulungen für Arbeitssuchende – auf lokale Bedürfnisse bezogen.
Letztlich wird jedoch erst nach dem öffentlichen Wettbewerb mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte und damit der Lokalen Aktionsgruppen feststehen, ob und welche konkreten Themen des ESF als strategische Schwerpunkte durch die Gruppen gewählt wurden.
Bitte prüfen Sie daher das entsprechende Regionale Entwicklungskonzept bezüglich konkreter Fördermöglichkeiten vor Ort.
Hinweis: Nähere Informationen zur LEADER-Förderung und den genehmigten LEADER-Fördergebieten in Sachsen-Anhalt 2014-2020 erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz" - Weiterführende Informationen, Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt.
Zielgruppe
Zielgruppe der Förderung ist die örtliche Bevölkerung im jeweiligen Aktionsgebiet der LAG – dazu gehören vorrangig junge Menschen, Frauen, ältere Menschen, Migrantinnen und Migranten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Genehmigung des Regionalen Entwicklungskonzeptes bzw. der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zu Beginn der Förderperiode.
Nähere Informationen hierzu finden Sie zu dieser Fördermöglichkeit unter "Raumbezogener Ansatz" oder auf dieser Website unter "Spezialwissen".
Auswahlverfahren
Zur Ableitung der Programmstrategie, Auswahl der Bedarfe und Unterprioritäten der Lokalen Aktionsgruppe für ihr jeweiliges CLLD/LEADER-Gebiet dient die regionale/lokale Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT-Analyse).
Das Regionale Entwicklungskonzept ist wesentlicher Maßstab für die individuelle Projektbewilligung in einem bestimmten lokalen Kontext. Die Auswahlentscheidung der Lokalen Aktionsgruppe ist der maßgebende Aspekt hinsichtlich der Feststellung der Zweckmäßigkeit eines bestimmten Projektes. Somit wird der Lokalen Aktionsgruppe ermöglicht, die ESF-Mittel entsprechend der regionalen SWOT-Analyse bedarfsgerecht und effizient einzusetzen. Es gelten die der jeweiligen Investitionspriorität zu den jeweiligen Handlungsfeldern des OP ESF festgelegten Förderkonditionen. Die allgemeinen Grundsätze für die Auswahl von Fördervorhaben sind in Abschnitt 0 bzw. 2.A.6.2 des OP ESF (SFC-Version) beschrieben.
Die abschließende Überprüfung der Förderfähigkeit und Bewilligungsentscheidung der Projekte wird auf Ebene der relevanten Verwaltungseinheiten wahrgenommen. Aufgrund des fondsübergreifenden Ansatzes werden für die Abwicklung möglichst gemeinsame Regeln und Abwicklungsgrundlagen verwendet. Hierbei sollen eventuelle Doppelstrukturen vermieden und Verwaltungsvereinfachungen erreicht werden. Die Verwaltungsbehörden EFRE/ESF und ELER streben mit ihrem Umsetzungskonzept für CLLD/LEADER und insbesondere mit der Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstelle und -struktur an, dass es für alle Belange der Lokalen Aktionsgruppen fonds- und ressortübergreifend jeweils nur eine zentrale Anlaufstelle in der Verwaltung gibt.
Projektauswahlkriterien
Die Verwaltungen prüfen die Rechtmäßigkeit der Förderung der von der Lokalen Aktionsgruppe ausgewählten Projekte, die Übereinstimmung mit dem Regionalen Entwicklungskonzept sowie die Einhaltung bestimmter formaler Bedingungen bei der Entscheidung durch die Lokale Aktionsgruppe.
Die Förderfähigkeitskriterien werden in allen Fällen im Vorfeld durch das Fachreferat festgelegt. Für die Auswahl von Förderprojekten gelten in jedem Fall eigenständige an der lokalen Strategie ausgerichtete Auswahlkriterien, die von der Lokalen Aktionsgruppe gemäß Art. 34 VO (EU) Nr. 1303/2013 zuvor formuliert werden müssen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 23.09.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023